07.12.2006 Nachrichten>Deutschland
Bundestag beschließt Anti-Terror-Datei
Neue Anti-Terror-Datei soll Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten erleichtern – Datenschützer warnen vor verschärfter Beobachtung

Der Bundestag hat die Einrichtung einer neuen Anti-Terror-Datei beschlossen, die den Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten erleichtern soll. Außerdem wurden die Anti-Terror-Gesetze, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet worden waren, verlängert und ausgeweitet. „Bisher dauerte der Austausch von Informationen Tage und Wochen, künftig geht das in Sekundenschnelle“, sagte der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger. FDP, Linke und Grünen stimmten dagegen.

Die neue Anti-Terror-Datei, die für fünf Jahre beschlossen wurde, soll beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtet werden. Behörden wie Polizei, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) oder Militärischer Abschirmdienst (MAD) sollen zu den Grunddaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift freien Zugang haben. Die erweiterte Datei mit Informationen wie Religionszugehörigkeit, Waffenbesitz, Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen, Beruf, Reisebewegungen, Telefon- und Bankverbindungen, Aufenthaltsorte und Kontaktpersonen solle erst auf Anfrage freigegeben werden. Bei einem „Eilfall“ sollen die Behörden jedoch direkten Zugriff auf die erweiterte Datei haben. Kritiker befürchten, dass der Eilfall zum Regelfall wird. Während der FDP-Politiker Max Standler zu wenig Kontrolle von Geheimdiensten beklagte, kritisierte der Linkspolitiker Jan Korte, dass das neue Gesetz die im Grundgesetz verankerte Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufhebe.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, übte vor allem bei der Erfassung von Kontaktpersonen scharfe Kritik aus. Die Regierungsfraktion hatte zwar erklärt keine Zufallskontakte aufzunehmen, „Familienangehörige, Rechtsanwälte, Ärzte oder auch Studienkollegen können dann gleichwohl in eine solche Datei hineinkommen“, sagte Schaar. (hv)

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