Donnerstag 27. August 2009
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtet sich gegen diskriminierende
Behandlung von Muslimen in Niedersachsen
In
einer dringlichen Anfrage unter der Überschrift „Warum kommt die
Polizei, wenn der Muezzin ruft?“ richtet sich Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im niedersächsischen Landtag gegen die Behandlung der Moscheebesucher
wie potentielle Terroristen durch das niedersächsische Innenministerium.
Heute soll darüber im Landtag debattiert werden.
In der Begründung heisst es: „Die Gläubigen werden beim Freitagsgebet ohne konkreten Tatverdacht kontrolliert und zum Vorzeigen des Ausweises gezwungen. Viele Muslime empfinden dies als schikanös und diskriminierend, weil damit aus ihrer Sicht ein Generalverdacht gegen ihre Religion untermauert wird“. Die Fraktion der Grünen hält die Massenkontrollen aus integrationspolitischer Perspektive für fragwürdig und ist der Meinung, dass die Maßnahmen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen zu hinterfragen sind. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht eine Absage erteilt hat, so z.B. beim Kennzeichenscanning und bei der Rasterfahndung. Dabei hatte das Gericht für solche Massenkontrollen stets einen konkreten Tatverdacht gefordert, um die vielen Kontrollen Unschuldiger zu rechtfertigen.
So ist die Fraktion überzeugt, dass es bei den „Moscheekontrollen“ an einer konkreten Gefahrenprognose offenkundig fehlt, denn es würde weder eine konkrete Person oder Gruppe gesucht, noch seien die Generalkontrollen bisher auch nur ansatzweise erfolgreich, da weder Terroristen, Gefährder oder Sympathisanten ermittelt werden konnten. Deshalb würden die Massenkontrollen vielfach als Einschüchterungsversuch durch den Staat und seine Behörden erlebt und bewertet.
So fragt der Fraktionsvorsitzender die Landesregierung, welche konkreten Erfolge die Massenkontrollen bisher gebracht haben, Welche Rechtsgrundlage solche unpräzisen Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung haben und vor allem welches integrationspolitische Signal ausgesandt wird, wenn Gläubige vor oder nach dem Gebet kontrolliert, festgehalten und teilweise sogar abgestempelt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vor dieser dringlichen Anfrage sich schon im Januar 2004 und zuletzt auch noch im Juni und Juli mit Anfragen an die Landesregierung gerichtet. In der Antwort auf die Anfrage vom Juni 2008 rechtfertigte die Landesregierung die Sonderbehandlung der Muslime mit der „Bekämpfung des islamistischen Terrorismus“. Es gehe darum, „islamistische Strukturen aufzudecken, zu zerschlagen sowie Vorbereitungen für einen terroristischen Anschlag mit islamistischem Hintergrund so früh wie möglich zu erkennen und zu verhindern“. Die Erforderlichkeit derartiger Kontrollen im Umfeld von islamischen Gebets-, Vereins- und Kulturstätten gründe sich insbesondere auf die Erkenntnis deutscher Sicherheitsbehörden, dass sich potenzielle islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten. Hierzu würden auch Moscheen und andere islamische Gebets¬stätten sowie islamische Vereins- und Kultureinrichtungen als zentrale Anlaufstellen gehören. Die Kontrollmaßnahmen hätten bewährt. Eine nachweisbare Präventivwirkung sei da. Zudem würden entsprechende Maßnahmen – also die Behandlung von Muslimen wie potentielle Terroristen - auch mehrheitlich von den betroffenen Personen muslimischen Glaubens begrüßt, so die Landesregierung in der Antwort vom 03.07.2009.
Donnerstag 27. August 2009
Mildernde Umstände für den Mörder von Marva?

Ismail Kul, Kolumnist bei der türkischen Tageszeitung ZAMAN, geht der Frage nach, ob sich der Mörder von Marva, die im Dresdener Gerichtssaal mit Messerstichen umgebracht wurde, möglicherweise auf mildernde Umstände berufen kann.
Zunächst aber stellt Kul die Frage, ob dem Mörder irgendwelche Erkenntnisse über Marva vorlagen, als er sie als „Terroristin“ und „Islamistin“ bezeichnete. Natürlich nicht. Er kannte die Apothekerin nicht. Auf der anderen Seite, so Kul, hatte der Mörder aber auch keine Erkenntnisse darüber, dass sein Opfer eben keine „Terroristin“ oder „Islamistin“ war. Marva hatte einen dunklen Teint und trug ein Kopftuch. Insofern könnte sie tatsächlich „Islamistin“ und „Terroristin“ gewesen sein. Wie hätte sich der Täter sicher sein können, dass Marva wirklich unbescholten war?
Schließlich werden von Uwe Schünemann in Niedersachsen, so Kul weiter, von Zeit zu Zeit nach dem Freitagsgebeten Muslime von der Polizei kontrolliert. Werden diese Moscheekontrollen nicht durchgeführt, weil unter den Muslimen Terroristen sein könnten, obwohl keinerlei Erkenntnisse in diese Richtung vorliegen – sog. verdachtsunabhängige Kontrollen? Nur um das Gefühl zu vermitteln, dass die Polizei wachsam ist – wir beobachten euch?
Wenn selbst gebildete Menschen und sogar Ministerpräsidenten so handeln, wie solle sich dann ein Einzelner wie Alex W. verhalten, wenn der Frieden und die innere Sicherheit gefährdet ist? Ist es sehr abwegig, so Kul weiter, wenn er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, selbst tätig zu werden? Nein, sagt Kul.
Mit diesen Ausführungen wolle Kul den Anwälten vom Mörder keine Tipps in die Hand geben. Wenn sie aber die Moscheekontrollen aus Niedersachsen als Beispiel aufführen, könnten das mildernde Umstände sein.
Mittwoch 19. August 2009
Schächten steht erneut auf der Tagesordnung

Der türkischstämmige Metzger Rüstem Altinküpe aus Hessen prozessiert erneut vor dem Bundesverfassungsgericht für eine unbetäubte Schächtgenehmigung. Seit über zehn Jahren kämpft Altinküpe vor Behörden und Gerichten für die freie Religionsausübung der Muslime.
Türkischen Zeitungsberichten zufolge verweigert oder erschwert der Lahn-Dill-Kreis nach wie vor die Ausnahmegenehmigung, die Altinküpe vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 errungen hatte. Das Bundesverfassungsgericht stellte in der einstimmig gefassten Entscheidung vom 15. Januar klar, dass in Deutschland lebenden muslimischen Metzgern unter bestimmten Bedingungen das Schächten von Tieren gestattet werden muss.
Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im November 2006, dass die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz nicht ausschließe, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, um seine Kunden ihrer Glaubensüberzeugung entsprechend mit geschächtetem Fleisch zu versorgen. Das Tierschutzgesetz sehe Ausnahmen für Religionsgemeinschaften vor, bei denen zwingende Glaubensvorschriften den Fleischgenuss von unter Betäubung geschächteten Tieren verbieten, so die Richter.
Einige Bundesländer haben daraufhin strenge Auflagen formuliert; „um den Richterspruch zu umgehen“, ist sich Altrinküpe sicher. In Nordrhein-Westfalen regelt etwa ein Erlass von 2003, dass muslimische Metzger nur unter hohen Auflagen eine Ausnahmegenehmigung erhalten können. Dazu müssen sie zum Beispiel Fachkunde, einen geeigneten Betrieb und die zwingende Notwendigkeit zum Schächten aus religiösen Gründen nachweisen. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass geschächtetes Fleisch nur an Muslime geht. Die Klage von Altinküpe richte sich unter anderem gegen solche Auflagen, die ihn in seiner freien Berufsausübung verletzten, berichten die türkischen Medien. Er habe wirtschaftliche Nachteile zu befürchten. Mit einer Entscheidung im vorläufigen Verfahren sei in Kürze zu rechnen.
Politik hält an Ausnahmegenehmigungen für das Schächten fest
Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, hält die strengen Auflagen durchaus für sinnvoll. Die Religionsfreiheit sei aber nun mal in der Verfassung garantiert, sagte Bosbach gegenüber der „Financial Times Deutschland“ (FTD) und sieht deshalb keine Möglichkeit die Ausnahmeregelung generell zu widerrufen. Dabei hatte die Union zuvor selbst das in Frage gestellt. Die CDU-Chefin Angela Merkel hatte nach Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteils den Richterspruch scharf kritisiert. So befürchtete die heutige Bundeskanzlerin, das Urteil werde die Integration von Migranten erschweren, „weil letztlich gewachsene Traditionen und akzeptierte Prinzipien unseres Staates zurückgedrängt werden”.
Die SPD hält dagegen ausdrücklich an der Ausnahmegenehmigung fest. “Ohne Sondergenehmigungen wird es auch in Zukunft nicht gehen”, sagte Udo Folgart, Mitglied im Kompetenzteam von Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier der FTD. Auch die Grünen sehen das nicht anders: Ihr im Mai vorgelegter Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz sieht Ausnahmegenehmigungen für das Schächten ausdrücklich vor. (sa)
Dienstag 18. August 2009
Akzeptanz von Zuwanderern steigt

Die ganz überwiegende Mehrheit der Deutschen hat gute Erfahrungen mit Migranten und baut Vorurteile ab. Das geht aus der Umfrage „Stand der Integration in Deutschland“, die das Institut dimap im Auftrag der Bundesregierung erstellt hat hervor. 78 Prozent der Befragten berichten von „eher guten Erfahrungen“ mit Migranten im Alltag. Nur 9 Prozent beklagen „eher schlechte“ Erlebnisse.
Aus dem Exklusivbericht des Magazins “Focus” geht hervor, dass die Mehrheit der Deutschen der Ansicht ist, dass Integration nicht Assimilation bedeutet. Die Auffassung, dass es kein Widerspruch ist, sowohl Teil dieser Gesellschaft zu sein, als auch die kulturellen Wurzeln nicht aufgeben zu müssen und die Muttersprache, Religion und Kultur beibehalten zu können, scheint sich durchgesetzt zu haben. 76 Prozent der 1002 Befragten erklären nämlich, dass Zuwanderer ihre Lebensweise aus ihrer Heimat behalten können, „so lange sie unsere Art zu leben respektieren und sich an Recht und Gesetz halten.“ Die Forderung, Zuwanderer müssten ihre „Eigenheiten aufgeben und sich den Deutschen anpassen“, hielten nur 17 Prozent der Umfrage-Teilnehmer für richtig. Rund 90 Prozent vertraten vielmehr die Auffassung, für eine gute Integration von Zuwanderern sei Toleranz „sehr wichtig“.
Doch das war nicht immer so. Wie eine Untersuchung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) aus dem Jahre 2001 ergab, war die Akzeptanz von Minderheiten in Ost- und Westdeutschland gleichermaßen gering. 60 Prozent im Osten und 54 Prozent im Westen stimmten der Behauptung zu, dass Ausländer das soziale System ausnutzten. Eine Mitverantwortung für die Arbeitslosigkeit sahen 65 Prozent im Osten und 57 Prozent im Westen. Auch die Aufnahme von Einwanderern wurde skeptisch betrachtet. Die größte Ablehnung erfuhren dabei Menschen islamischen Glaubens. Fast ein Drittel der Ostdeutschen und 29 Prozent der Westdeutschen lehnten eine Aufnahme von Muslimen grundsätzlich ab.
Bildung und Chancengleichheit als Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration
Laut der aktuellen Studie halten die meisten den Zugang zu Bildung und Chancengleichheit als Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration. 82 Prozent halten daher Hilfsleistungen für Zuwanderer in Schule und Ausbildung für „besonders wichtig“. Zugleich aber beklagen viele ein zu dürftiges Bemühen bei den Betroffenen selbst: Dass Kinder aus Zuwandererfamilien in der Ausbildung häufiger Probleme hätten, liege vor allem daran, dass die Jugendlichen selbst sich zu wenig anstrengten, meinen fast zwei von drei Leuten.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, sagte dem Magazin Focus: „Natürlich gibt es noch Schatten, aber eben viel mehr Licht.“ Die wichtigste Botschaft der Umfrage laute: „Die Fortschritte bei der Integration werden von den Menschen auch positiv wahrgenommen.“ (sa)
Donnerstag 13. August 2009
Politische Teilhabe von Migranten auf kommunaler Ebene weiterhin spärlich

Die Integrationsräte und -ausschüsse in den Kommunen haben lediglich Beratungskompetenz und dürfen keine Staatsgewalt ausüben, weil „alle Staatsgewalt … vom Volke“ ausgeht, „das nur von Deutschen gebildet wird”, heißt es in einer Antwort (Drs. 14/9642) der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Die Beteiligung von Ausländern an Entscheidungen kommunaler Gremien bleibt damit verschwindend gering.
Die „Staatsgewalt“ bedeute dabei „alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter” einschließlich des behördeninternen Handelns, das die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben schafft, die Wahrnehmung von Mitentscheidungsbefugnissen und die Ausübung von Vorschlagsrechten, nicht aber bloß vorbereitende und rein konsultative Tätigkeiten. In personeller Hinsicht müsse die Vorgabe, dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“, durch eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern der Verwaltung erfüllt werden.
Die Mitglieder der bisherigen Ausländerbeiräte seien aber nicht „vom Volke“ im Sinn des Artikel 20 Abs. 2 GG gewählt worden. Ihr Handeln sei deshalb nicht durch „das Volk“ legitimiert gewesen. Ihnen dürften keine Aufgaben zugewiesen werden, die über Beratungen hinausgehen. Daran habe die Geseztesänderung vom 30. Juni 2009 nichts geändert. § 27 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bestimme zwar, dass dem Integrationsrat bzw. dem Integrationsausschuss Ratsmitglieder angehören müssen. Diese würden aber nicht „vom Volke“ gewählt und dürften deshalb auch in Zukunft keine Staatsgewalt ausüben.
Eine Beteiligung von Ausländern an Entscheidungen kommunaler Gremien sei nur möglich, wenn der Rat Entscheidungskompetenzen zum Beispiel auf Werksausschüsse von Eigenbetrieben oder Verwaltungsräten von Sparkassen überträgt, denen Ausländerinnen und Ausländern aus Staaten angehören, die nicht in der Europäischen Union sind. Der Betriebsausschuss werde nämlich vom Rat gebildet, deren Mitglieder vom Rat bestimmt werden. Der Rat sei dann der „Legitimationsspender“ für diese Organisation.
Die Grünen weisen in der Vorbemerkung ihrer Anfrage zudem darauf hin, dass in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern kein kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten gibt, das eine Beteiligung von Ausländern an Entscheidungen kommunaler Gremien grundlegend gewährleistet hätte. Eine Verfassungsänderung die es ermöglicht, das kommunale Wahlrecht auch auf Drittstaatsangehörige auszuweiten, sei aber durch die CDU verhindert worden. Die Union habe bereits 1990 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwirkt, das damals die Einführung eines kommunalen Wahlrechts in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein verhinderte. (sa)
Mittwoch 12. August 2009
Jugendämter nehmen häufiger Migrantenkinder in Obhut

Im Jahr 2008 haben die Jugendämter in Deutschland 32 300 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 4 100 (+ 14,4%) mehr als 2007. Gegenüber dem Jahr 2005 beträgt die Steigerung sogar 26%. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Aus der Statistik ist weiter zu entnehmen, dass insbesondere die ausländischen Kinder von den sogenannten vorläufigen Schutzmaßnahmen betroffen sind.
Der Anteil der in Obhut genommenen Nichtdeutschen liege nach Informationen der Bundesregierung im Bundesdurchschnitt bei etwa 18 Prozent. Diese Verteilung bestätigt sich für Länder wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder auch Schleswig-Holstein. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur ist der Anteil der Nichtdeutschen in den ostdeutschen Bundesländern sehr viel niedriger. Deren Anteil liegt bei 3 Prozent bis 5 Prozent bzw. für Sachsen bei 9 Prozent. Dagegen sind ausländische Kinder in Bayern mit 23 Prozent, in Baden-Württemberg mit 24 Prozent sowie in Hessen mit 31 Prozent deutlich öfter in Obhut genommen als in den meisten anderen Flächenländern. Höhere Werte werden für die Stadtstaaten Berlin (32 Prozent) und Hamburg (44 Prozent) ausgewiesen.
Migrationshintergrund bleibt unberücksichtigt
Im Vergleich zu dem Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung (8,2 Prozent) ist die Zahl der Inobhutnamen von ausländischen Kindern und Jugendlichen damit wesentlich höher. Hinzu kommt, dass der mögliche Migrationshintergrund eines Kindes oder eins Jugendlichen in der Statistik unberücksichtigt bleibt, wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Der Migrationshintergrund eines Kindes werde bei den vorläufigen Schutzmaßnahmen nicht erhoben. Dieser sei durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass durch die im Jahre 2000 eingeführte Optionsregelung die meisten Kinder ausländischer Eltern sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Mehrstaatigkeit entfällt erst mit der Vollendung des 23. Lebensjahres. Insoweit dürfte der Anteil der nichtdeutschen Kinder weitaus höher liegen als in der amtlichen Statistik wiedergegeben.
Eine gesicherte Analyse der Inobhutnahmen von Migrantenkindern ist kaum möglich. Wie viele Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund im Jahre 2008 und davor in Obhut genommen wurden, bleibt daher unklar.
Steigende Sensibilität der öffentlichen Wahrnehmung
Als Grund für die allgemeine Zunahme der Inobhutnahmen nannte die Bundesregierung unter anderem die steigende Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“. Die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigungen und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Dies liege zum einen an der ausführlichen medialen Berichterstattung über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Gleichzeitig sei auch die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass die Schwelle zur Einschätzung einer dringenden Gefahr gesunken ist. Dies deute aber keineswegs auf Überreaktionen der Fachkräfte hin, ist sich die Bundesregierung sicher.
Dienstag 04. August 2009
KRM-Sprecher Köhler fordert von Merkel Trostworte an die Muslime
Nach
dem Mord an der Ägypterin Marwa Al-Sherbini, die aufgrund ihrer religiösen
Bekennung im Gerichtssaal erstochen wurde, warten die über vier Millionen
Muslime in Deutschland vergeblich auf eine Erklärung der Bundeskanzlerin.
Auch die Haltung der Medien und Politik, die zunächst über die islamfeindlichen
Hintergründe geschwiegen hatten, sorgt bei den Muslimen für zunehmende
Angst und Skepsis. Daher fordern die vier größten islamischen Verbände
in Deutschland die Bundeskanzlerin in einem Brief auf, öffentlich den Vorfall
zu bedauern und Worte an die Muslime zu richten.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland sowie der derzeitige Sprecher des Koordinierungsrats der Muslime (KRM) Ayyub Axel Köhler verlangt in dem Brief „ein ausdrückliches Wort des Bedauerns“ und ruft Merkel dazu auf, „Trostworte an die Muslime“ zu richten. Dies könne der „Verunsicherung und Angst“ entgegenwirken. Laut FOCUS solle sich die Kanzlerin „nach den Vorstellungen der Verbände unmittelbar an die Betroffenen wenden und die Aufklärung der Tathintergründe zusichern.“
Weiter werde in dem Brief erklärt, dass „das Gefühl der Geborgenheit in der deutschen Gesellschaft“ aufgrund der verhaltenen Reaktion der Öffentlichkeit auf die Ermordung der schwangeren Muslima aufgrund ihrer Religion „erschüttert“ sei. Daher seien klare und mahnende Worte der Bundeskanzlerin notwendig.
Schließlich fordert der KRM, dass die zunehmende Islamophobie und Islamfeindlichkeit ein Thema der Politik wird und nachhaltige sowie wirksame Maßnahmen dagegen getroffen werden.
Bisher sind alle Bemühungen um eine Erklärung von Seiten Angela Merkels erfolglos geblieben. Melih Kesmen, Initiator der privaten Aktion „Wo bleibt Merkel“, erklärte, dass trotz der mehr als 10 000 gesammelten Unterschriften, die man dem Bundeskanzleramt überreicht habe, keine offizielle Reaktion erfolgt sei. (bua)
Sonntag 02. August 2009
Bündnis90/Die Grünen wirbt um Muslime und Migranten

MigrantInnen sind bei den Grünen willkommen-auch kopftuchtragende. Mit der Mitgliederwerbekampagne „Mit dir wird’s was“ wirbt die Partei um Mitarbeiter mit Migrationshintergrund und fordert sie auf sich politisch zu engagieren.
Muslime und Migranten oder der EU-Beitritt der Türkei gehören zu den beliebten Wahlkampf-Themen einiger Parteien. So profilieren sich einige Politiker über ihre negative Haltung zum EU-Beitritt der Türkei oder machen Stimmung gegen Migranten, um die Gunst einer bestimmten Wählerschaft zu gewinnen. Roland Kochs Wahlkampf in Hessen liegt noch in schmerzlicher Erinnerung. Ungewöhnlich und erfreulich ist daher die Mitgliederwerbekampagne der Grünen kurz vor den Kommunalwahlen in NRW. „Bei den GRÜNEN sind schon heute viele EinwanderInnen engagiert und erfolgreich in vielen Ämtern und Funktionen. Viele GRÜNE MigrantInnen sind in Stadt- und Gemeinderäten und in Parteiämtern vertreten. Außerdem gibt es noch die LAG EinwanderInnen, wo ihr euch politisch engagieren könnt. Das ist uns aber nicht genug! Wir freuen uns über jede Verstärkung und wollen mehr Menschen dafür begeistern, sich bei den GRÜNEN zu engagieren.“, heißt es im Werbeflyer.
Des Weiteren wird die kopftuchtragende Muslimin, Hasret
Karacuban, Sprecherin des Arbeitskreises Muslime, zitiert: „Die Grünen
sind die einzige Partei, die gerade im migrationspolitischen Bereich, ihre inhaltlichen
Ziele über die Jahre hinweg konsequent und mit Weitblick verfolgen.“
(fy)
Samstag 01. August 2009
Heimatverbundenheit und Identitätswahrung hemmen nicht die Integration
Integration
und Bewahrung der eigenen kulturellen Identität müssen kein Widerspruch
sein. Das sind die ersten Ergebnisse eines internationalen Forschungsprojekts
zum Thema transnationale Migrantenorganisationen in Europa.
Unter Leitung von Prof. Dr. Ludger Pries erforscht ein Forschungsteam der Ruhr-Universität Bochum gemeinsam mit den Universitäten Warschau, Oxford und Granada die Öffnet externen Link im aktuellen Fenster"Verbreitung und Kontextbedingungen transnationaler Migrantenorganisationen in Europa (TRAMO)".
Mit einer Bestandsaufnahme registrierten die Wissenschaftler zunächst 3.480 Migrantenorganisationen in Deutschland, von denen die türkischen Organisationen mit 28 % die größte Gruppe darstellen. Für eine genauere Analyse begrenzten die TRAMO-Forscher anschließend ihre Auswahl auf je vier polnische und türkische Migrantenorganisationen mit religiösen und/oder politischen Motiven, die derzeit hinsichtlich ihrer Transnationalität analysiert werden. Es soll erforscht werden wie diese wirken und welchen politischen Einfluss sie ausüben.
Für das Projekt, das von 2007 bis 2010 angelegt ist, werden Schriften, Pressemitteilungen und Satzungen der Migrantenorganisationen untersucht und Experten auf diesem Forschungsfeld interviewt. Obwohl bereits seit längerem bekannt ist, das viele Gruppen nicht nur in Deutschland aktiv sind, blieben die transnationalen Strukturen der Migrantenorganisationen lange Zeit relativ unerforscht,
Mit den ersten Ergebnissen räumen die Migrationsforscher mit einem Vorurteil auf: "In Deutschland galt es bislang eher als integrationshemmend, wenn Migranten noch Verbindungen zu ihrem Herkunftsland haben", sagt Dr. Zeynep Sezgin, Koordinatorin des Projekts in Bochum. Es werde von den Migranten verlangt, sich für das Land, in das sie einwandern, und damit gegen ihre türkischen, polnischen oder griechischen Wurzeln zu entscheiden. Jedoch sei festgestellt worden, dass transnationale Migrantenorganisationen der Integration durchaus dienen und beiden Seiten Vorteile bringen könnten. So könnten etwa deutsche Unternehmen mit Hilfe von Migrantenorganisationen gute Kontakte ins Ausland knüpfen. Zudem könnten Organisationen auch aus der Ferne etwas in ihrer Heimat bewegen und zum Beispiel zum Demokratisierungsprozess beitragen. (fy)