27.01.2007 Nachrichten>Deutschland
Bayerisches Innenministerium verbietet islamischen Verein wegen Äußerungen eines Verfassungsschutzspitzels
Sheikh Abu Omar, wegen dessen Äußerungen ein islamischer Verein in Neu-Ulm geschlossen wurde, war jahrelang als V-Mann tätig

Im Jahr 2005 hatte das bayerische Innenministerium den Verein Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. (MKH) wegen Extremismus-Vorwürfen verboten. Das Verbot war damals vor allem wegen dem Prediger Dr. Yehia Yousif unter dem Namen Sheikh Abu Omar ergangen. Yousif sei ein „extremistischer Islamist“ von größter Gefährlichkeit, einer der großen geistigen Brandstifter der fundamentalistischen Szene in Süddeutschland, hieß es. Der Ägypter habe im Multi-Kultur-Haus Hetzpredigten gehalten. Außerdem sei bei einer Durchsuchung der Vereinsräume demokratiefeindliche Buchtitel gefunden worden.

Nun wurde vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof München, wo der Vereinsvorstand gegen die Schließung geklagt hatte, bekannt, dass der Ägypter seit Mitte der 90er Jahre ein Informant des baden-württembergischen Verfassungsschutzes war. Der Anwalt des Vereins, Christoph Käss, sagte: „Die Gegenseite hat es eingeräumt.“

Trotzdem hat der Verwaltungsgerichtshof nun die Rechtmäßigkeit des Verbotes bestätigt. Zudem wurde die Revision nicht zugelassen. Das die Verbotsverfügung sich hauptsächlich auf Äußerungen Dr. Yousifs stützt, interessierte die Richter wenig. „Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Äußerungen vom Verfassungsschutz gesteuert gewesen seien, um Mitglieder und Besucher des MKH zu radikalen Meinungsäußerungen zu provozieren“, begründete das Gericht. Der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung, seine Mitglieder seien demokratiefeindlich und für den Aufbau eines Gottesstaates, so die Richter.

Laut Verfassungsschutz wurde die Zusammenarbeit mit Yousif 2002 beendet. Seit dem ist Yousif untergetaucht. Käss sagte: „Man hat ja gar nichts dagegen, dass da ein Spitzel tätig war. Aber dass dieser Spitzel ausschlaggebend für das Vereinsverbot ist, das ist mehr als erstaunlich.“(hv)


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