Mittwoch 24. Februar 2010
Debatte um Kruzifixe in Gerichtssälen: Kirchen sehen Rechtsordnung in Gefahr

In den neuen Verhandlungsräumen des Düsseldorfer Landgerichts sollen keine Kruzifixe mehr hängen. Der Staat müsse sich weltanschaulich neutral verhalten, so die Präsidentin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, Anne-José Paulsen, zur Begründung. „Wenn wir ein Staat mit christlichem Fundament sind, dann gehören Kreuze in die Gerichte“, erwiderte dagegen der vor kurzem wegen einem Sponsoring-Skandal zurückgetretene CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst.

Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Otto Wulff, betonte, „das Christentum ist keine Privatsache“. Er forderte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) nachdrücklich auf, eine einheitliche Regelung für die NRW-Gerichtssäle zu erlassen. Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Nikolaus Schneider, sprach sogar davon, dass die Minderheit der Mehrheit ihre Vorstellungen aufdränge. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe geht mit den Verantwortlichen ähnlich scharf ins Gericht: „Ein weiteres Zurückdrängen christlicher Symbole aus dem öffentlichen Raum lehne ich strikt ab.“ Dominik Schwaderlapp, Generalvikar am Erzbistum Köln, verurteilte ebenfalls das Vorgehen in Düsseldorf. Die unantastbare Würde des Menschen sei „kein Zugeständnis des Staates, sondern Geschenk Gottes, das unsere Rechtsordnung schützt“. Wer Kreuze aus Gerichtssälen entferne, trenne demonstrativ unsere Rechtsordnung von ihren Wurzeln. „Dadurch kann die Rechtsordnung gefährdet werden. Dazu dürfen wir Christen nicht schweigen“, sagte Schwaderlapp der „Rheinischen Post“.

Auch der Islamratsvorsitzende Ali Kizilkaya hält das Entfernen der Kreuze aus den Verhandlungsräumen für unnötig. Er sei überzeugt, dass „ein Kreuz an der Wand keinen Richter davon abhält, nach Maßgabe des deutschen Rechts zu urteilen“, sagte Kizilkaya der „Welt“. Außerdem verdiene die „weit über ein Jahrtausend gewachsene abendländische Tradition allemal so viel Respekt, dass man ihre Symbole achtet“ - auch wenn er selbst sich mit anderen Symbolen identifiziere. Deshalb rate er persönlich davon ab, das Kreuz in Gerichten abzuhängen.

Dagegen verlangten SPD und Grüne, das Urteil zu respektieren. Auch der stellvertretende Ministerpräsident von NRW, Andreas Pinkwart (FDP), sagte, dass er Verständnis für die Entscheidung des Landgerichts hat, „das seine Würde vom Staat ableitet“. Wer sich vor Gericht auf Gott beziehen wolle, könne sich auf die Präambel des Grundgesetzes beziehen. Dafür bedürfe es keines Symbols.

„Der Staat hat sich weltanschaulich neutral zu verhalten“

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anne-José Paulsen teilte am Montag mit, dass in Nordrhein-Westfalen nur noch in 40 bis 60 von insgesamt etwa 1300 Gerichtssälen Kreuze hängen. „Bereits vor 40 Jahren sind alle Kreuze aus den Sitzungssälen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entfernt worden“, erklärte Paulsen. Das gelte auch für die Gerichte etwa in der Domstadt Aachen, am Sitz des Erzbischofs von Köln, in der früheren Bundeshauptstadt Bonn oder im Oberlandesgericht Düsseldorf, „ohne dass dies in den letzten Jahren von der Öffentlichkeit oder Politik beanstandet worden wäre“.

Dabei stehe die Bedeutung des Christentums für die abendländische Kultur und für die Werteordnung außerfrage, heißt es in der Erklärung der Gerichtspräsidentin weiter. Deshalb sei auch das Grundgesetz im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen erlassen worden. „Gleichwohl schreibt gerade dieses Grundgesetz vor, dass der Staat - insbesondere seine Gerichte - sich weltanschaulich neutral zu verhalten haben“, betonte Paulsen. Daher befänden sich weder in den Bundesgerichten, wie etwa dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof, noch im Verfassungsgerichtshof für das Land NRW in den Sitzungssälen Kreuze.

Nach Angaben von Paulsen findet Mitte März ein schon seit längerem vereinbartes Gespräch mit dem katholischen Stadtdechanten Monsignore Rolf Steinhäuser und Superintendent Ulrich Lilie statt, bei dem es darum gehe, „in gegenseitigem Respekt die jeweiligen Argumente zu erörtern und meinen Standpunkt zu erläutern“. (sa)

nach oben zurück

 

Dienstag 23. Februar 2010
Körting: „Keiner redet mehr von Assimilation“

„Keiner redet mehr von Assimilation, wenn es um Integration geht“, glaubt Berlins Innensenator Ehrhart Körting. „Die Integration unter Beibehaltung der kulturellen Identität ist inzwischen ein Allgemeingut“, sagte er im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Ein Einwanderer sei vielmehr dann integriert, „wenn er sich in unsere Gesellschaftsverhältnisse eingefunden hat und zwar auch subjektiv, also wenn er sich als Bewohner dieser Stadt fühlt.“

Körting spricht allerdings von einer „europäischen Kulturidentität“, die Integration erleichtert. „Diese Identität haben beispielsweise Italiener, Spanier, Polen, in Teilen auch Russen und Ukrainer. Höchstwahrscheinlich auch Menschen aus Ankara und Istanbul. Bei Leuten aus Mardin, im Osten der Türkei, gibt es diese Kulturidentität schon nicht mehr, weil sie dort in einer Welt leben, die sich in vielen Bereichen sehr von unserer unterscheidet. Und deshalb sind bei diesen Menschen mehr Anstrengungen erforderlich, um Integration zu erreichen, als bei anderen“, sagte Körting. Und je größer die Gruppe sei, desto größer müssten die Integrationsanstrengungen sein. Große Gruppen entwickelten nämlich schnell ein Eigenleben. „Das Paradebeispiel sind junge Menschen aus der Türkei, die in Deutschland in eine türkische Familie einheiraten und hier keinerlei Bedürfnis entwickeln, Deutsch zu lernen. Sie können so weiterleben wie in der Türkei. Diese Situation erschwert die Integration in der Gesamtgesellschaft“, glaubt der SPD-Politiker.

Körting betont, dass fehlende Integration insbesondere für einen selbst Konsequenzen hat. „Wir sind ein hochtechnisiertes Land, in dem Sie nur dann einen guten Lebensstandard erwirtschaften können, wenn Sie über sehr viel Bildung und Ausbildung verfügen“, so Körting. Dabei appelliert er insbesondere an die moralische Verantwortung der Eltern: „Man muss die Menschen davon überzeugen, dass sie etwas für ihre Kinder tun müssen. Alles was sie über die Vernunft mit den Menschen regeln können, ist besser als das, was sie mit der Knute durchbringen.“ Dafür gibt es, so Körting, keine Alternative zur Zusammenarbeit mit den Migrantenorganisationen. Hinsichtlich seiner regelmäßigen Besuche etwa bei der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs sagte der SPD-Politiker: „Der Staat wäre ganz schlecht beraten, wenn er nicht den Dialog mit Leuten führt, die Dialogbereitschaft an den Tag legen.“

„Zu sagen, die Türkei ist schuld an unseren Integrationsproblemen, wäre viel zu verkürzt“

Der Innensenator relativierte in dem Gespräch mit Ferda Ataman und Atila Altun auch seine Äußerungen, dass die Politik der türkischen Regierung die Integration der türkischen Einwanderer in Deutschland behindere. „Zu sagen, die Türkei ist schuld an unseren Integrationsproblemen, wäre viel zu verkürzt“, so Körting. Der türkische Staat müsse jedoch akzeptieren, dass die Menschen aus der Türkei, die hier leben, Auswanderer sind. „Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass einige türkische Politiker eine Vormundschaft für türkische Bürger beanspruchen. Das ist desintegrativ“, so der Innensenator.

Auf einer Tagung des Türkisch-Deutschen Unternehmervereins äußerte er ebenfalls sein Verständnis dafür, dass Forderungen nach einem Türkischunterricht an der Schule für den Erhalt der Kultur gefordert werde und die türkische Regierung sich um die Türken in Deutschland kümmere. Für ihn sei es jedoch ein Problem, wenn diese Menschen für den Nationalismus missbraucht werden. Diesen dürfe nicht gesagt werden, sie seien Türken und sollen auch Türken bleiben, denn sie seien eigentlich Deutsche mit einer türkischen Herkunft. Der Innensenator bezeichnete die Türken in seiner Rede als Teil Deutschlands. (sa)

nach oben zurück

 

 

Mittwoch 17. Februar 2010
Imamausbildung: „Wir versuchen, den Mainstream-Islam wiederzugeben“

Die Empfehlung des Wissenschaftsrats, Imame und islamische Religionslehrer in Deutschland auszubilden, stößt auf breite Zustimmung. Mehrere Universitäten haben bereits Interesse an der Einrichtung eines Instituts für Islamwissenschaften bekundet. Zwei Theologen, die für die Besetzung der Professur für islamische Religionspädagogik an der Universität Münster im Gespräch sind, fordern dabei eine enge Kooperation mit den islamischen Religionsgemeinschaften.

Als Ziel formuliert Mouhanad Khorchide, Wunschkandidat der Universität Münster, „möglichst viele, sehr hoch qualifizierte Religionslehrerinnen und -lehrer für den islamischen Religionsunterricht zu qualifizieren“. Ein guter Islamlehrer müsse in seiner Religiosität authentisch sein, so Khorchide. Er sei ein Vorbild in seinem Handeln und müsse deshalb ein frommer Mensch und verantwortungsvoller Bürger sein. Von der deutschen Gesellschaft fordert er mehr Entgegenkommen gegenüber Muslimen. Muslimen müsse mehr Offenheit vermittelt werden: „Wir haben in der deutschen Gesellschaft auch Platz für eure Moscheen, für eure Minarette, eure Kopftücher. Ihr seid willkommen, so wie ihr seid“, sagte Khorchide dem Nachrichtenportal „news.de“.

Die Kooperation mit den islamischen Religionsgemeinschaften hält Khorchide, der selbst als Imam in einer Wiener Moschee predigte, für sehr wichtig. „Es gibt konkrete Pläne für Kooperationen zwischen mir und den Verbänden, was die Inhalte betrifft“, sagte Khorchide dem „Standard“. Die von Universitäten ausgebildeten Religionslehrer würden den Kindern der deutschen Muslime letztlich den Islam beibringen, so der aus dem Libanon stammende Wissenschaftler: „Ich verstehe also das Anliegen der muslimischen Verbände, wenn sie sagen, wir wollen für unsere Kinder einen authentischen Religionsunterricht, der nicht den Grundsätzen des Islam widerspricht. Deshalb halte ich die Kooperation zwischen Wissenschaft und muslimischen Verbänden in dem Fall für richtig.“

„Die islamischen Religionsgemeinschaften haben eine Brückenfunktion zur Basis“

Auch Prof. Rauf Ceylan, Inhaber eines der beiden Lehrstühle für Islamische Religionspädagogik an der Universität Osnabrück, betont im Gespräch mit der Islamischen Zeitung die sehr guten Kontakte zu den islamischen Religionsgemeinschaften. „Alles was wir machen wird in enger Kooperation mit den Verbänden abgesprochen, und die Verbände unterstützen das“, so Ceylan. Die Religionsgemeinschaften hätten eine Brückenfunktion zur Basis. Sie müssten „bei den Lehrplänen ein Wort mitzureden haben und natürlich auch bei der Einstellung der Professoren“. Alles andere wäre eine Totgeburt und eine Fehlinvestition, glaubt Ceylan.

„Wir haben einen bekenntnisorientierten Lehrstuhl“, fügt Ceylan hinzu. „Randständige Meinungen, erst recht wenn sie nicht wissenschaftlich abgesichert sind, wie zum Beispiel die Existenz des Propheten Muhammad zu verneinen, wie Prof. Kalisch in Münster das getan hat, was wissenschaftlich unhaltbar ist, wird es bei uns nicht geben“, betont Ceylan, der zudem der zweite Kandidat für die Neubesetzung des Münsteraner Lehrstuhls neben Mouhanad Khorchide ist. Ceylan: „Wir versuchen, den Mainstream-Islam wiederzugeben.“ (sa)

nach oben zurück

 

Montag 15. Februar 2010
Bundesrat beschließt strengere Anforderungen beim Schächten

Die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum Schächten sollen verschärft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 12.02.2010 beschlossen hat (Drs. 901/09). Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 6. Juli 2007 beschlossenen Fassung zum Inhalt (Drs. 424/07). Danach soll das Schächten nur noch dann genehmigt werden können, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise erbringt, dass es aus religiösen Gründen zwingend erforderlich ist und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen auftreten werden.

Der Bundesrat reagiert mit seinem Entwurf eigenen Angaben zufolge auf die veränderte Verfassungssituation seit dem „Schächt-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (GewA 2002, 286) und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Die Verfassungslage sei gegenüber dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch die im Nachgang – auch als Reaktion auf das Urteil – erfolgte Einfügung der Staatszielbestimmung des Tierschutzes in Artikel 20a GG im Jahre 2002 wesentlich geändert worden. Während das Bundesverfassungsgericht seine Feststellungen noch auf Grundlage der Einordnung des Tierschutzes als ein Gemeinwohlanliegen getroffen hat, wurde zwischenzeitlich das rechtliche Gewicht des Rechtsguts Tierschutz in Form einer verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung maßgeblich gestärkt. Es stünden nunmehr sich mit Religionsfreiheit und Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüber, zwischen denen durch Änderung des einfachen Rechts ein Ausgleich zu schaffen sei.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll dementsprechend den bislang „ausstehenden verfassungskonformen, angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der freien Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz im Hinblick auf das Schächten gewährleisten.“ Dabei sollen die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum Schächten verschärft werden.

Die Gesetzesänderung verlangt von dem Antragsteller für eine Ausnahmegenehmigung zunächst den Nachweis von deren nach Art und Umfang bestehenden Erforderlichkeit zur Entsprechung von religiösen Bedürfnissen. Es reiche dafür nicht aus, dass der Antragsteller „plausibel behauptet“, sein Glaube verpflichte ihn, zu schächten. „Es ist vielmehr unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als erforderlich anzusehen, dass der jeweilige Antragsteller nachweist, dass das Gebot nur des Verzehrs von Fleisch geschächteter Tiere für ihn religiös bindend ist.“ Die behördliche Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist laut Gesetzesentwurf zusätzlich davon abhängig zu machen, dass nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sicher ist, dass den Tieren dadurch keine größeren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden als bei vorheriger Betäubung. Die Erheblichkeitsschwelle für Leid und Schmerzen könne nur objektiv, das heißt anhand fachwissenschaftlicher Maßstäbe beurteilt werden.

Um ein einheitliches Tierschutzniveau in ganz Deutschland herzustellen, sieht der Beschluss vor, dass von den getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens auch Landesrecht nicht abweichen darf. Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Deutschen Bundestag vor. (sa)

nach oben zurück

 

 

Dienstag 09. Februar 2010
Merkel vernachlässigt die Integrationsarbeit

Der Vorsitzende des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland, Ali Kizilkaya, hält ein stärkeres Engagement von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Integrationspolitik für notwendig. Er sagte, viele Muslime seien wegen der Debatte über den Bau von Minaretten und über die steigende Islamfeindlichkeit verunsichert. Deshalb könne es ein wichtiges Signal sein, wenn sich die Kanzlerin persönlich einbringe und mit positiven Impulsen gegen Vorurteile eintrete.

Kizilkaya regte zudem eine rasche Sitzung der Deutschen Islamkonferenz an. Es gebe viel Diskussionsbedarf. Die bisherigen Treffen hätten leider noch keine „nachhaltigen Ergebnisse“ geliefert. Erste Ansätze seien da, jedoch fehle es an Impulsen für die konkrete Umsetzung. So stehe „der religionsverfassungsrechtlich gebotene Umgang mit den muslimischen Religionsgemeinschaften noch in einem sehr frühen Stadium“. Zudem sollten Personen, die die Zukunft der Muslime in Deutschland mitgestalten, ein Mindestmaß an Legitimation durch die muslimische Bevölkerung vorweisen können, so Kizilkaya. Der Erfolg der Beratungen werde gefährdet, wenn der Staat einseitig einige unabhängige Leute einfach zu den Vertretern sogenannter nicht-organisierter Muslime ernenne.

Auch der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy warf der Bundeskanzlerin vor, das Thema Integration „sträflich zu vernachlässigen“. Es reiche nicht aus, wenn Merkel wie im vergangenen Jahr medienwirksam Einbürgerungsurkunden überreiche. Notwendig seien vielmehr „konkrete politische Entscheidungen“ etwa für eine Verbesserung der Chancen von Migranten auf dem Arbeitsmarkt. Die Kanzlerin bleibe aber „ebenso untätig“ wie ihre Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU), die eine „krasse Fehlbesetzung“ sei. (sa)

nach oben zurück

 

 

Montag 08. Februar 2010
Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. (2 AZR 764/08). Es stelle keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist.

Dem Urteil lag der Fall eines Spaniers zugrunde, der seit 1978 als Produktionshelfer in einem Betrieb der Automobilzulieferindustrie beschäftigt war. Ihm war mit der Begründung gekündigt worden, er sei nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste schriftliche Arbeitsanweisungen zu verstehen.

Die Erfurter Richter entschieden letztinstanzlich, die deshalb ausgesprochene ordentliche Kündigung sei gerechtfertigt. Es stelle keine verbotene Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft des Arbeitnehmers dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Beschäftigten die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlange, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich sei. Dies sei anzunehmen, wenn etwa der Arbeitgeber aus Gründen der Qualitätssicherung schriftliche Arbeitsanweisungen einführt. Laut BAG ist dies im Sinne des Gesetzes ein legitimes, nicht diskriminierendes Ziel.

Das Unternehmen habe dem Arbeiter auch ausreichend Gelegenheit gegeben, die fehlenden Sprachkenntnisse zu erwerben. So habe der Kläger auf Kosten des Arbeitgebers während der Arbeitszeit bereits einen Deutschkurs absolviert. Weitere Sprachkurse wurden ihm empfohlen, er nahm daran jedoch nicht teil. Im Jahr 2001 war er schriftlich darüber unterrichtet worden, dass die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift zu seinem Stellenprofil gehörte. Auch der Betriebsrat habe einer ordentlichen Kündigung des Klägers zugestimmt, nachdem sie ihn mehrmals vergeblichen aufforderten, Maßnahmen zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse zu ergreifen. (sa)

nach oben zurück

 

 

 

Mittwoch 03. Februar 2010
Wissenschaftsrat empfiehlt Aufbau von islamischen Studien an Universitäten

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, Institute für islamische Theologie aufzubauen. „Die wachsende Pluralität religiöser Zugehörigkeiten in Deutschland und der steigende Bedarf an wissenschaftlicher Expertise in Fragen der Religion stellen neue Anforderungen an Organisation und Leistungsfähigkeit der damit befassten Wissenschaften“, heißt es in einer Erklärung des Expertengremiums. Parteien, islamische Religionsgemeinschaften und Kirchen unterstützen den Vorschlag.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, das theologische und religionswissenschaftliche Feld im deutschen Wissenschaftssystem insgesamt weiterzuentwickeln. Die dazu notwendigen strukturellen Anpassungen insbesondere der christlichen Theologien und der Ausbau der übrigen Fächer sollten dabei innerhalb des staatlichen Hochschulsystems erfolgen. Das betreffe vor allem den Aufbau Islamischer Studien an Universitäten.

Institute für islamische Theologie sind bisher an deutschen Hochschulen noch nicht etabliert. „Dieser Zustand wird der Bedeutung der größten nichtchristlichen Glaubensgemeinschaft in Deutschland nicht gerecht“, so die Wissenschaftler. Über die Einrichtung von Einzelprofessuren mit islamisch-religionspädagogischer Ausrichtung hinaus sollten sich daher künftig an zwei bis drei Standorten im staatlichen Hochschulsystem größere, autonome Organisationseinheiten für Islamische Studien etablieren. Neben Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht sollen dort auch Islamische Religionsgelehrte, Fachpersonal für Sozial- und Gemeindearbeit sowie insbesondere der wissenschaftliche Nachwuchs für Islamische Studien ausgebildet werden.

Mitwirkung der muslimischen Gemeinschaften zwingend erforderlich

Ausdrücklich empfiehlt der Rat, den entsprechenden Hochschulen theologisch kompetente Beiräte für Islamische Studien einzurichten. Die islamischen Religionsgemeinschaften sollen dadurch an der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von theologischen Studiengängen sowie bei der Einstellung des wissenschaftlichen Personals beteiligt werden. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates beruhen auf dem bestehenden Religionsverfassungs- und Staatskirchenrecht. „Aus Gründen des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV ist den Kirchen ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Lehrpersonals an theologischen Fakultäten zugestanden“, betonen die Experten. Sie können einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin aus religiösen, nicht hingegen aus wissenschaftlichen oder pädagogischen Gründen ablehnen. Auch bei der Einrichtung von theologisch ausgerichteten Islamischen Studien müsse deshalb eine Mitwirkung der muslimischen Gemeinschaften vorgesehen werden.

Der Ausbau religionsbezogener Wissenschaften und der Aufbau von Islamischen Studien erfordern zusätzliche finanzielle Ressourcen. Die jährlichen Kosten pro Institut schätzt der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Peter Strohschneider, auf rund 1,5 Millionen Euro. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) stellte eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Aufbaukosten bereits in Aussicht. Schavan sagte der Berliner Morgenpost, die Ausbildung islamischer Religionslehrer sowie von Islamwissenschaftlern gehöre zu einer überzeugenden Integrationspolitik in modernen Gesellschaften. Sie werde interessierte Universitäten bei der Umsetzung unterstützen, sagte die Ministerin der „Welt am Sonntag“.

„Das Angebot eines islamischen Theologiestudiums hilft, dass Muslime hier wirklich zuhause sind“

Auch für die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth, ist die Empfehlung des deutschen Wissenschaftsrates „ausdrücklich zu begrüßen“. Das Angebot eines islamischen Theologiestudiums helfe, dass Muslime nicht nur in Deutschland leben können, sondern hier wirklich zuhause sind. Ähnlich äußerte sich auch der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften Stefan Ruppert und der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid Wolff. Für die Integration des Islams als drittgrößte Religionsgemeinschaft in Deutschland sei die Ausbildung von Imamen wichtig. „Die Ausbildung von Imamen an deutschen Hochschulen würde eine nachhaltige Integration von Muslimen in unserer Gesellschaft befördern“, meinte auch sein Parteikollege Serkan Tören.

Der erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, begrüßte den Vorschlag ebenfalls. Es sei nicht gut für die Integration, wenn Imame nur aus dem Ausland kämen, erklärte Beck. Sie kennten das Land und die Probleme der Muslime in Deutschland nicht und könnten als Geistliche so ihrer Gemeinde nicht ausreichend Orientierung geben. Die Islamkonferenz müsse daher „ein Road-Map zur Gleichstellung des Islam in Deutschland entwickeln“. Die hessische Landtagsfraktion der Grünen forderte bereits die Landesregierung auf, sich aktiv dafür einzusetzen, dass sich die hessischen Hochschulen in diesen Prozess einklinken. „Gerade für die Einführung eines Islamunterrichts an Hessens Schulen wäre dies eine wichtige Vorarbeit", sagte die integrationspolitische Sprecherin Mürvet Öztürk. Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Armin Laschet (CDU) forderte ebenfalls, dass die Vorschläge des Wissenschaftsrats „bald umgesetzt“ werden.

Kizilkaya: „Sie kennen die Verhältnisse und die Menschen hier besser“

Die islamischen Religionsgemeinschaften fordern seit geraumer Zeit, dass in Deutschland aufgewachsene Muslime zu Imamen ausgebildet werden sollen. Anlässlich der Empfehlung des Wissenschaftsrats sagte der Vorsitzende des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland, Ali Kizilkaya, der „Süddeutschen Zeitung“, seine Organisation habe Interesse an Imamen, die in Deutschland ausgebildet wurden. „Sie kennen die Verhältnisse und die Menschen hier besser“, so Kizilkaya. Die Empfehlung des Wissenschaftsrates sei jener „pragmatische Weg, zu dem es keine Alternative gibt und den die muslimischen Verbände seit Jahren favorisieren“, sagte auch der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, dem „Tagesspiegel“. Der Dialogbeauftragte der Türkisch-Islamischen Anstalt für Religion (DITIB) Bekir Alboga habe dagegen der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt, er sehe für die DITIB „keinen Bedarf an Imamen von deutschen Unis“. Die DITIB habe die Meldung allerdings dementiert, berichtet die „Frankfurter Rundschau“. (sa)

nach oben zurück

 

Mittwoch 03. Februar 2010
Muezzinruf als hörbares Signal der Integration

Die Stadt Rendsburg hat am Dienstag dem Islamischen Zentrum in Rendsburg den Gebetsruf erlaubt. Die Genehmigung gilt für fünf Gebetsrufe täglich in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Parteien begrüßten die Rendsburger Entscheidung.

Damit werde dieser Teil der Religionsausübung der Muslime auch Teil der Normalität in Rendsburg, wie er schon jahrelang Teil des Alltags in Neumünster ist. Es habe keine sachlichen Argumente, die ein Verbot oder eine Einschränkung über die Nachtruhezeit hinaus gerechtfertigt hätten, gegeben. „Die pragmatische Lösung in Rendsburg ist ein Zeichen der Toleranz gegenüber religiös Andersgläubigen. In einer freiheitlichen Gesellschaft muss es möglich sein, dass Menschen ihren religiösen Riten folgen können, zumal dann, wenn diese die Gemeinschaft nicht beeinträchtigen. Dies kann in Rendsburg nun geschehen. Die Stadt ist damit Vorbild für andere“, betonten die beiden SPD-Politiker. Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, hofft, dass die Diskussion über die Zulässigkeit des Rufs nun ein Ende hat. „Denn die eigentliche Arbeit fängt erst jetzt an. Die erhitzten Rendsburger Gemüter sollten nun in einen interkulturellen Dialog treten - mit allen Beteiligten, aber ohne Scheuklappen.“

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch, bezeichnete den Ruf des Muezzin in Rendsburg als „ein hörbares Signal für Toleranz und Integration in Schleswig-Holstein.“ In der heutigen Zeit müsse auch der Ruf zum islamischen Gebet ein Teil der Normalität in unserer Gesellschaft sein, sagte Gerrit Koch.

Auch die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Herlich Todsen-Reese, erklärte, dass es ihrem demokratischen Grundverständnis entspreche, „dass auch die islamischen Gemeinden in unserem Land offen und vor allem öffentlich leben dürfen.“ Die Reaktion der Bevölkerung zeige jedoch, dass noch ein weiter Weg des Dialogs vorliegt, bis die Integration wirklich gelingen kann. „Ich hoffe deshalb, dass der Muezzin die Gläubigen nicht nur zum Gebet ruft, sondern sich auch in der Moschee kraftvoll für den Dialog einsetzen wird“, so die CDU-Politikerin. Nur wenn alle aufeinander zugehen, könne Integration gelingen. (sa)

nach oben zurück