13.07.2006 Nachrichten>Deutschland
Abschiebung
trotz langer Duldung möglich
Der Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) hat
entschieden, dass eine Abschiebung auch nach langer Duldung möglich ist
Nach
einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Hessen
(VGH) in Kassel können Ausländer auch dann abgeschoben werden, wenn
sie bereits seit Jahren eine Duldung hatten und aus ihrer Sicht integriert sind.
Somit wurde die Klage einer sechsköpfigen Familie aus dem Kosovo abgewiesen,
deren Eltern seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland leben und nur eine Duldung
besaßen. Ihre Asylanträge waren bereits Mitte der 90er Jahre abgelehnt
worden. Ein Antrag auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis im Jahre 2001 war ebenfalls
abgelehnt worden.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass allein rechtliche Gründe eine Abschiebung von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung verhindern könnten und nicht etwa ein langjähriger Aufenthalt und die damit verbundene Integration. Auch nicht dann, wenn die Rückkehr in die Heimat den Betroffenen unzumutbar erscheine.
Nach Ansicht des Gerichtshofs könne nach dem seit 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz die Abschiebung nur dann verboten werden, wenn damit gegen das Grundgesetz oder die Konvention zum Schutze der Menschenrechte verstoßen werde. (hv)