Samstag 21. Februar 2009
Rückgang der Ehegattennachzüge aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland

Nach einer aktuellen Statistik des Auswärtigen Amtes verringerte sich die Zahl der bewilligten Visa von 7638 im Jahr 2007 auf 6886 im Jahr 2008. Hauptgrund hierfür seien mangelnde Sprachkenntnisse der Bewerber. Seit Sommer 2007 müssen Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten vor der Einreise nach Deutschland einen Sprachtest bestehen.
Besonders stark ist der Rückgang bei türkischen Ehepartnern. Hier hat sich die Zahl von 12 300 Partnern im Jahr 2005 auf 6900 im vergangenen Jahr fast halbiert. Die Auslandvertretungen von Deutschland in der Türkei haben im letzten Jahr wesentlich weniger Visa für den Ehegattennachzug erteilt als im Jahr 2007.
Diese Entwicklung sei unmittelbar nach der Einführung von neuen Zuzugsregeln hervorgetreten, wie etwa der Nachweis von grundlegenden Deutschkenntnissen, die Seit September 2007 Gültigkeit haben. Die Bundesregierung wollte damit eine bessere Integration der Einwanderer erreichen.
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian
Edathy (SPD), sagte, es gebe bei der Umsetzung des Gesetzes Probleme, etwa bei
den Sprachkurs-Angeboten im Ausland. Er sei sich nicht sicher, ob das Gesetz
verfassungsgemäß sei, so Edathy. Der Innenausschuss werde im Frühling
eine Zwischenbilanz ziehen. (sa)
Freitag 20. Februar 2009
Bundesrat stimmt der Erfassung von religiöser Identität bei der Volkszählung
2011 zu

Mit einem neuen Gesetzentwurf fordert der Bundesrat die Erfassung von Religionszugehörigkeit bei der geplanten Volkszählung 2011.
Übereinstimmend mit den CDU-regierten Bundesländern fordert nun auch der Bundesrat die Erfassung der Religiosität bei der kommenden Volkszählung im Jahr 2011.
Bis zuletzt hatte jedoch das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass bei einer Volkszählung die Religionszugehörigkeit nicht erfasst werde- gemäß den Richtlinien der EU.
„Die Erfassung der Religionszugehörigkeit ist für die Integrationspolitik sehr wichtig“
CDU-Politiker stützen sich bei ihrer Forderung vor allem darauf, dass die Erfassung von Religion insbesondere bei der Integrationspolitik von effizienter Bedeutung ist. Es sei beispielsweise hilfreich, zu wissen, ob Menschen der Religion Islam angehörten, um so „Gesellschafts- und Bildungsproblemen“ auf den Grund zu gehen.
Der NRW-Integrationsminister Laschet geht einen Schritt weiter und meinte: „Wir sollten 2011 sogar soweit sein, um muslimische Bürger danach zu unterteilen, ob sie Sunniten, Schiiten oder Aleviten sind- so wie wir auch Christen nach Protestaten und Katholiken einteilen.“
Vor allem die Integrationspolitik des Bundesinnenministeriums - genannt ist unter anderem die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einberufene Islamkonferenz - mache die Erfassung der Religionszugehörigkeit unverzichtbar, so Laschet weiter.
In Deutschland wurde zuletzt 1987 gezählt. An den Kosten der Volkszählung im Jahr 2011 werden sich neben dem Bund auch die Länder beteiligen. Erfasst werden dabei 17 verschiedene Merkmale wie Staatszugehörigkeit, Geschlecht, Registerort, Beruf und Familienzustand. (ab)
Sonntag 15. Februar 2009
Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Diskriminierungsschutz:
Handlungskompetenz für Verbände“
Das
Deutsche Institut für Menschenrechte startet mit einem neuen Projekt ins
neue Jahr. Ziel des Projekts „Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz
für Verbände“ ist die Handlungskompetenz von Verbänden
als Handlungspartner des Diskriminierungsschutzes zu stärken und eine menschenrechtliche
Kultur der Nichtdiskriminierung zu fördern.
Mit Schulungs- und Beratungsangeboten möchte das Deutsche Institut für Menschenrechte die Anwendung verbandsspezifischer Rechte zum Diskriminierungsschutz erhöhen. Zudem wird mit dem neuen Projekt die Entwicklung einer verbandsinternen Antidiskriminierungskultur bezweckt. Unter anderem wird die Unterbindung von Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion und der Weltanschauung angestrebt.
Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa, sagte: "Mit dem neuen Angebot will das Institut dazu beitragen, dass Betroffenenverbände, Wohlfahrtsverbände, Verbraucherschutzverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen am Aufbau einer Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland mitwirken."
Hintergründig für dieses Vorhaben sei die Beobachtung, dass der gesellschaftspolitische Auftrag des Diskriminierungsschutzes für die deutsche Verbandsorganisation neu sei. Hier könnten Verbände bei den Diskriminierungsverboten Erhebliches beitragen. Dazu zählen unter anderem Verbandsklagerechte bei Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes (BGG) und der Bundesländer, heißt es in der Pressemitteilung des Instituts.
Zudem werde dadurch Verbänden Mitspracherecht bei internationalen menschenrechtlichen Beschwerdeverfahren, wie vor den UN-Vertragsausschüssen oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geboten. Alle Betroffenen- und Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände, Verbraucherschutz- und Mieterverbände sowie Gewerkschaften und Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sind Zielgruppen des Projekts mit Beratungs- und Schulungsangeboten. Die Beratungs-, Informations- und Qualifizierungsangebote sind verbandsspezifische und nachhaltige Förderungen einer innerverbandlichen Antidiskriminierungskultur.
Neben konkreten Beratungsangeboten für die Leitung der verschiedenen Verbände sind zudem zielgruppenspezifische Schulungsangebote zur Qualifizierung der Mitarbeitenden und Mitglieder zum Diskriminierungsschutz geplant. Es wird zusätzlich an Handreichungen und an einer Informationsplattform gearbeitet. Zunächst ist das Projekt auf drei Jahre befristet und wird erstmals durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Auf Empfehlung des Deutschen Bundestages wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte im Jahr 2001 gegründet; mit dem Zweck über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland zu informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beizutragen. Des Weiteren macht sich das Institut zur Aufgabe, menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit wie z.B. das Erarbeiten von Lehrprogrammen für Berufsgruppen, Behörden und Schulen sowie die Weiterbildung von Fachkräften der Entwicklungszusammenarbeit, der Polizei und dem Militär zu betreiben.
Auf internationaler Ebene wird die Zusammenarbeit mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtseinrichtungen der EU, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen angestrebt. (ab)
Mittwoch 11. Februar 2009
Stärken erkennen, Potenziale fördern, besondere Qualifikationen von
Migranten besser nutzen
Die
Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesregierung haben dazu aufgerufen,
die besonderen Qualifikationen und Stärken von Migranten in den Blick zu
nehmen und ihre Potenziale zu fördern. Dafür sollen etwa die ausländischen
Abschlüsse leichter anerkannt werden, kündigte die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer
an. Man wolle damit der „krassen Ressourcenverschwendung“ begegnen.
Dabei hatte die Bundesregierung vor kurzem einen gleichlautenden Antrag der
Linksfraktion abgelehnt.
Bisher sei die Situation der Migranten auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt deutlich schlechter als die von Menschen ohne Migrationshintergrund, erklärten am Montag Maria Böhmer und Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA, auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Schulische und berufliche Qualifikationen sind der Schlüssel zum Arbeitsmarkt und damit zur Integration allgemein“, sagte Alt. „Hier müssen die BA und alle Netzwerkpartner ansetzen, um die Nachteile der Menschen mit Migrationshintergrund abzubauen.“
Im Fokus der Aufmerksamkeit stünden dabei die Optimierung der Deutschkenntnisse, die Förderung der beruflichen Qualifikation und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Man werde künftig verstärkt auf die besonderen Qualifikationen und Stärken bauen, die Migranten mitbringen. Mehrsprachigkeit, spezifische interkulturelle Kompetenzen und mitgebrachte Abschlüsse aus dem Ausland bildeten ein spezielles Qualifikationsbündel. „Somit verfügen Migranten über Potenziale, die Unternehmen und Dienstleister hervorragend nutzen können“, sagte Staatsministerin Maria Böhmer.
Die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Sevim Dagdelen, erinnerte dabei an die Ablehnung des Antrags der Linken auf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse durch die Koalitionsfraktionen vor einer Woche. „Jetzt beklagt Böhmer die krasse Verschwendung von Ressourcen, weil die Abschlüsse von rund einer halben Million Menschen nicht anerkannt werden.“ Diese „scheinheilige Oppositionshaltung gegen die eigene Politik“ sei höchst unglaubwürdig. Dagdelen forderte die Bundesregierung dazu auf, für eine andere Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik zu sorgen, die Ausgrenzung und Diskriminierung ausschließt. (ba)
Sonntag 08. Februar 2009
CDU Rheinland-Pfalz: "Kopftuch steht für Intoleranz und Unfreiheit"

Die rheinland-pfälzische CDU fordert ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen, die an Schulen im Bundesland Rheinland-Pfalz unterrichten.
Nach Baden-Württemberg und Hessen werden nun auch in Rheinland-Pfalz Forderungen nach einem Kopftuchverbot in landesweiten Schulen laut. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wilke, behauptete, dass der Verzicht auf das Kopftuch im Unterricht eine „zwingende Voraussetzung“ für den Beamtenstatus sein müsse. Mit dem Verbot des Kopftuches von Lehrerinnen an Schulen solle das Land den Beispielen Baden-Württembergs und Hessens folgen, so Wilke weiter.
„Das Kopftuch transportiert ein Menschenbild, das im Widerspruch zu freiheitlichem Denken steht“, sagte der Sprecher der CDU und forderte eine gesetzliche Grundlage in Rheinland-Pfalz, indem er auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwies. Laut dieser Entscheidung müsse ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte im Landesrecht gesetzlich geregelt werden.
Untermauert wurden die Forderungen nach einem gesetzlichen Verbot für das Tragen des Kopftuches an rheinland-pfälzischen Schulen mit der Begründung, dass das Tragen eines Kopftuches nicht nur ein religiöses Symbol sei, es stehe auch für Intoleranz und Unfreiheit.
Ausgelöst wurde der Vorstoß durch die zwei muslimischen Lehrerinnen, die an Wormser Schulen während des Unterrichts Kopftuch tragen. (ab)
Donnerstag 05. Februar 2009
Deutschland ist kein „menschenrechtliches Wunderland“
Der
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat unter anderem die Ausländerpolitik
der Bundesrepublik Deutschland gerügt. Zur Sprache kamen auch die Diskriminierungen
von Muslimen etwa im Berufsleben. Das Kopftuchverbot richte sich, so der Parlamentarische
Staatssekretär im Innenministerium, Peter Altmeier, nicht gegen den Islam.
Die Menschrechtsorganisation Amnesty International (ai) bezeichnete den Bericht der Bundesregierung als Realitätsfern. Der Bericht lasse jegliche Selbstkritik vermissen. „Liest man den jetzt vorgelegten Bericht, leben wir Deutschen, aber auch alle Flüchtlinge und Migranten, hier in einem menschenrechtlichen Wunderland“, sagte die Amnesty-Expertin für die Vereinten Nationen Silke Voss-Kyeck. „Die Chance, Defizite offensiv zu benennen, frühzeitig den Austausch mit der Zivilgesellschaft zu suchen und ernsthaft an der Verbesserung der Menschenrechtslage im eigenen Land zu arbeiten, ist dieses Mal vertan worden.“ Die nächste Überprüfung finde etwa in vier Jahren statt.
Die wichtigsten Kritikpunkte von ai waren die Terrorismusbekämpfung, die Polizeigewalt, und die Flüchtlings- und Asylpolitik der Bundesregierung. Amnesty erhalte nach wie vor glaubhafte Berichte, dass Menschen in Deutschland von Polizisten misshandelt werden. Als Beispiel nannte Voss-Kyeck unter anderem den Tod des Ö. am 5.3.2008 in Hagen.
Die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag, Sevim Dagdelen, erklärt ebenfalls, dass das Regierungspapier in „krassem Widerspruch“ zur tatsächlichen Lage stehe. „Rassistische Kontrollen, Pauschalverdächtigungen, Entrechtung sowie politische und juristische Verfolgung“ gehörten für viele Flüchtlinge und Migranten in Deutschland zum Alltag. „Der Rassismus der sogenannten Mitte sowie diskriminierende und ausgrenzende Gesetze und Vorschriften wie etwa das Zuwanderungsgesetz allgemein oder das Asylbewerberleistungsgesetz, die Residenzpflicht, faktische und tatsächliche Arbeitsverbote im Konkreten stehen nicht zur Diskussion“, so Dagdelen.
Die Schlussabstimmung über den Bericht Deutschlands wird im März stattfinden. Dabei können auch die Nichtregierungsorganisationen, die im Menschenrechtsrat kein Rederecht besitzen, ihre Vorbehalte zu Protokoll geben. (sa)
Dienstag 03. Februar 2009
Kizilkaya fordert einen interreligiösen Dialog auf Augenhöhe

Der Vorsitzende des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland, Ali Kizilkaya, bezeichnete den interreligiösen Dialog als besonders wichtig. Es gebe keine Alternative zur Begegnung der Religionen. Dieser müsse jedoch auf Augenhöhe erfolgen.
Dabei beobachte er bei den christlichen Kirchen in Deutschland eine gewisse Distanz gegenüber dem Islam. Die Dialogbemühungen hätten durch die umstrittene Rede des Papstes Benedikt XVI. in Regensburg und der EKD-Handreichung zum Umgang mit dem Islam einen „Dämpfer“ erhalten. Um eine bessere Verständigung zu erreichen, müsse der Dialog aber konstruktiv fortgeführt werden, betonte Kizilkaya und sprach von einer Signalwirkung für ganz Europa. (sa)