20.07.2007 Freitagspredigt
Hutba – Gesegnete Tage
Verehrte
Muslime, unser erhabener Herr ist der Schöpfer alles Lebendigen
und Leblosen und gleichzeitig auch der alleinige Schöpfer der Zeit, des
Raumes und der Lebensumstände. Da Er bei jedem seiner Gebote und Verbote
den Nutzen und Vorteil seiner Geschöpfe berücksichtigt, hat Er einigen
Tagen und Nächten sowie einigen Monate und Jahreszeiten einen besonderen
Wert gegeben. Eine gottesdienstliche Handlung, die in dieser Zeit verrichtet
wird, ist also wertvoller und segenreicher als die gleiche Handlung, die zu
einer anderen Zeit ausgeführt wird. Dass dies so ist, erfahren wir sowohl
vom Koran als auch aus den Hadîthen des Gesandten Gottes, dem besten Übersetzer
der Religion (Dîn) Allahs. Beispielsweise erfahren wir von unserem Propheten
Muhammad (saw), dass das Gebet in der Masjid an-Nabawî hundertmal und
das Gebet bei der Kâba hunderttausend mal mehr Wert ist als das Gebet
in einer anderen Moschee. Und obwohl Gottesdienste zu jeder Zeit des Tages verrichtet
werden können, wurden einige Zeitabschnitte insbesondere für die Pflichtgebete
bestimmt. Aus dem folgenden Vers erfahren wir zu welcher Zeit wir welche Gebete
verrichten sollen: „So preist Allah an eurem Abend und an
eurem Morgen. Ihm sei das Lob in den Himmeln und auf Erden auch am späten
Nachmittag und zu eurer Mittagszeit.“ (Sure Rûm, [30:17-18])
Diesen Versen der Sure Rûm entnehmen wir die Verpflichtung zu den fünf
täglichen Gebeten, sprich das Morgengebet, das Mittagsgebet, das Nachmittagsgebet,
das Abendgebet und das Nachtgebet.
Verehrte Brüder und Schwestern,
während wir einerseits die warmen Tage des Sommers erleben, erfreuen wir uns der gesegneten drei Monate, die uns den kühlenden, belebenden Hauch des Paradieses fühlen lassen. Jedoch können nur diejenigen davon profitieren, die den Wert dieser Tage kennen. Diese Tage und Monate haben eine besondere Stellung innerhalb des ganzen Jahres. Wie wir in anderen Hutbas schon erwähnt haben, nutzen die Muslime sowohl die gesegneten drei Monate als auch die Regaib-Nacht, die Mirâdsch-Nacht, die Berât-Nacht und die Kadr-Nacht, um sich Allah zuzuwenden, Reue (Tawba) zu zeigen, zu beten und zu flehen und Gottesdienste (Ibâdah) wie das Gebet (Salât) zu verrichten. Allmählich rückt auch der Monat Ramadan immer näher. Allah verlangt von seinen Dienern, eines der fünf grundlegenden Gottesdienste zu verrichten, nämlich zu fasten. Wir müssen uns schon jetzt geistig auf den Ramadan, der zugleich der Monat des Korans ist, vorbereiten.
Deshalb, verehrte Geschwister,
müssen wir in dieser Zeit der geistigen Erlösung wachsam
sein und auf der Reise zur Ewigkeit genug Proviant für das ewige Reich
sammeln. Aus diesem Grund müssen wir bezüglich unserer körperlichen
und finanziellen Gottesdienste noch achtsamer sein und – angefangen von
unseren Verwandten – allen Menschen, die ein schweres Leben haben, entsprechend
unseren Möglichkeiten helfen und ihnen unsere Hand reichen. Liebe und Zuneigung
soll unsere Herzen füllen, so dass wir uns denjenigen, deren Herzen Liebe
und Zuneigung bedürfen, zuwenden können. Im Bewusstsein des Wertes
dieser Tage, sollten wir uns bemühen den in den Versen und Hadîthen
übermittelten Botschaften entsprechend zu handeln. Unser Herr gebietet:
„Sprich: »Soll ich euch Besseres als dies verkünden?«
Die Gottesfürchtigen finden bei ihrem Herrn Gärten, durcheilt von
Bächen, ewig darin zu verweilen, und reine Partner und Allahs Wohlgefallen.
Und Allah sieht Seine Diener wohl. Diejenigen, welche sprechen: »Unser
Herr, wir glauben wirklich! Vergib uns daher unsere Sünden und bewahre
uns vor der Feuerspein«. Die Standhaften und die Wahrhaften und die Andachtsvollen
und die Spendenden und die im Morgengrauen um Verzeihung Flehenden.“ (Sure
Âli Imrân, [3:15-17]) Unser geliebter Prophet sagte folgendes: „O
ihr Menschen! Grüßt euch. Ladet euch zum Essen ein. Betet nachts,
wenn die Menschen schlafen. So werdet ihr in Frieden ins Paradies eintreten.“
(Rijâzus-Sâlihîn, Bd. 2, S. 452, Hadîth Nr. 1171)
„Es gibt eine Stunde in der Nacht, in der das Gebet jedes Muslims, der
von Allah Gutes sowohl im Diesseits als auch im Jenseits erbittet, sicherlich
erhört wird.“ (Rijâzus-Sâlihîn, Bd. 2, S. 458,
Hadîth Nr. 1181) Unser Herr ermögliche der Umma des Gesandten Gottes
Muhammad (saw) sowohl in den gesegneten drei Monaten als auch in der restlichen
Zeit durch gute Werke die Zufriedenheit Allahs zu erlangen.