Dienstag 24. August 2010
Studie: Bildungsmotivation bei türkischen Familien besonders stark

Türkische Eltern sind laut einer aktuellen Studie bildungsbewusst. Wann immer möglich, schicken sie ihre Kinder auf höhere Schulen, belegen Forschungsergebnisse des Soziologen Dr. Jörg Dollmann vom Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) der Universität Mannheim. Dennoch sei die Bildungssituation vieler türkischer Kinder in Deutschland schlecht.
Im Rahmen des Projekts „Türkischstämmige Kinder am ersten Bildungsübergang. Primäre und sekundäre Herkunftseffekte“ zeigt Dollmann unter anderem, dass bei gleichen Leistungen und vergleichbarem sozialen Hintergrund türkischstämmige Grundschulkinder häufiger auf anspruchsvollere Schultypen wechseln, als Kinder ohne Migrationshintergrund. Vor allem die Hauptschule wird seitens der Türkischstämmigen möglichst gemieden, sofern es die Leistungen der Kinder zulassen. So ist die Chance, auf die Realschule anstatt auf die Hauptschule zu wechseln für Türken etwa dreimal höher als für Grundschulabgänger ohne Migrationshintergrund.
„Eine ähnliche Tendenz lässt sich auch für den Besuch des Gymnasiums im Vergleich zur Realschule feststellen“, erklärt Dollmann. „Hier ist der Unterschied zwischen Deutschstämmigen und Türken allerdings weniger deutlich und statistisch nicht signifikant. Insgesamt aber streben die türkischen Grundschulkinder und ihre Familien bei gleichen Voraussetzungen eher die höheren Schularten an.“ Ob sich die Kinder dort auch behaupten können, müsse noch in künftigen Studien untersucht werden.
Bildungsübergang nach der Grundschule besonders richtungsweisend
In jedem Fall ist das Entscheidungsverhalten am ersten Bildungsübergang nach der Grundschule besonders richtungsweisend. „Oft werden an dieser Schnittstelle schon die Weichen für die gesamte Bildungskarriere und damit auch für die Berufsaussichten gestellt“, betont Dollmann. „Mich hat interessiert, ob Türken aufgrund ihrer allgemein oft schlechteren Bildungssituation auch zurückhaltendere Bildungsentscheidungen treffen. Damit würden sie ihre bestehenden Nachteile selbst noch verstärken. Das ist aber nicht der Fall, ganz im Gegenteil. Der Bildungsanspruch ist in den türkischen Familien höher, dies wirkt bestehenden Defiziten also entgegen.“
Verantwortlich für das insgesamt dennoch schlechtere Abschneiden der türkischen Schulkinder am ersten Bildungsübergang ist nach Aussage des Soziologen insbesondere die nachteiligere Kompetenzentwicklung in den ersten Schuljahren sowie die ungünstigere soziale Situation der Kinder. Dazu zählen beispielsweise das Bildungsniveau der Eltern und der sozioökonomische Status der Familien.
Belege für Diskriminierung türkischer Kinder fand Dollmann in seiner Studie nicht. So hängen die Bildungsempfehlungen der Lehrkräfte für oder gegen den Besuch einer höheren Schulart bei allen Kindern gleichermaßen von der schulischen Leistung und der sozialen Herkunft der Kinder ab. Die Schulnoten wiederum entsprechen den für die Studie durchgeführten Kompetenztests. Ein diskriminierender Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft konnte nicht festgestellt werden. (sa)
Dienstag 24. August 2010
Verbände fordern Streichung des Optionszwangs
Der
Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht führt nach Auffassung von
PRO ASYL, dem Deutschem Anwaltverein (DAV) und dem Interkulturellem Rat in Deutschland
(IR) zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von „Optionskindern“
und zu einem vollkommen überflüssigen Verwaltungsaufwand. Die drei
Organisationen haben am Montag gemeinsam die ersatzlose Abschaffung des Optionszwangs
gefordert.
„Mit dem Optionszwang beharrt der Gesetzgeber auf dem Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit, obwohl dieser gerade dabei ist, auf den Müllhaufen der Geschichte transportiert zu werden“, erläutert Rechtsanwalt Victor Pfaff vom DAV-Ausschuss Ausländer- und Asylrecht. In Deutschland würden rund 4,5 Millionen Mehrfachstaater leben, ohne dass der deutsche Staat damit je das geringste Problem gehabt hätte. Knapp 53 Prozent aller Einbürgerungen in Deutschland würden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit vorgenommen.
Die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei in Deutschland geborenen Kindern sei deshalb und aus einem weiteren Grund der richtige Weg. „Sie davon abhängig zu machen, ob der andere Staat aus der Staatsangehörigkeit entlässt, bedeutet, dass der deutsche Gesetzgeber die Entscheidung, wer Mehrstaater bleibt und wer nicht, weitgehend der Willkür ausländischer Gesetzgeber überlässt“, betont Pfaff. Deshalb müsse sich z. B. ein Deutsch-Türke für eine seiner Staatsangehörigkeiten entscheiden, während ein Deutsch-Marokkaner diese Entscheidung nicht treffen müsse.
Kluft zwischen Wahlvolk und Bevölkerung wächst
„Die Optionspflicht drängt junge Menschen aus der deutschen Staatsangehörigkeit heraus“, erklärt Marei Pelzer von PRO ASYL. So vergrößere sich die Kluft zwischen Wahlvolk und Bevölkerung immer mehr. Dies sei mit dem Demokratieprinzip und mit dem Selbstverständnis einer modernen Einwanderungsgesellschaft nicht vereinbar. Das deutsche Optionsmodell sei einmalig in Europa. In Frankreich beispielsweise erhielten Kinder von Ausländern nach dem ius soli die französische Staatsangehörigkeit, ohne auf die Nationalität ihrer Eltern verzichten zu müssen. Pelzer: „Deutschland sollte den Optionszwang zugunsten eines modernen Geburtsortrechts endlich aufgeben.
Der Interkulturelle Rat in Deutschland bezeichnet den Optionszwang als ein Instrument der Desintegration. Hierzu Torsten Jäger, Geschäftsführer der Organisation: „Wir beklagen zu Recht konstant zu niedrige Einbürgerungszahlen. Es ist deshalb ganz unsinnig, Kinder, die seit ihrer Geburt Deutsche sind, über die Optionspflicht mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit zu bedrohen.“ Die Optionspflicht sei außerdem ungerecht! Sie schaffe Deutsche „erster“, „zweiter“ und „dritter“ Klasse. „Das gefährdet sowohl den gesellschaftlichen Zusammenhalt als auch individuelle Integrationsprozesse“, so Jäger.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden die „Optionskinder“ dazu aufgefordert, sich zu entscheiden. Von der Optionspflicht sind allerdings die Kinder nicht betroffen, deren Eltern Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder aber eines Landes sind, das seine Bürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Die ersten Betroffenen wurden im Jahre 2008 von den zuständigen Ausländerbehörden und Regierungspräsidien angeschrieben und aufgefordert, für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu optieren. „Optionskinder“ der Geburtenjahrgänge 1990 bis 2008 gibt es in der Bundesrepublik rund 385.000.
Anfang 2010 haben die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht, die die Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht vorsehen. Das Parlament wird sich im Herbst dieses Jahres daher mit dem Thema befassen müssen. Deshalb, so die Vertreter der drei Organisationen, sei es an der Zeit, dass die Bundesregierung die Optionspflicht endlich in verfahrens- und materiellrechtlicher Hinsicht überprüfe. Darauf habe sie sich im Oktober 2009 in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.
Opposition fordert „konsequentes Bekenntnis zu doppelter Staatsangehörigkeit“
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative der drei Organisationen. Der Optionszwang behindert die Integration, erklärte der Sprecher der Arbeitsgruppe Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion Rüdiger Veit: „Es bringt Jugendliche in unnötige Loyalitätskonflikte. Ihre Heimat und ihre Lebenswirklichkeit finden sie in Deutschland. Gleichzeitig fühlen sich viele von ihnen den kulturellen Traditionen des Herkunftslandes ihrer Eltern verpflichtet. Deren Staatsbürgerschaft aufzugeben, kann als Akt der Abkehr von eigenen Traditionen missverstanden werden und fällt ihnen daher oftmals schwer. Könnten sie beide Staatsangehörigkeiten behalten, entstünde sicher kein Schaden. Der integrationspolitische Schaden entsteht vielmehr dadurch, dass viele Jugendliche aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus gedrängt werden. Wir können nicht einerseits die geringen Einbürgerungszahlen beklagen und andererseits eine hohe Anzahl junger Menschen faktisch aus der deutschen Staatsbürgerschaft heraus drängen.“ Das Optionsmodell schaffe außerdem überflüssige Bürokratie. Es beinhalte ein aufwändiges und fehleranfälliges Verfahren und wirft zahllose Rechtsprobleme auf, sagte Veit.
Überdies fordert die SPD das Bekenntnis zu doppelter Staatsbürgerschaft nicht nur bei hier geborenen Menschen, sondern auch für die Einbürgerung. Ein Ausländer, der sich einbürgern lässt, soll seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben müssen. Das ist bei mehr als 50 Prozent der Einbürgerungen bereits heute der Fall, weil es diverse Ausnahmen gibt. Das konsequente Bekenntnis zu doppelter Staatsangehörigkeit würde Ungleichbehandlungen beseitigen und endlich mit dem veralteten staatsrechtlichen Dogma der Verhinderung von Mehrstaatigkeit brechen. (sa)
Mittwoch 18. August 2010
Özkan lehnt Kommunalwahrecht für Drittstaatler ab

Niedersachsens Integrationsministerin Aygül Özkan hat sich gegen ein kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten ausgesprochen. „Das Wahlrecht, ob nun auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, hängt entscheidend von der Staatsangehörigkeit ab. Man kann beides nicht trennen, davon bin ich überzeugt“, sagte sie dem „Weser-Kurier“.
Wenig halte sie auch von der doppelten Staatsbürgerschaft. Es gehe um eine Bewusstseinsschärfung: „Wenn ich mich einbürgern lasse, nehme ich damit alle Rechte und Pflichten an.“
„Wenn EU-Bürger, die seit drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind, an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, aber deren Nachbarn aus Drittstaaten, die seit 40 Jahren in derselben Gemeinde wohnen, dies verwehrt wird, ist das ungerecht“, kritisierte Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik von Bündnis 90/Die Grünen Özkans Haltung scharf. In anderen EU-Ländern sei das Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige eine Selbstverständlichkeit, so in Estland, Finnland, Luxemburg, Schweden, Irland, Dänemark, Belgien oder den Niederlanden. „Auch in Deutschland sollten ausländische Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in ihrem Wohnort mitbestimmen dürfen, wie öffentliche Gelder politisch genutzt werden“, forderte Kilic (sa)
Montag 16. August 2010
Bundesregierung besorgt über Repressionen gegen Menschenrechtsaktivisten
in Israel
Die Bundesregierung ist besorgt über einen Gesetzentwurf
zur Regulierung von Nichtregierungsorganisationen (”Transparenzgesetz“)
in Israel. Das geht aus ihrer Antwort (17/2677) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion hervor (wir berichteten). Nach Angaben der Linksfraktion zielt
der Gesetzentwurf darauf ab, dass Nichtregierungsorganisationen kein Geld mehr
aus dem Ausland empfangen dürfen.
Ferner soll durch das Gesetz jede Aktion unter Strafe gestellt werden, die dazu führen könnte, dass Militärs oder Staatsvertreter nach dem Weltrechtsprinzip in anderen Staaten oder in internationalen Gerichtsverfahren für Kriegsverbrechen angeklagt werden. „Damit wäre den israelischen MenschenrechtsverteidigerInnen die wichtige Möglichkeit genommen, vor internationalen Untersuchungskommissionen aufzutreten oder ihnen Informationen zukommen zu lassen“, kritisieren die Abgeordneten der Linkspartei.
Die Bundesregierung erklärte zudem, dass sie die veränderte Visa-Praxis für internationale Nichtregierungsorganisationen, die in den palästinensischen Gebieten tätig sind, aufmerksam verfolgt. Seit Herbst 2009 sei die israelische Regierung dazu übergegangen, den Mitarbeitern keine Arbeitsvisa mehr zu erteilen, schreibt sie in ihrer Antwort. Stattdessen würden nur noch Touristenvisa ausgestellt, die keine Arbeitserlaubnis beinhalteten. Eine einheitliche Praxis in Bezug auf Dauer und Zahl der erlaubten Ein- und Ausreisen sei nicht erkenntlich. Ein interministerielles Komitee solle nun eine neue Regelung entwickeln, jedoch stehe eine Entscheidung noch aus. Die Bundesregierung betont, dass sie sich gegenüber der israelischen Regierung „mehrfach und auch hochrangig“ für eine zügige Lösung der Frage im Interesse der Nichtregierungsorganisationen eingesetzt habe. (sa)
Mittwoch 11. August 2010
Erste Hilfe für die Seele: Ausbildungskurs für muslimische Notfallbegleiter

Die Christlich-Islamische Gesellschaft bietet in Zusammenarbeit mit dem Landespfarramt für Notfallseelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland und mit Unterstützung muslimischer Organisationen einen Grundkurs zur Qualifizierung muslimischer Notfallbegleiter/-innen an.
Das Kursangebot richtet sich an engagierte Musliminnen und Muslime, die ehrenamtlich als Notfallbegleiter/-innen mitarbeiten möchten. Der Grundkurs vermittelt die Qualifikation zur Zusammenarbeit mit örtlichen Notfallseelsorgediensten. Die theologischen und rituellen Anforderungen aus muslimischer Sicht werden besonders berücksichtigt. Ein Zertifikat bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme. Im Anschluss an den Kurs erfolgt die Vermittlung an örtliche Strukturen der Notfallseelsorge.
Der Kurs besteht aus sechs Tagesseminaren, die von November 2010 bis Februar 2011 in Köln stattfinden werden. Es schließt sich eine Abschlussveranstaltung mit Vergabe der Zertifikate an. Der Kurs ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier und auf www.christenundmuslime.de. (sa)
Dienstag 10. August 2010
KRM gratuliert zum Beginn des Ramadans- Der Ramadan beginnt am Mittwoch, den
11. August 2010

Der Sprecher des Koordinierungsrates der Muslime in Deutschland (KRM), Ali Kizilkaya, beglückwünscht die Muslime anlässlich des Ramadans. Der Ramadan beginnt am Mittwoch, den 11. August 2010.
Am 11. August beginnt der gesegnete Ramadan-Monat. Möge er allen Muslimen und der ganzen Menschheit nur Gutes bescheren. Der Ramadan ist für die Muslime eine außergewöhnliche Zeit. Er ist der Monat des Fastens, der verstärkten Beschäftigung mit dem Koran, der intensiveren Pflege der individuellen Beziehung zu Gott und der Stärkung familiärer und freundschaftlicher Banden. Kurz: Der Ramadan umfasst das Individuum und die gesamte muslimische Gemeinschaft. Möge auch die Gesellschaft und die gesamte Menschheit von dem Segen dieser Zeit profitieren.
Neben dem Fasten, das zu den fünf Säulen des Islams gehört, ist auch die individuelle und gemeinschaftliche Zuwendung zum Koran eine Besonderheit des Ramadans. In der Nacht der Bestimmung, die sich im Ramadan befindet, begann die Offenbarung des Korans. In diesem Ramadan feiern wir auch den 1400. Jahrestag des Beginns der koranischen Offenbarung. Dies werden wir zum Anlass nehmen, um den bevorstehenden Tag der offenen Moschee am 3. Oktober dem Koran zu widmen. Die Moscheen werden in dieser Zeit öfter besucht, um in Gemeinschaft das Fasten zu brechen und zu beten. Vor allem die Tradition der gegenseitigen Einladungen zum Iftar wird von den Muslimen und immer stärker von den Moscheen auf lokaler Ebene und in den islamischen Religionsgemeinschaften auf Landesebene gepflegt. Bei der Pflege dieser Iftar-Kultur sollten gemäß den prophetischen Worten „Das schlechteste Essen ist das, zu dem die Reichen, aber nicht die Armen eingeladen werden.“ vor allem bedürftige Mitmenschen nicht vergessen werden. Dies gehört zur starken sozialen Seite des Ramadans.
Ali Kizilkaya, Sprecher der KRM, sagte: “Im Namen der im KRM zusammengeschlossenen Religionsgemeinschaften beglückwünsche ich alle Muslime zum Beginn des Ramadans. Möge er unsere Geschwisterlichkeit stärken und der Menschheit zu Glück und Frieden verhelfen.“
Koordinationsrat der Muslime in Deutschland
KRM
Dienstag 03. August 2010
NRW führt anonymisierte Bewerbung ein

Das Bundesfamilienministerium und das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales planen gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Modellprojekte für eine anonymisierte Bewerbung.
Bei Bewerbungen in der öffentlichen Verwaltung soll künftig ein Migrationshintergrund unkenntlich gemacht werden, sagte der neue NRW-Integrationsminister Guntram Schneider (SPD). Zählen solle künftig allein Bildung und berufliche Erfahrung. Er gebe fest davon aus, auf diese Weise die Zahl der Beschäftigten aus Migrantenfamilien zu erhöhen, erklärte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
„Die Unternehmen müssen davon überzeugt werden, dass Vielfalt bei den Beschäftigten wichtig ist“, sagte auch Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Deutschland kann es sich nicht leisten, auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu verzichten.“ Dafür startet sie im Herbst ein Pilotprojekt, bei dem fünf Firmen anonyme Bewerbungsverfahren testen.
Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck forderte die Bundesregierung auf, die Vorschläge der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufzugreifen. "Es wäre eigentlich zuallererst Sache der Bundesregierung, die Vorschläge der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufzugreifen", sagte Beck. (sa)
Montag 02. August 2010
„Lockprämie für ausländische Fachkräfte“
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP)
befürwortet eine „Lockprämie für ausländische Fachkräfte“.
Eine solche Prämie könnten Firmen ausloben, die dringend Mitarbeiter
suchen, sagte er am Freitag dem „Handelsblatt“. Der Fachkräftemangel
werde in den nächsten Jahren zum Schlüsselproblem für den deutschen
Arbeitsmarkt und nicht die Arbeitslosigkeit. Zuvor hatte sich deshalb auch Bundesbildungsministerin
Annette Schavan (CDU) für die verstärkte Anwerbung ausländischer
Fachkräfte ausgesprochen und dazu eine Absenkung der Einkommensgrenze für
Zuwanderer ins Gespräch gebracht.
Brüderle sagte aber auch, dass alles getan werden müsse, um ausländischen Jugendlichen in Deutschland einen Ausbildungsplatz zu ermöglichen. „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit einer enormen ökonomischen Bedeutung“, mahnte der FDP-Politiker an. „Es ist ganz entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, dass wir nach Möglichkeit alle jungen Menschen so qualifizieren, dass sie eine Ausbildung antreten können. Der bestehende Ausbildungspakt muss deshalb sicherstellen, dass so wenig Schulabgänger wie möglich in der Arbeitsvermittlung landen“, so Brüderle.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sprach sich dafür aus, die Durchlässigkeit im Bildungssystem deutlich zu erhöhen, „damit alle jungen Menschen einen Schulabschluss erhalten, der sie zu einer Ausbildung befähigt.“ Für die Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften müssten die Regelungen für Zuwanderung aus Drittstaaten offen, transparent und gerecht sein und die Menschen fair und würdig behandelt werden. „Dazu gehören aber auch die längst überfällige Änderung des Wahlrechts und die doppelte Staatsbürgerschaft“, erklärte Wowereit. „Um Deutschland für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiv zu machen, müssen wir ihre Einwanderung erleichtern“, sagte auch Mehmet Kilic von den Grünen. Vor allem müsste sich aber die Atmosphäre in Deutschland verbessern. „Kluge Köpfe achten bei der Einwanderung nicht nur auf die Bezahlung, sondern auch auf die gesellschaftliche Atmosphäre. Sie wollen wissen, ob sie als Immigranten in dieser Gesellschaft willkommen sind“, betonte Kilic.
Scharfe Kritik an den Vorschlägen kam aus der Bundestagsfraktion der CSU. Deutschland sei kein Einwanderungsland, sagte ihr Generalsekretär Alexander Dobrindt: „Wenn Bundesministerin Schavan heute Deutschland als Einwanderungsland bezeichnet, ist dies eine fatale Fehleinschätzung.“ Auch Brüderles Lockprämie bezeichnete er als ein Signal in die falsche Richtung. Man könne nicht ausländische Arbeitskräfte mit einer Prämie ins Land locken wollen, während in Deutschland Langzeitarbeitslose mit einer Qualifizierung in Beschäftigung gebracht werden könnten. (sa)
Sonntag 01. August 2010
UN-Sonderberichterstatter plädiert „für ein unverkrampftes Verhältnis
zu religiösen Symbolen“
Der
UN-Menschenrechtsrat hat Prof. Dr. Heiner Bielefeldt zum neuen Sonderberichterstatter
der Vereinten Nationen für Glaubens- und Gewissensfreiheit ernannt. Als
Nachfolger der pakistanischen Juristin Asma Jahangir soll der 52-jährige
Deutsche der UN-Vollversammlung ab August zwei Mal im Jahr über die Lage
der Religionsfreiheit in der Welt berichten.
Religionsfreiheit ist „mehr als Toleranz“, betonte Bielefeldt in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur am Freitag. Als unveräußerliches Menschenrecht habe es der Staat nicht zu gewähren sondern zu schützen. Er spricht sich in diesem Sinne unter anderem dagegen aus, religiöse Ausdrucksformen aus staatlichen Einrichtungen zu verbannen. Es bestehe die Gefahr, „die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates so zu verstehen, dass Religion in öffentlichen Institutionen überhaupt nicht sichtbar wird“. Der UN-Sonderberichterstatter kritisiert dabei insbesondere die Schulbehörden, die es seiner Einschätzung nach am liebsten hätten, „wenn die sichtbare Religion überhaupt keine Rolle spielte“. Bielefeldt plädiert dagegen „für ein unverkrampftes Verhältnis zu religiösen Symbolen“.
Staatliche Verordnungen bezeichnet Bielefeldt als Grenzüberschreitung. In Deutschland gehe dies über verkappte Leitkulturkonzepte, wie beim Kopftuchverbot. „Ich halte ein Verbot für Lehrer zwar nicht für gänzlich indiskutabel. Aber wenn Ausnahmen für christliche Ordenstracht gemacht werden, stellt sich schon die Frage, ob hier nicht über eine leitkulturelle Vereinnahmung doch Diskriminierung stattfindet“, so Bielefeldt.
In einem Zeitungsinterview vor etwa zwei Wochen kritisierte Bielefeld auch eine mangelnde Gleichbehandlung der Religionen in Europa. Es gebe ein deutliches Gefälle zwischen Mehrheits- und Minderheitsreligionen, zitiert ihn das „domradio“. Bielefeldt warnte auch vor populistischen Politikern, die gegen religiöse Minderheiten hetzen. Ein Beispiel dafür sei die islamfeindliche Partei des Niederländers Geert Wilders. Scharf kritisierte der neue UN-Sonderberichterstatter überdies, dass in einigen muslimischen Staaten auf den Wechsel der Religion die Todesstrafe steht und in orthodoxen Ländern wie Griechenland die Verfassung das Abwerben Gläubiger durch andere Religionsgemeinschaften verbietet. (sa)