12.07.2006 Nachrichten>Deutschland
Baden-württembergischer Kultusminister will Kopftuchurteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts anfechten
Volker Beck: „ Was Katholiken und Juden erlaubt wird, kann man Muslimen nicht verwehren“

Der baden-württembergische Kultusminister Helmut Rau will sich die Berufung gegen das Kopftuchurteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts erstreiten. D as Verwaltungsgericht Stuttgart ließ eine Berufung mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu. Außerdem hätten oberste Gerichte über die Frage des Gleichheitsgrundsatzes bereits entschieden, wonach ein Verbot alle Religionen und Weltanschauungen gleichermaßen treffe, erklärten die Richter.

Das Gericht erklärte die Anweisung der baden-württembergischen Schulverwaltung, dass Lehrkräfte im Land ohne Kopftuch zu unterrichten haben, für rechtswidrig. Dadurch würde nämlich das Recht der Lehrerinnen auf religiöse Gleichbehandlung verletzt, da Ordensschwestern in einer staatlichen Schule in Baden-Baden/Lichtental in Ordenstracht allgemein bildende Fächer unterrichten dürften, hieß es.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hält am Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen fest. In einem Gespräch mit „Der Spiegel“ warf sie dem islamischen Kopftuch erneut Unterdrückung der Frau vor.

Schavans Kritik an dem Urteil zeuge von „Uneinsichtigkeit, Dickschädeligkeit und mangelnder Kenntnis unserer Verfassungsgrundsätze“, sagte der Grünen-Politiker Volker Beck und empfahl ihr etwas Nachhilfeunterricht in deutschem Verfassungsrecht. Was Katholiken und Juden erlaubt werde, könne Muslimen nicht verwehrt werden, sagte er.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Freitag entschieden, dass die muslimische Grundschullehrerin Doris Graber in der Schule weiterhin mit Kopftuch unterrichten darf. (hv)


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