21.08.2006 Nachrichten>Deutschland
Einbürgerung trotz Verurteilung möglich
Verwaltungsgericht Koblenz: „Ausländer kann trotz einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen oder zu einer Haftstrafe von mehr als sechs Monaten eingebürgert werden“

Nach einem neuen Entscheid des Verwaltungsgerichts Koblenz, kann ein Ausländer trotz einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen oder zu einer Haftstrafe von mehr als sechs Monaten eingebürgert werden. Die Entscheidung dazu liege im Ermessen der zuständigen Behörde, urteilten die Richter. Auch könne die Behörde nicht zur Einbürgerung des Ausländers verpflichtet werden, wenn das Strafmaß ein bestimmtes Maß überschreite.

Geklagt hatte ein Syrer, der mehrmals verurteilt worden war. Der Landkreis Mayen-Koblenz hatte seine Einbürgerung abgelehnt. Die Richter entschieden, dass die Behörde die berufliche und soziale Integration des Ausländers berücksichtigen müsse und erinnerten daran, dass der Kläger seit mehr als zwölf Jahren nicht mehr strafrechtlich aufgefallen war. Nun soll die Behörde über den Einbürgerungsantrag neu entscheiden. (hv)

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