12.01.2007 Nachrichten>Deutschland
Bundesverfassungsgericht bestätigt Doppelpass-Verbot
Bundesverfassungsgericht: „Eingebürgerten, die vor dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes ihre alte Staatsbürgerschaft beantragt haben, darf ihr deutscher Pass wieder entzogen werden“

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom Mittwoch darf Eingebürgerten ihre deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sie zusätzlich ihre alte Staatsbürgerschaft wieder annehmen. Das Gericht entschied somit gegen einen türkischen Kläger, der nach seiner Einbürgerung in die Deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit beantragt hatte und deshalb ausgebürgert wurde.

Der Kläger, der im März 1999 eingebürgert wurde, beantragte im selben Jahr die türkische Staatsangehörigkeit. Zwar hatte er die türkische Staatsbürgerschaft noch vor dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000 beantragt, bekam diesen aber erst Anfang 2001. Die Richter erklärten, dass das neue Gesetz auch für jene Fälle gelte, in welchen die alte Staatsbürgerschaft noch vor dem Stichtag beantragt wurde.

Laut dem Gericht gibt es in Deutschland sehr viele türkischstämmige Eingebürgerte mit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Allein in Bayern hätten mehr als 5000 bei einer Befragung Anfang 2005 angegeben, dass sie neben dem deutschen auch einen türkischen Pass besitzen. Die Zahl der bundesweiten Doppeltstaatler wird auf 50 000 geschätzt.

Nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz, das seit dem 1. Januar 2000 gilt, verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit. (hv)


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