13. Januar 2023

Verehrte Muslime!

Das Morgengebet ist die erste Ibâda des Tages. In dem Hadith, den wir gerade vorgetragen haben, heißt es: „Wer das Morgengebet verrichtet, steht unter Allahs Schutz.“[1] Das heißt: Allah beschützt diejenigen, die das Gebet verrichten, im Diesseits und im Jenseits. Das Morgengebet ist mit einer besonderen Bemühung verbunden. Denn während die meisten Menschen noch schlafen, wacht der Betende früh am Morgen auf und folgt dem Ruf: „Das Gebet ist besser als der Schlaf“.

06. Januar 2023

Verehrte Muslime!

Allah hat den Menschen mit Wegweisungen gesegnet. Seit Adam (a) hat er den Menschen immer wieder Propheten mit und ohne göttliche Schriften und Büchern entsandt. Das letzte Buch ist der gesegnete Koran. Dieser lehrt uns die Hingabe zu Allah, er lehrt uns den Glauben an Allah, vermittelt uns die Ibâdas, die Geschichten der früheren Völker, das jenseitige Leben und vieles mehr. Im gesegneten Koran erfahren wir, wie der Mensch Glückseligkeit im Diesseits und im Jenseits erlangen kann.

23. Dezember 2022

Verehrte Muslime!

Es gibt Menschen, die von Allah gelobt werden, und zwar nicht nur Propheten. Einer dieser Menschen ist Maryam (a). Ihre Stellung ist so besonders, dass auch die Engel ihr Respekt erweisen: „Und als die Engel sprachen: „O Maryam! Gewiss Allah hat dich auserwählt und gereinigt und vor den Frauen aller Welt erwählt.“[1] Maryam (a), nach der eine Koransure benannt ist, brachte Îsâ (a) auf wundersame Weise ohne Vater auf die Welt. Sie war gläubig und begegnete ihren Prüfungen mit Geduld.

16. Dezember 2022

Verehrte Muslime!

Das fünfmalige Gebet gehört zu den fünf Säulen des Islams. Sie ist eine der wichtigsten Ibâdas. Im Koran heißt es: „Beobachtet das Gebet und (besonders) das mittlere Gebet und steht vor Allah in Ehrfurcht“[1]

Vor allem das gemeinsame Gebet hat einen besonderen Stellenwert. Dazu sagte unser Prophet ﷺ: „Das Gebet, das in der Gemeinschaft verrichtet wird, ist 27-mal segensreicher als das Gebet, das alleine verrichtet wird.“[2]

09. Dezember 2022

Verehrte Muslime!

Gebet und Predigt gehören zum Freitagsgebet. Im 9. Vers der Sure Dschuma heißt es: „O ihr, die ihr glaubt! Wenn am Tage des Versammelns, zum Gebet gerufen wird, dann eilt zum (gemeinsamen) Gedenken an Allah und lasst den Handel ruhen. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet.“ Mit „eilt zum Gedenken an Allah“ ist das Freitagsgebet und die Predigt gemeint. Es gibt kein einziges Freitagsgebet, bei dem der Prophet ﷺ keine Predigt gehalten hat. Er sagte: „Betet so, wie ihr mich beten gesehen habt.“[1] Wäre die Freitagspredigt keine Pflicht, hätte der Prophet ﷺ sie manchmal ausgelassen. Da das nicht der Fall ist, gehören Predigt und Gebet am Freitag zusammen.

02. Dezember 2022

Verehrte Muslime!

Regeln geben uns Sicherheit und Orientierung. Damit wir Glückseligkeit im Diesseits und im Jenseits erlangen können, hat Allah uns bestimmte Gebote und Verbote mitgeteilt. Diese gelten für unser persönliches, als auch gesellschaftliches Leben. Im Koran werden diese Grenzen als „Hudûdullah“, also als Grenzen Allah bezeichnet. Sie wurden im Koran und durch unseren Propheten ﷺ verkündet. Die Hudûdullah sind immer zum Wohl des Einzelnen und der gesamten Gesellschaft. Von daher ist es nicht richtig, Allahs Grenzen nach den eigenen Wünschen und Begierden zu ändern oder sie geringzuschätzen.

Halal ist entsprechend unserer natürlichen Fitra etwas, was wir als rein, schön und nützlich empfinden. Dinge, die haram sind, gefallen zwar oft dem Nafs, sind aber nicht richtig, nicht rein und unangebracht.