Donnerstag 28. Januar 2010
De Maizière fordert institutionalisierte Kooperation zwischen Staat und
Muslimen

Die Zeitschrift „innenpolitik“ hat in ihrer aktuellen Ausgabe ein Interview mit dem Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) unter anderem zu den Themen Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Moscheebau veröffentlicht. De Maizière kündigte zudem an, im Frühjahr 2010 die erste Sitzung der Islamkonferenz in dieser Legislaturperiode einberufen.
Die Deutsche Islam Konferenz soll in ihrer zweiten Phase stärker in die Gesellschaft hineingetragen werden, sagte De Maizière dem hauseigenen Magazin „innenpolitk. „Wichtig ist mir, ein gutes Zusammenleben im Alltag zu fördern. Dazu gehört das Thema der institutionalisierten Kooperation zwischen Staat und Muslimen auf der Grundlage des Religionsverfassungsrechts, also zum Beispiel die schrittweise Etablierung von islamischem Religionsunterricht an Schulen oder islamisch-theologischen Lehrangeboten an Universitäten“, sagte de Maizière.
Für ein gutes Zusammenleben gehörten auch die Förderung des Wertekonsenses und der Integration im Alltag sowie die Prävention von islamistischem Extremismus. „Dies alles wird dazu beitragen, die Akzeptanz des Islams als einer in Deutschland heimisch werdenden Religion zu stärken“, ist de Maizière überzeugt.
„Neubau von Moscheen ist begrüßenswert“
Der Bundesinnenminister begrüßte ferner den Neubau von Moscheen. „Denn mit dem Neubau von Moscheen dokumentieren die muslimischen Gemeinden ihren Willen, dauerhaft ein Teil der deutschen Gesellschaft zu sein. Und dies kann ja von allen nur begrüßt werden“, sagte de Maizière. Er forderte, dass die Diskussion über den Bau von Moscheen sachlich geführt wird, „damit die Integration des Islams in Deutschland vorangebracht wird.“ Es sei zudem erforderlich, dass die muslimischen Gemeinden gemeinsam mit den Kommunen vor Ort ihre Entscheidungen so treffen, dass sie niemanden überfordern.
Beim Thema Integration stehe Deutschland vor einer zweifachen Herausforderung: „Zum einen müssen wir die Zuwanderung nach Deutschland so steuern, dass Integration von Anfang an stattfindet. Es ist eine der wesentlichen Lehren aus der Vergangenheit, dass sich Integration nicht automatisch vollzieht, sondern staatlicher Rahmenbedingungen und Anforderungen bedarf“, führt der Minister aus. Zum anderen hätten sich noch nicht alle Zuwanderer, die schon länger in Deutschland leben, so weit integriert, „dass sie alle Chancen und Möglichkeiten unseres Landes nutzen können.“ Die Probleme seien hier ganz unterschiedlich: „Sie reichen von fehlenden Sprachkenntnissen von Kindern im Vorschulalter über Schulabbrüche und Arbeitslosigkeit bis hin zu der Frage der Betreuung älterer Migranten.
„Wir sind unserer Verantwortung bewusst“
Die Integrationsgipfel bei der Bundeskanzlerin in der vergangenen Legislaturperiode hätten jedoch gezeigt, dass sich Bund, Länder und Kommunen ihrer Verantwortung, die Rahmenbedingungen für Integration zu verbessern, bewusst sind. „Entscheidend ist, dass Ausländerbehörden, Schulen, Jugendämter und Sozialbehörden in der Praxis an einem Strang ziehen“, erläutert de Maizière. Die Motivationskampagne „Deutsch lernen – Deutschland kennen lernen“ sei hier ein gutes Beispiel, wie auch der Bund unmittelbar vor Ort Entwicklungen anstoßen kann: „Diesen Weg der praktischen Ideen und Schritte wollen wir weitergehen.“ (sa)
Dienstag 26. Januar 2010
EuGH stärkt Rechte von Kindern türkischer Arbeitnehmer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Kindern türkischer Arbeitnehmer gestärkt. Sie hätten auch dann Anspruch auf Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, wenn sie ihre Berufsausbildung in Deutschland erst nach dem Wegzug der Eltern antreten, entschied der Gerichtshof am Donnerstag (Az: C-462/08).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seine bisherige Rechtsprechung konsequent fortgeführt und erneut die Rechte türkischer Staatsbürger gestärkt. „Die Kinder türkischer Arbeitnehmer, die im Aufnahmeland eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können sich unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in dem betreffenden Mitgliedstaat dort auf jedes Stellenangebot bewerben, sofern ein Elternteil in dem betreffenden Mitgliedstaat seit mindestens drei Jahren ordnungsgemäß beschäftigt war“, so das EuGH. Dies gelte auch dann, wenn das Kind zuvor mit seinen Eltern in die Türkei zurückgekehrt sei.
In dem vorliegenden Fall ging es um eine junge Türkin, die 1975 in Berlin geboren wurde und bis zu ihrem 14. Lebensjahr mit ihren Eltern in Deutschland lebte, ehe sie 1989 gemeinsam mit ihren Eltern in die Türkei zog. Zehn Jahre später kehrte sie nach Berlin zurück und nahm ein Studium auf. Nachdem sie im Sommer 2005 ihr Studium mit dem Grad „Diplom-Ingenieurin“ abgeschlossen hatte, beantragte sie eine “Aufenthaltserlaubnis als Kind eines türkischen Arbeitnehmers”.
Ihr Antrag wurde ihr vom Land Berlin abgelehnt. Ein Anspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt bestünde nur, wenn bei Beginn der Berufsausbildung in Deutschland wenigstens ein Elternteil noch in der Bundesrepublik gelebt hätte. Die anschließende Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatte ebenfalls keinen Erfolg. Die Klage sei unbegründet, weil die Rechte der Klägerin infolge ihres langjährigen Aufenthalts in der Türkei erloschen sei.
ARB 1/80 soll Integration fördern
Dieser Begründung folgte das EuGH nicht und verwies auf den Beschluss des Assoziationsrats zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ARB 1/80). Dabei hob der Gerichtshof hervor, dass dieser Beschluss unter anderem den Zweck habe, „allmählich die Integration der türkischen Staatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat“ zu „fördern“.
In diesem Zusammenhang begrüßten zahlreiche Experten die Entscheidung des EuGH und verwiesen auf „Unstimmigkeiten in der Integrationspolitik der Bundesregierung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung zahlreiche Rechte aus dem Beschluss des Assoziationsrats auch zu Lasten von türkischen Akademikern auslege. Auf der einen Seite „buhle“ man um ausländische Akademiker und verlange von Ausländern in Deutschland Bildung und Qualifikation. Auf der anderen Seite mache man ihnen das Leben schwer. Wie sollten Loyalität und Heimatgefühle entstehen, heißt es zudem, wenn Deutschland mehr ein Gefühl von „gerichtlich angeordnetem Aufnehmenmüssen“ vermittelt als ein „Willkommen“? (sa)
Dienstag 19. Januar 2010
Kuveyt Türk startet Islamic Banking in Deutschland

In Deutschland werden im kommenden Frühjahr erstmals Bankgeschäfte nach islamischem Recht angeboten. Im März 2010 will die Kuveyt Türk Bank eine Zweigstelle für Finanzdienstleistungen in Mannheim eröffnen. Im Angebot sind dann erstmals Anlagen, die die Vorschriften der islamischen Religionsgesetze befolgen, bestätigte die Kuveyt Türk Beteiligungsbank (Istanbul) der "Rhein- Neckar-Zeitung". Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Kuveyt Türk noch nicht die Zulassung als Vollbank.
Zunächst sei daher die Vermittlung von Geschäften zwischen Kunden und ausländischen Banken geplant, die nach den Gesetzen der Scharia, der islamischen Rechtsgrundlage, wirtschaften. Langfristig wolle die türkische Bank aber auch die Marktlücke nutzen und sich als "Vollbank" in Deutschland und später in Europa mit weiteren Filialen etablieren. In den kommenden Jahren werde Kuveyt Türk etwa zehn Standorte in Deutschland eröffnen, glaubt auch der Unternehmensberater des Frankfurter Institute for Islamic Banking and Finance, Zaid el-Mogaddedi. Er hält das Konzept auch in Europa für durchsetzungsfähig. Zwar sei derzeit wegen der weltweiten wirtschaftlichen Verflechtungen auch bei den islamischen Banken ein Abschwung zu verzeichnen. Diese Banken hätten aber generell den Zusammenbruch des internationalen Finanzsystems weitgehend unbeschadet überstanden.
In den vergangenen zehn Jahren haben sukzessive Finanzhäuser Produkte nach islamischem Recht auf den Markt gebracht, berichtet das „manager-magazin“. Zu den Vorreitern zählte die Citigroup Chart. Erst vor wenigen Wochen startete die Allianz in Indonesien ein Versicherungsangebot mit dem Namen “Allianz Scharia”. (sa)
Dienstag 19. Januar 2010
CDU und SPD auf Stimmenfang bei Migranten

Die CDU hat zum Abschluss ihrer zweitägigen Klausurtagung eine "Berliner Erklärung” verabschiedet. Darin wird unter anderem festgelegt, mehr Zuwanderer in die Reihen der CDU zu holen und gleiche Chancen für alle zu ermöglichen. Auch der SPD-Parteivorstand hat auf seiner gestrigen Jahresauftaktklausur unter anderem beschlossen, die SPD „bunter und vielfältiger“ zu machen. Die SPD habe in Sachen Integration „Erneuerungsbedarf“.
Durch die Politik bei der Entwicklung des Integrationslandes Deutschland habe die CDU „zusätzliche Zustimmung bei vielen Menschen in unserem Land gewinnen und das Profil unserer Partei in diesen Themenfeldern schärfen“ können, so Merkel. Die Integrationsarbeit soll zukünftig auch weiterhin ausgebaut werden. So wurde unter dem Titel „Moderne bürgerliche Politik“ formuliert, dass die CDU mit der Integrationspolitik die Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland „fördern und fordern“ wollen. „Wir bieten allen Menschen, die in unserem Land dauerhaft leben und dessen Grundordnung anerkennen, eine Chance zu echter Teilhabe an“, heißt es weiter im Papier.
Die “ehrliche Analyse” des Bundestagswahlergebnisses habe ferner gezeigt, “dass wir den Weg, den wir in den letzten Jahren gegangen sind, konsequent fortsetzen können”, erklärte Merkel. Nur auf diesem Weg sei es möglich, “die CDU Deutschlands auch im 21. Jahrhundert als Volkspartei weiterzuentwickeln”. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, “ein Angebot für jeden in der Gesellschaft” zu machen. Um diesen Anspruch als “Volkspartei für jeden” zu erfüllen, gelte es sowohl die Interessen der Stammwähler zu berücksichtigen als auch neue Wähler zu gewinnen, sagte die Kanzlerin.
Die "Berliner Erklärung" sieht ferner vor, dass die Partei der Christdemokraten sich für neue Wähler öffnet, dabei aber auch ihre Stammwähler stärker berücksichtigt. „Als Volkspartei, die sich der Idee einer ‚Chancengesellschaft‘ – also gleiche Chancen für alle – verpflichtet weiß, wollen wir vermehrt Menschen für die Mitarbeit in unseren Reihen gewinnen, die in unser Land zugewandert sind oder aus Zuwandererfamilien stammen”, heißt es in der Erklärung. Der dauerhafte Erfolg “unserer Gesellschaft” hänge nicht zuletzt davon ab, inwieweit auch für diese Menschen Aufstieg durch Leistung erlebbar wird.
"Die SPD muss bunter und vielfältiger werden"
Auch der SPD-Parteivorstand hat auf seiner gestrigen Jahresauftaktklausur unter anderem beschlossen, die SPD „bunter und vielfältiger“ zu machen. Die SPD habe in Sachen Integration „Erneuerungsbedarf“. Dabei gehe es nicht nur um Toleranz sondern um die „Schaffung einer Kultur der Anerkennung.“
„Integration ist eine wichtige politische Querschnittsaufgabe. Es geht darum, auf Basis unserer Verfassung, unserer Grundrechte und unter Mitwirkung aller in Deutschland lebenden Menschen einen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu organisieren, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, die niemanden ausschließt und allen die Möglichkeit eines sozialen Aufstiegs ermöglicht,“ heißt es unter dem Titel Zukunftswerkstatt „Integration“, dessen Leitung Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit und der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Deutschland, Kenan Kolat übernommen haben. Die Voraussetzung dafür müsse mehr sein als “nur geübte” Toleranz im Sinne von Dulden. Es gehe um die „Schaffung einer Kultur der Anerkennung.“
Auch die SPD selbst habe in Sachen “Integration” einen Erneuerungsbedarf. „Sie ist nicht bunt, nicht vielfältig genug. Die gesellschaftliche Lebensrealität spiegelt sich nicht in unserer Partei, erst Recht nicht auf Führungsebene, wieder“, so die Sozialdemokraten. Aufgabe werde es daher zum einen sein, ein alle politische Ebenen übergreifendes Konzept von Integrationspolitik zu entwickeln. Hier werde unter anderem angeknüpft an den Arbeitsergebnissen der Kommission „Metropolen / Große Städte“. Zum anderen würden Vorschläge entwickelt und umgesetzt, um “Integration” auch in der Arbeit der SPD Realität werden zu lassen.
Darüber hinaus gehöre zum Thema Integration auch die Frage, wer in diesem Land leben darf: „Wir werden nicht nur über das Asylrecht, Bleiberechtsregelungen sondern auch über die Situation illegal lebender Menschen eine selbstkritische Diskussion führen und um Verbesserungen ringen.“ (es/sa)
Donnerstag 14. Januar 2010
Integration ist Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Berlins
Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte am Dienstag nach einer Sitzung
des Berliner Senats, dass Integration keine Frage von Migranten mehr sei. Integration
bedeute nicht die Eingliederung von Ausländern in die deutsche Mehrheitsgesellschaft,
sondern die Integration der Unterschicht in die Leistungsgesellschaft. Es gebe
„millionenfach gelungene Aufstiege“ bei Migranten. Eine Langzeitstudie
stellt hierzu fest, dass Migranten oft besser Qualifiziert sind als gedacht
und eine hohe Erwerbsmotivation aufweisen.
Es existierten „leider Milieus, die über Generationen davon geprägt wurden, dass es unsinnig ist, etwas zu machen“. Bei diesen müsse man „den Geist wecken, Chancen zu ergreifen, wenn sie sich zeigen“. Es gebe einen fehlenden Aufstiegswillen bei vielen Langzeitarbeitslosen, dies sei der „elementare Punkt“. In bestimmten Milieus sowohl bei Deutschen als auch bei Einwanderern sei dies ein „Riesenproblem“, sagte der SPD-Politiker.
Zu viele Arbeitslose hätten sich an ihre Situation „gewöhnt“. Nun müsse überlegt werden, wie diese Menschen wieder „fit“ gemacht werden, um „einen Aufstiegswillen zu etablieren?“ Dies sei elementar für den Zusammenhalt in der Gesellschaft.
Alleine steht Wowereit mit seinem Integrationsverständnis nicht. Auch im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition haben nahezu sämtliche Integrationsmaßnahmen das Ziel, Migranten auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. So wird das Beherrschen der deutschen Sprache unter anderem als „Grundvoraussetzung für Integration in den Beruf“ angesehen. Auch mit dem umstrittenen „Integrationsvertrag“ soll „eine erfolgreiche Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt vereinbart und später kontinuierlich überprüft“ werden. Schließlich sollen die Integrationskurse „auf das primäre Ziel ausgerichtet“ werden, die Teilnehmer in den „Arbeitsmarkt zu integrieren“.
Potenziale und Hemmnisse im Hinblick auf die Integration in Erwerbsarbeit
Eine vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebene Studie, die die Wirkungen des SGB II auf Migranten untersucht, bestätigt Wowereit in seiner Annahme, dass die Integration in den Arbeitsmarkt kein migrantenspezifisches Problem ist. Migranten seien vielmehr besser qualifiziert als gedacht und weisen laut Studie eine hohe Erwerbsmotivation auf. Die höhere Arbeitslosigkeit habe oftmals andere Ursachen.
Zweieinhalb Jahre lang untersuchte ein Forschungskonsortium im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Konsequenzen des SGB II speziell für Personen mit Migrationshintergrund. Herausgearbeitet wurden Potenziale und Hemmnisse im Hinblick auf die Integration in Erwerbsarbeit.
Laut Studie haben 28 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Deutschland einen Migrationshintergrund – doppelt so wie bei Deutschen ohne Migrationshintergrund. Sie leben häufiger in größeren Haushalten mit Kindern als Menschen ohne Migrationshintergrund. Unabhängig vom SGB II-Leistungsbezug haben Migrantenhaushalte im Verhältnis zur Haushaltsgröße deutlich weniger Wohnraum zur Verfügung als Haushalte ohne Migrationshintergrund, zahlen jedoch durchschnittlich etwas mehr Miete pro Quadratmeter. Außerdem verfügen Migranten seltener über Vermögen und Ersparnisse, haben aber auch seltener Schulden als jene ohne Migrationshintergrund.
Unter- oder überqualifiziert
Im Vergleich zu hilfebedürftigen ohne Migrationshintergrund fällt allerdings auf, dass sie jünger sind und entweder keinen Schulabschluss oder häufiger höhere Schul- und Berufsabschlüsse haben. Migranten „sind nicht so schlecht qualifiziert, wie es in der statistischen Berichterstattung über arbeitslose Ausländer erscheint“, wird in der Studie resümiert. Im Ausland erworbene in Deutschland aber nicht anerkannte berufliche oder akademische Abschlüsse würden in der Statistik weitgehend aber auch in der Vermittlungspraxis als nichtexistent behandelt.
So könnten die meisten Grundsicherungsstellen den Betroffenen bei deren Bestrebungen, ihre beruflichen oder akademischen Abschlüsse anerkennen zu lassen, keine wirksame Unterstützung leisten. „Dadurch werden Akademiker und Facharbeiter mit nicht anerkannten Abschlüssen zu Hilfsarbeitern."
Große Erwerbsmotivation
Trotz dieser widrigen Umstände steht die „Erwerbsmotivation von Migranten im ALG II-Bezug insgesamt der von Deutschen ohne Migrationshintergrund nicht nach“, heißt es weiter. Migranten zeigten größere räumliche Mobilitätsbereitschaft und akzeptierten ungünstigere Arbeitszeiten.
Dennoch werden mit Migranten seltener Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen, die zu einer Erwerbsbeschäftigung führen könnten. Auch nehmen Ausländer „signifikant seltener als Deutsche ohne erkennbaren Migrationshintergrund an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil“. Für Eingebürgerte und (Spät-)Aussiedler sei dagegen ein derartiger Unterschied nicht festzustellen.
Mit diesen Ergebnissen geht auch eine weitere Erkenntnis einher: Bei den Fragen zur Zufriedenheit sind insbesondere Türken in der Gesamteinschätzung kritischer als andere Befragte. Sie bemängeln nicht nur die Unfreundlichkeit des Fachpersonals, sie fühlen sich auch häufiger „schlechter behandelt als andere“. (es/sa)
Dienstag 12. Januar 2010
Debatte
um den Muezzinruf in Hamburg

In der Debatte um den öffentlichen Muezzinruf in Hamburg sagte die Bischöfin Maria Jepsen, dass sie für ihre Äußerung, der Ruf zum Freitagsgebet sei unter bestimmten Bedingungen vorstellbar, viel Zustimmung erhalten habe. Jepsen betonte, dass das ein sehr sensibles Thema ist, das sich nicht für Schlagzeilen eignet. Die Heftigkeit mancher Reaktionen habe sie erstaunt. Die Centrums-Moschee hatte einen Drohbrief erhalten, in dem mit Brandsätzen gedroht wurde, sollte der Gebetsruf umgesetzt werden.
Hamburgs katholischer Erzbischof Werner Thissen hatte die Diskussion um den Muezzinruf indes als „verfrüht und unangemessen“ bezeichnet, „wenn es nicht auch ein Minimum an Freiheit für Christen in muslimischen Ländern gebe“. Jepsen entgegnete, dass sich viele Muslime in Hamburg zur Aufgabe gemacht hätten, Religionsfreiheit in ihren Heimatländern so zu fördern, wie sie es in Deutschland erlebten. Jepsen: „Ich möchte nicht 'Wie du mir, so ich dir', sondern wir wollen als Christen für Menschen eintreten, die ihre Religion ausüben, solange sie nicht anderen schädlich ist.“ Es habe seit der Anwerbung von sogenannten „Gastarbeitern“ Versäumnisse gegeben. „Wir haben nicht deutlich genug darauf reagiert, dass sie Menschen mit anderem religiösen und kulturellen Hintergrund sind.“
Drohung mit Brandsätzen
Nach der Diskussion über den Muezzinruf in Hamburg hatte die islamische Gemeinde einen Drohbrief erhalten (wir berichteten). Darin wird mit Brandsätzen gedroht für den Fall, sollte der Gebetsruf tatsächlich Realität werden. „Die Polizei hat Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen“, sagte Polizei-Sprecher Ralf Meyer. Das Schreiben war mit den lateinischen Worten „Terra Christiana est“ (Die Erde ist christlich) unterschrieben. In Hamburg wurde zuletzt in 2005 im Stadteil Eimsbüttel eine Moschee in Brand gesetzt. (sa)
Montag 04. Januar 2010
Edathy warnt vor islamfeindlichen Tendenzen in der Gesellschaft

Der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy hat vor islamfeindlichen Einstellungen in der Gesellschaft gewarnt. Edathy nannte die „islamophoben Tendenzen“ erschreckend. Er betonte, bei den Muslimen in Deutschland sei eine „generelle Radikalisierung“ nicht festzustellen.
Edathy sagte der Welt, die „breite Mehrheit der Muslime“ in Deutschland sei friedlich und stehe auf dem Boden des Grundgesetzes. „Gerade im Umgang mit Minderheiten sollte sich die Mehrheitsgesellschaft immer wieder vor Augen führen, dass Ausgrenzung nicht zur Integration beiträgt, sondern dazu, dass sich Menschen aus unserer Gesellschaft zurückziehen und sich von unserem Wertesystem abwenden“, betonte der SPD-Innenpolitiker. Wer in Deutschland damit liebäugele, die Religionsfreiheit einzuschränken, sollte sich „darüber klar sein, dass er damit nicht Extremismus entgegenwirkt, sondern ihn fördert“. (sa)
Sonntag 03. Januar 2010
Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung zum islamischen Religionsunterricht
Bei
einer zweitägigen Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Zentrum für
Interkulturelle Islamstudien der Universität Osnabrück mit Unterstützung
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kamen zahlreiche
Experten zusammen, um die bisherigen Erfahrungen einzelner Bundesländer
mit Schulversuchen aus der Sicht von Religionspädagogik, Islam- und Rechtswissenschaft
zu bewerten.
Die interdisziplinäre Tagung mit dem Titel „Islamischer Religionsunterricht in Deutschland. Fachdidaktische Konzeptionen: Ausgangslage, Erwartungen und Ziele“ wurde mit einer Rede des nordrhein-westfälischen Staatssekretärs Günter Winands eröffnet. Winands betonte, dass der islamische Religionsunterricht einen wichtigen Beitrag zur Integration leiste. Allein in Nordrhein-Westfalen machten etwa 320.000 muslimische Kinder und Jugendliche einen Anteil von 12 Prozent unter den Schülern aus. Der Staatssekretär verwies mit Blick auf die Zahlen auf die seit 1999 bestehenden Bemühungen um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht für Muslime und betonte den drängenden politischen Handlungsbedarf.
Im März 2008 hatte die Deutsche Islam Konferenz die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen einstimmig empfohlen und die Kultusministerkonferenz mit der Umsetzung beauftragt. Wichtig für die Umsetzung eines islamischen Religionsunterrichts sei die Frage nach dem Ansprechpartner für die Erarbeitung von Unterrichtskonzepten. Nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes soll der Religionsunterricht, um die Neutralität des Staates zu wahren, in Übereinstimmung mit den Grundgesetzen der Religionsgemeinschaften erteilt werden.
Der Leiter der Konferenz Professor Bülent Ucar, Lehrstuhlinhaber für Islamische Religionspädagogik der Universität Osnabrück, diskutierte mit einem umfassendem Themenangebot die interdisziplinären Anforderungen bei der Entwicklung von Unterrichtskonzepten mit einem Seitenblick auf den jahrzehntelangen Erfahrungshorizont der beiden großen Kirchen. Zu den Zielen des islamischen Religionsunterrichts zähle die Vermittlung von Wissens-, Werte- und Glaubensinhalten ebenso wie die Hinführung zu eigenverantwortlichem Handeln und Selbstreflexion oder die Einbeziehung der Frage nach Geschichtlichkeit. Kindern und Jugendlichen müsse aus der Selbstvergewisserung im Kontext von Tradition heraus die Möglichkeit zum kritischen Hinterfragen gegeben werden.
Rauf Ceylan, Professor für Islamische Religionspädagogik an der Universität Osnabrück, erklärte, dass für die Etablierung einer erfolgreichen islamischen Religionspädagogik künftig die Beziehungen zwischen Elternhaus, Moschee und Schule gestärkt werden müssen. Die binäre „Entweder-Oder-Logik“ einer Entscheidung zwischen Moschee und Schule sei nicht weiterführend, vielmehr komme den Moscheen und Imamen eine wichtige Brückenfunktion für die Integration der Muslime in Deutschland zu.
Seit 2006 wirkt die Konrad-Adenauer-Stiftung an der Vorbereitung von Imamen durch eine einwöchige landeskundliche Schulung mit. Die Implementierung eines entsprechenden Fachbereiches an deutschen Hochschulen sei daher langfristig unabdingbar. Im Frühjahr 2010 gibt es eine weitere Tagung in der Reihe „Religiöse Bildung und Integration von Muslimen in Deutschland“, bei der sich die Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit der Universität Osnabrück über die Zusammenhänge um Moscheengemeinden, Imamausbildung und Integration auseinandersetzen werden. (sa)