Mittwoch 21. April 2010
Migrantenstudie: Integration in Deutschland besser als angenommen

Nach einer Studie des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge haben sich die hier lebenden rund 6,8 Millionen Ausländer deutlich besser an das Leben in Deutschland angepasst, als gemeinhin angenommen. Das gilt auch für die Türkischstämmigen.

Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ beherrschen die meisten der Befragten die deutsche Sprache so gut, dass sie das alltägliche Leben weitgehend problemlos bewältigen. Die größten Probleme hätten jedoch die türkischstämmigen Migranten. Jeder fünfte würde nur ein mangelhaftes oder gar kein Deutsch sprechen. Laut „Zaman“ entspricht das aber immerhin 80 Prozent der türkischstämmigen Bevölkerung.

Die Untersuchung stellt besonders bei der Bildung große Unterschiede unter den Migrantengruppen fest. 60 Prozent der Griechen und fast zwei Drittel der Polen in Deutschland besitzen eine mittlere oder hohe Schulbildung. Die Italienern und Migranten aus dem früheren Jugoslawien liegt dieser Wert bei 44 Prozent, gefolgt von Migranten aus der Türkei mit 41 Prozent. Bei den Analphabeten seien die Türken zugleich mit sieben Prozent überrepräsentiert, was wohl zumeist auf die erste Generation der angeworbenen Gastarbeiter zurückzuführen sein dürfte.

Erhebliche seien auch die sozialen Unterschiede bei den Migranten. Mehr als 15 Prozent der türkischstämmigen würden von Hartz IV leben, bei den Griechen währen dies nur 7,6 Prozent. Außerdem würde die Hälfte der Türken keine häufigen Kontakte zur deutschen Bevölkerung pflegen, während der Großteil der Italiener und der Migranten aus dem früheren Jugoslawien angab, mehrmals in der Woche freundschaftliche Kontakte zu Deutschen zu haben. (sa)

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Dienstag 20. April 2010
Erste Ministerin mit Migrationshintergrund

 

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff hat sein Kabinett umgebildet. Dabei kommt es in vier Ressorts zu Veränderungen. Mit der 38jährigen Aygül Özkan wird erstmals eine Frau mit Migrationshintergrund Ministerin in Deutschland.

Aygül Özkan wird neue Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Sie folgt auf Mechthild Ross-Luttmann. Die 38jährige Juristin ist Mitglied der Hamburger Bürgerschaft und stellvertretende Landesvorsitzende der CDU in Hamburg. Ihre Eltern stammen aus der Türkei.

In die CDU ist sie 2004 nach eigenem Bekunden gerade wegen des "C" eingetreten. Özkan: "Die CDU steht für Werte wie Familie, Verantwortung und Zusammenhalt, gesellschaftliches Engagement mit dem Gedanken der christlichen Nächstenliebe, Unterstützung von Schwachen und der Familie. Das sind Werte, die ich auch als Muslimin lebe".

Özkan versteht Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe. Deshalb ist ihr zentrales Anliegen, Integrationspolitik mit Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu verbinden. "Jugendliche mit Migrationshintergrund sind die Arbeitnehmer von morgen und eine große Chance für unser Land".

Böhmer: „Wichtiges Zeichen für die Integration“

Die Staatsministerin Maria Böhmer hat die Ernennung Aygül Özkans zur Sozialministerin in Niedersachsen als wichtiges Zeichen für die Integration in Deutschland bezeichnet.

"Ich freue mich außerordentlich über die Berufung von Aygül Özkan. Mit ihr wird erstmals eine türkischstämmige Frau in Deutschland Ministerin. Ministerpräsident Christian Wulff setzt damit das Signal: Vorfahrt für Integration! Der soziale Aufstieg, beruflicher und politischer Erfolg sind für Migrantinnen und Migranten in unserem Land möglich. Ich bin sicher: Die Ernennung Aygül Özkans ist Ansporn für viele Menschen aus Zuwandererfamilien, sich ebenfalls gesellschaftlich zu engagieren und einzubringen. Für sie ist die Ernennung der 38-Jährigen mit türkischen Wurzeln ein großer Motivationsschub" erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. (sa)

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Mittwoch 14. April 2010
Bundesrat will Genehmigungsverfahren für das Schächten verschärfen

Das Schächten soll nach Vorstellung des Bundesrates an strengere Vorgaben gekoppelt werden. Die Bundesregierung hält das Vorhaben für verfassungsrechtlich bedenklich.

Künftig soll derjenige, der eine Genehmigung für betäubungsloses Schlachten beantragt, nachweisen müssen, dass diese Art des Schlachtens ”nach Art und Umfang erforderlich ist, um den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften […] zu entsprechen“, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BT-Drs. 17/1226).

Außerdem soll der Antragsteller vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung nachweisen, dass dem zu schlachtenden Tier beim Schächten im Vergleich zu einer Schlachtung mit vorheriger Betäubung ”keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden erwachsen“.

Die vorgeschlagene gesetzliche Änderung, schreibt die Länderkammer, brächte den verfassungsrechtlichen Tierschutzauftrag mit dem kollidierenden Grundrecht der freien Religionsausübung in ein ”ausgeglichenes Verhältnis“. Die Bundesregierung sieht die angestrebte Änderung skeptisch; sie hält das Vorhaben in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf für verfassungsrechtlich bedenklich. Dabei beruft sie sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. (sa)

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Montag 12. April 2010
Islamkonferenz ist vielen Muslimen nicht bekannt

Die Hälfte der Migranten und 43 Prozent der muslimischen Zuwanderer hätten noch nie etwas von den Treffen zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften gehört, berichtet der „Spiegel“ über eine repräsentative Befragung des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in Deutschland.

In der übrigen Bevölkerung habe ein Drittel keine Ahnung von der Konferenz. Als „besonders bedenklich“ wertet das Gremium diese Wissenslücke bei den in Deutschland geborenen Muslimen. Die Migranten der zweiten oder dritten Generation kennen die Islamkonferenz noch deutlich seltener als selbst eingewanderte Muslime.

Bade fordert andere Zusammensetzung

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates Klaus Bade hatte sich für eine Fortsetzung der Islamkonferenz ausgesprochen. Im Juni 2009 forderte er im Gespräch mit der „Berliner Zeitung“ allerdings eine andere Zusammensetzung.

Bade wandte sich auch gegen die Behauptung, der Islam sei nicht integrierbar. „Man kann nicht dauernd einzelne Stellen aus dem Koran zitieren, in denen es um Gewalt geht und dann von den Muslimen eine Rechtfertigung oder Distanzierung verlangen. Die Muslime halten uns ja auch nicht dauernd das Alte Testament und die Kreuzzüge vor“, sagte der Forscher. (sa)

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Mittwoch 07. April 2010
Diskriminierung als Integrationshemmnis

Integrationsforscher Mario Peucker bemängelt unzureichendes Beratungsangebot für die Opfer von Diskriminierungen. „Die Politik hat nicht erkannt, dass Diskriminierung eine zentrale Frage der Integration ist“, betont Peucker im Gespräch mit der „Deutschen Welle“. Es herrschten nach wie vor starke Ressentiments in den Personalabteilungen deutscher Unternehmen vor. Die Arbeitswelt sei nicht der einzige, aber ein wichtiger Baustein für erfolgreiche Integration.

Das Netz von Antidiskriminierungsstellen müsse unbedingt verdichtet werden. „Solche Einrichtungen sind ein zentraler Punkt beim Thema Integration“, sagt der Wissenschaftler. Hier gehe es vor allem um den Kampf gegen direkte Formen der Diskriminierung durch Personalabteilungen oder Mitarbeiter.

Doch daneben existiere auch „strukturelle“ Diskriminierung. „Dahinter muss keine Absicht stehen. Strukturelle Diskriminierung kommt ohne Täter aus“, sagt Peucker. Beispiele seien das deutsche Schulsystem, das der PISA-Studie zufolge Schüler aus Zuwandererfamilien besonders stark benachteiligt, oder die übliche Bewerbungspraxis. Hier sei es an der Politik, Regelungen zur Gleichbehandlung zu finden, um Fehler im System zu beheben.

Doch Diskriminierung beginne letztlich im Bewusstsein der Menschen. Diskriminierung als Integrationshemmnis müsse in Deutschland wie etwa in Großbritannien oder Skandinavien viel stärker diskutiert werden - in der Wissenschaft, in der Politik, auf der Straße. Nur so ließen sich langfristig Erfolge erzielen. (sa)

 

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Dienstag 06. April 2010
Ehegattennachzug: Spracherfordernis verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Die Spracherfordernis beim Ehegattennachzug verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht letzte Woche entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich (BVerwG 1 C 8.09 – 30. März 2010) erstmals mit dem 2007 in das Aufenthaltsgesetz eingefügten Spracherfordernis beim Ehegattennachzug befasst. Danach setzt ein Anspruch auf Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer voraus, dass der nachziehende Ehegatte sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Diese Regelung verstößt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weder gegen das Grundgesetz noch gegen Gemeinschaftsrecht.

Die Kläger, eine türkische Staatsangehörige und ihre fünf Kinder, begehren die Erteilung von Visa zum Zwecke des Familiennachzugs zu ihrem türkischen Ehemann und Vater. Die Visaanträge lehnte die Deutsche Botschaft in Ankara ab. Die hiergegen erhobenen Klagen hatten beim Verwaltungsgericht Berlin keinen Erfolg, weil die Ehefrau – nach eigenen Angaben eine Analphabetin – über keinerlei Deutschkenntnisse verfügt.

Spracherfordernis dient der Integration und der Verhinderung von Zwangsehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und das Begehren der Kläger zurückgewiesen. „Ein Anspruch auf Ehegattennachzug setzt voraus, dass der nachziehende Ehegatte mündlich und schriftlich über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Diese Nachzugsvoraussetzung dient der Integration und der Verhinderung von Zwangsehen“, heißt es in der Mittelung des Gerichts.

Die Regelung stehe beim Nachzug zu Drittstaatsangehörigen im Einklang mit der sogenannten Familienzusammenführungsrichtlinie. Diese ermächtige die Mitgliedstaaten, den Familiennachzug davon abhängig zu machen, dass der Betroffene Integrationsmaßnahmen nachkommt. Das Spracherfordernis sei auch mit dem besonderen Schutz zu vereinbaren, den Ehe und Familie nach dem Grundgesetz und nach dem Gemeinschaftsrecht genießen.

Keine unverhältnismäßige Belastung, da Rückkehr des Vaters zumutbar

Die Vorschrift sei auch nicht deshalb verfassungswidrig, weil sie keine allgemeine Ausnahmeregelung für Härtefälle enthalte. Falls die deutschen Sprachkenntnisse aus nicht zu vertretenden Gründen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erworben werden könnten und keine zumutbare Möglichkeit bestehe, die Lebensgemeinschaft im Ausland herzustellen, könne der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich einfachgesetzlich auf andere Weise herbeigeführt werden. Die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs sei eine Möglichkeit.

Im vorliegenden Fall führe die Versagung des beantragten Visums nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung, da die Klägerin in der Türkei die geforderten Sprachkenntnisse einschließlich einer vorausgehenden Alphabetisierung in etwa einem Jahr erwerben könnte. Außerdem, so die Richter, ist dem Ehemann und Vater eine Rückkehr in die Türkei zumutbar, wo die Familie auch nach seiner Ausreise ihren Lebensmittelpunkt beibehalten hat.

Keine Ungleichbehandlung

Nach Ansicht der Bundesrichter liegt auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vor, soweit Ehegatten bestimmter Drittstaatsangehöriger vom Sprachnachweis befreit sind. Diese Ungleichbehandlung knüpfe an die visumrechtliche Privilegierung des Stammberechtigten an und findet ihre Rechtfertigung in dem Umstand, dass der Bundesrepublik hinsichtlich ihrer auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten ein weites außenpolitisches Ermessen zusteht. Dies schließe aufenthaltsrechtliche Privilegierungen von Angehörigen bestimmter Drittstaaten und damit verbundene Erleichterungen beim Ehegattennachzug ein.

Schließlich könne sich die fünffache Mutter auch nicht auf das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit als Drittstaatsangehörige beim Familiennachzug berufen. „Die assoziationsrechtlichen Verschlechterungsverbote für türkische Staatsangehörige greifen hier ebenfalls nicht ein“, so die Leipziger Richter.

„Der Gesetzeszweck, der nicht im Gesetz steht, ist erfüllt“

Für den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts „außerordentlich zu begrüßen“. Die entsprechende Regelung des Aufenthaltsgesetzes solle Zwangsehen verhindern, weil Frauen durch den Erwerb von Sprachkenntnissen vor der Einreise in ihrer sprachlichen und sozialen Kompetenz gestärkt werden.

Der Grünen-Migrationspolitiker Josef Winkler hält dagegen: Liege eine Zwangsehe vor, sei die längst geschlossen, wenn die Importbraut den Kurs besuche. Und beim Deutschlernen helfe ein deutsches Familienleben allemal mehr als Büffeln im Ausland. Der Ehegattennachzug aus der Türkei ist inzwischen um 60 Prozent vermindert – „der Gesetzeszweck, der nicht im Gesetz steht, ist erfüllt“, bemerkt Winkler ironisch. „Es ist sehr bedauerlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser familienmissachtenden Regelung bestätigt hat“, erklärte auch Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. (sa)

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Donnerstag 01. April 2010
Islamkonferenz: „Es muss eine rote Linie geben“

Der Schriftsteller Feridun Zaimoglu hält eine ruhende Mitgliedschaft des Islamrats in der Islamkonferenz für falsch. Er hoffe, dass sich Art und Stil des neuen Bundesinnenministers zukünftig ändert.

Thomas de Maizière (CDU) nehme gegenüber Muslimen eine hartnäckige Haltung ein, sagte Zaimoglu der „Hürriyet“. Dabei müsse gerade ein Verfassungsminister gemäßigt und moderat auftreten.

Dass der Islamrat der Bundesrepublik Deutschland zur Islamkonferenz nicht eingeladen wurde, habe ihn beunruhigt. Die Organisation sei von Anfang an konstruktiv gewesen und habe nach Lösungswegen gesucht, erinnert er sich. Dabei habe der Islamrat auch recht behalten, so der Preisträger zahlreicher Literaturpreise. Den Verband nicht einzuladen sei eine Ausgrenzung.

Den islamischen Religionsgemeinschaften, die sich im Koordinierungsrat der Muslime (KRM) zusammengeschlossen haben, rät der Schriftsteller, die Islamkonferenz in seiner derzeitigen Konstellation zu boykottieren. „Es muss eine rote Linie geben“, mahnt Zaimoglu an. (sa)

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Dienstag 30. März 2010
Antimuslimischer Rassismus und die Scheinheiligkeit der Politik

Das Linksparteinahe Magazin „marx21“ kritisiert in seiner aktuellen Ausgabe den antimuslimischen Rassismus in Deutschland. Obwohl gängige Vorwürfe gegen Muslime wissenschaftlich nicht haltbar seien, würden sie immer wieder kolportiert. „So schafft man Feindbilder und auch Hass“, schreibt Marwa Al-Radwany. Das Magazin kritisiert außerdem die Doppelmoral der staatlichen Institutionen. Es werde ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, wenn es um Muslime geht.

Mit rassistischen Äußerungen, die an ein Grundbedürfnis nach Sicherheit und Wohlstand der Bürger andocken und suggerieren, dieses werde durch eine Gruppe von „Fremden“, die nicht zum „Wir“ gehören (dürfen), bedroht, sei der Stimmenfang leicht gemacht, glaubt Marwa Al-Radwany, Mitglied im SprecherInnenrat der Landesarbeitsgemeinschaft „Migrations- und Flüchtlingspolitik, Emanzipation und Antirassismus“ der Berliner Linken. Das Schüren irrationaler Ängste durch rassistische Vorurteile funktioniere auch als vorgeschobene Begründung für Kriege und die Ausbeutung von Rohstoffen.

Das Feindbild Islam sei nunmehr eine bürgerliche Ideologie. „Sie dient zur Absicherung der Identität nach innen, für eine verunsicherte Mittelschicht, die die Folgen der Globalisierung am stärksten zu spüren bekommt. Sie dient aber auch der Sicherung eigener Privilegien bei gleichzeitigem Ausschluss von gesellschaftlichem Reichtum, beruflichem Prestige und kultureller Hegemonie: Die türkische Putzfrau mit Kopftuch stört das deutsche Befinden nicht sonderlich. Worüber heftig debattiert wird, sind ja die jungen, aufstrebenden Akademikerinnen mit Kopftuch - Lehrerinnen, Juristinnen, Angestellte im öffentlichen Dienst. Ihnen wird qua Kopftuchverbot die Berufsausübung untersagt“, betont Al-Radwany.

„Parallelgesellschaften werden geduldet, solange sie Teil der westlich-abendländischen Kultur sind“

Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise benötigten die Herrschenden Ablenkungsmanöver, um von den wahren Ursachen für Sozialabbau, Krise und Krieg abzulenken. So etwa bei der Vertuschung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche, heiß es in einem weiteren Kommentar. „Parallelgesellschaften“ würden geduldet, solange sie nur Teil der „westlich-abendländischen Kultur“ sind.

So werde der Vatikan im Handelsblatt als „Drehscheibe für Mafiagelder, Schmiergeldzahlungen und Steuerhinterziehung“ bezeichnet. Die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und CDU mit Liechtensteiner und Schweizer Experten für Steuerhinterziehung und Geldwäsche sei auch für Deutschland dokumentiert. Ein weiterer Skandal sei der Umgang der verantwortlichen Gremien und Bischöfe mit den Mißbrauchsfällen. Kein Staatsanwalt und kein Gericht kämen jedoch auf die Idee, die katholische Kirche oder die CDU der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu bezichtigen.

Plötzlich sei aber alles ganz anders, wenn es um islamische Religionsgemeinschaften geht. Die Begründung des Innenministers Thomas de Maizière (CDU) für eine ruhende Mitgliedschaft des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland bei der Islamkonferenz treffe beispielsweise „ganz sicher auf die katholische Kirche zu“. Aber die gehöre zum westlich-abendländischen gemeinsamen „Kulturerbe“ und dürfe sich offenbar rechtsfreie Räume und Rechtsbruch erlauben, kritisiert das Magazin. „Würde so etwas in islamischen Institutionen ruchbar, würden diese als verfassungsfeindlich bezeichnet oder verboten.“ Hier werde ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. (sa)

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