23.12.2006 Nachrichten>Deutschland
Bundesregierung: „Ziel der Deutschen Islamkonferenz war nicht die Gründung
einer verfassten islamischen Religionsgemeinschaft“
Die Bundesregierung erklärte auf eine Anfrage
hin, der Staat könne nicht vorgeben, dass eine Religion nur durch eine
einheitliche Repräsentanz ihr gegenüber auftritt
Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hin erklärte die Bundesregierung, das Ziel des Nationalen Integrationsplanes, der im Sommer 2007 von der Bundeskanzlerin vorgestellt werden soll, sei es, ein politisches Handlungskonzept zu erarbeiten, in dem zentrale Integrationspotenziale und -defizite benannt und Lösungsansätze entwickelt werden. Der Plan entstehe aus der Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Arbeitsgruppen sowie Teilnehmern des Integrationsgipfels vom 14. Juli. Außerdem erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass die „Gründung einer verfassten islamischen Religionsgemeinschaft“ nicht das Ziel der Deutschen Islamkonferenz vom 27. September gewesen sei.
Ein Ansprechpartner mit möglichst vielen Anhängern sei
zwar nach Ansicht der Regierung vorteilhafter, eine staatliche Vorgabe, dass
eine Religion nur durch eine einheitliche Repräsentanz gegenüber dem
Staat auftritt, wäre aber mit dem deutschen Religionsverfassungsrecht nicht
vereinbar, heißt es in der Antwort. Der Staat könne nicht verlangen,
dass sich die Anhänger verschiedener Richtungen oder Konfessionen in einer
Religion einheitlich organisieren und ihm gegenüber nur mit einem Ansprechpartner
auftreten. Mit der Deutschen Islamkonferenz, so die Regierung, solle Muslimen
in Deutschland bei der Selbstorganisation geholfen werden.
Bei der Islamkonferenz, die als langfristiger Diskussionsprozess zwischen dem
Staat und den Muslimen angelegt sei, seien jeweils 15 Personen vertreten. Während
die Deutsche Islamkonferenz alle sechs Monate tagt, sollen die Arbeitsgruppen
alle zwei Monate zusammentreten. (hv)