Montag 20. Juli 2009
Pläne für internationalen Halal-Standard

 

Die Vorbereitungen zur Einrichtung eines Halal-Standards sollen im September in Istanbul abgeschlossen werden. Der Entwurf enthält detaillierte Informationen zu Tieren, deren Fleisch erlaubt bzw. verboten ist, sowie zur Art und Weise des Schächtens und der Verarbeitung.

In die vom Öffnet externen Link in neuem FensterStaatlichen Planungsamt der Türkei geleiteten Vorbereitungen sind auch zahlreiche andere staatliche Einrichtungen involviert, darunter das Öffnet externen Link in neuem FensterStaatssekretariat für Außenhandel (DTM), das Öffnet externen Link in neuem FensterTürkische Normeninstitut (TSE) sowie die Öffnet externen Link in neuem FensterTürkische Akreditionseinrichtung (TÜRKAK).

Die Erarbeitung eines Halal-Standards hatte 2007 schon die Öffnet externen Link in neuem FensterOrganisation der Islamischen Konferenz (OIC) beschlossen, weshalb ein Kommitee aus Fachleuten aus 52 Ländern eingerichtet wurde. Der Halal-Standard wurde zuvor im April in Ankara beraten und gemäß den Empfehlungen der Experten überarbeitet.

Obwohl in einem Bericht des Nachrichtendienstes „Öffnet externen Link in neuem FensterAnadolu Ajansi“ von einem Standard gesprochen wird, kann erst davon gesprochen werden, wenn eine dazu berechtigte Einrichtung diesen Standard festlegt.

Die Standardisierung ist vor allem für den Handel zwischen den islamischen Staaten von Bedeutung. Der Kriterienkalatalog, der bisher zweimal beraten wurde, wurde auch diversen islamischen Einrichtungen und Organisationen weltweit, darunter auch der Öffnet externen Link in neuem FensterDiyanet in der Türkei, vorgelegt.

Was ist zum Verzehr geeignet, was nicht?

Ein großer Teil des Entwurfes befasst sich mit der Art und Weise des Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchächtens. Demnach müsse die Schächtung aller Tiere, mit Ausnahme von Fischen, aber Geflügel miteinbegriffen, im Namen Gottes geschehen. In dem Papier werden, ausgehend vom Öffnet externen Link in neuem Fenster„Codex Alimentarius“ der Öffnet externen Link in neuem FensterErnährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und anderen Hygieneregelungen, Regeln hinsichtlich der Produktion, der Lagerung, des Transport und dem Handel festgelegt. Dem Standard-Entwurf zufolge zählen neben zahmen Tieren wie beispielsweise Kühen, Buffalos, Schafen, Ziegen, Kamelen, Hühnern, Gänsen, Enten und Truthähnen auch solche wie Antilopen, Rehe, Gebirgsziegen, Tauben, Spatzen, Wachteln, Stare und Straußenvögel zu den zum Verzehr geeigneten Tieren.

Schweine, Hunde und ähnliche Arten, Tiere, die nicht im Namen Gottes und gemäß islamischen Regeln geschächtet werden sowie Tiere, die eines natürlichen Todes sterben oder nicht mit als erlaubt geltendem Futter gefüttert wurden, gelten als harâm. Ferner sind Raubvögel wie Falken und Adler nicht erlaubt. Genauso zählen krankheitsübertragende oder giftige Tiere wie Ratten, Skorpione, Schlangen aber auch Eidechsen, Schnecken und Insekten sowie deren Larven zu den verbotenen Tieren. Tiere, die zu töten der Islam verbietet, wie Honigbienen, Esel und Maultiere sind nicht erlaubt.

Tiere, die im Wasser leben, mit Ausnahme solcher, die giftig sind, werden als erlaubt angesehen. Wenn jedoch giftige Wassertiere entgiftet werden, können sie auch als erlaubt eingestuft werden. Gemäß dem Halal-Standard ist Kaviar aus islamischer Sicht unbedenklich. Weiter sind alle schuppentragenden Fische und deren Eier und Krabben zum Verzehr geeignet. Jedoch dürfen Tiere, die sowohl im Wasser als auch an Land leben, von Muslimen nicht gegessen werden. Alles, was in der Erde heranwächst, ist erlaubt.

In dem Entwurf wird auch detailliert darauf eingegangen, wer schächten darf und welche Eigenschaften dieser besitzen muss. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch die Materialien, die zum Verpacken eines Produktes verwendet werden, erlaubt oder verboten sein können. Demnach dürften solche Verpackungsmaterialien, die aus verbotenen und gesundheitsschädlichen Stoffen hergestellt werden, nicht benutzt werden. Halal-Produkte sowie Verpackungsmaterialien seien von solchen, die nicht erlaubt sind, getrennt zu lagern. Betriebe, in denen als halal geltende Produkte angefertigt werden, dürften nicht für die Herstellung von aus islamischer Sicht Verbotenem verwendet werden.

Halal-Produkte sollen nicht nur während der Herstellung, sondern auch während des Transports, der Lagerung und dem Handel von verbotenen Produkten getrennt werden. Auf dem Ettikett des Produkts soll ersichtlich sein, wie dieses hergestellt wurde.

Was das automatisierte Schächten angeht, so wird darauf hingewiesen, dass diese Diskussion noch nicht beendet wurde und man noch zu keinem Entschluss gekommen sei.

Wie muss geschächtet werden?

Tiere, die das zum Schächten geeignete Alter erreicht haben, gesund und noch lebendig sind sollen laut dem Standard-Entwurf erst nach einer veterinärmedizinischen Untersuchung geschächtet werden, ohne dem Tier Strapazen zu bereiten. Während dem Schächten dürften keine anderen Tiere zugegen sein; das geschächtete Tier müsse in Richtung der Kibla sehen, während die Worte „Bismillâhirrahmânirrahîm, Allâhu akbar“ gesprochen werden sollen. Ohne diese Worte zu sprechen, kann kein Tier halal geschächtet werden, wobei die Worte bei jedem Tier einzeln gesprochen werden sollen. Um das Ausbluten zu gewährleisten, sollte das Tier solange wie nötig aufgehängt werden.

Auch Tiere, die in Gehegen gehalten werden, müssen vor der Schächtung von einem Veterinärmediziner untersucht werden und es müssen entsprechende islamische Regelungen eingehalten werden. Bei der automatisierten Schlachtung muss der Maschinenführer muslimischen Glaubens sein. Bei jedem Schächtvorgang muss dieser die Worte „Allâhu akbar“ wiederholen. Der Maschinenführer soll sich während der Schächtung nicht vom Arbeitsplatz entfernen und bei Wiederaufnahme der Arbeit erneut die Worte „Bismillâhirrahmânirrahîm, Allâhu akbar“ sprechen.

Genetisch veränderte Lebensmittel gelten nicht als halal. Erlaubt ist dies jedoch nur, wenn die dem Lebensmittel eigene DNA benutzt wird.

Wenn der Entwurf des Fachkommitees der Islamischen Entwicklungsorganisation akzeptiert wird, soll er an die Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden. Da es sich hierbei nicht um nationale Standards handelt, sollen sie vor allem in international agierenden Unternehmen angewendet werden.

Das Handelsvolumen der Produkte, die dem Halal-Standard unterliegen, beträgt 600 Miliarden Dollar. Wenn insbesondere Kosmetikartikel und andere Güter hinzugezogen werden, erhöht sich das Volumen auf schätzungsweise 2 Billionen Dollar. (am)

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Sonntag 19. Juli 2009
OIC verurteilt Bombenanschläge in Indonesien

Zwei nahezu zeitgleiche Bombenanschläge erschütterten vergangenen Freitag die Millionenmetropole Jakarta in Indonesien. Offiziellen Angaben zufolge sind bei den Anschlägen neun Menschen ums Leben gekommen-darunter mehrere Ausländer. Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) verurteilte die Anschläge aufs Schärfste.

Kurz vor 8.00 Uhr Ortszeit explodierten die Bomben im Marriott-Hotel und im Ritz-Carlton im noblen Geschäftsviertel Kuningan in Jakarta. Die Hotels mit hohen Sicherheitsvorkehrungen galten bisher als sicher und wurden vor allem von Ausländern benutzt. Neuesten Informationen zufolge soll sich einer der Selbstmordattentäter im Marriott als Hotelgast ausgegeben haben.

Die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) verurteilte die Bombenanschläge aufs Schärfste. "Akte wie diese sinnlose Bombardierung widersprechen den edlen und friedlichen Werten des Islam", hieß es in einer Erklärung des OIC-Generalsekretärs Ekmeleddin Ihsanoglu. Die OIC, der 57 islamische Länder angehören, verurteile "den Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen, ungeachtet der Motive und Rechtfertigungen".

Auch die EU hat die Bombenanschläge in der indonesischen Hauptstadt Jakarta verurteilt. In einer Erklärung der schwedischen Ratspräsidentschaft in Stockholm hieß es die Union stehe "solidarisch an der Seite der indonesischen Regierung und der Menschen in Indonesien in dieser äußerst schweren Zeit". (fy)

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Montag 13. Juli 2009
Internationale Kritik an Israels Politik wächst

 

Weltweit wird die gewaltsame israelische Beschlagnahmung des Friedensschiffes kritisiert. Unter den Inhaftierten befindet sich unter anderem die irische Friedensnobelpreisträgerin Mairead Maguire.

Internationaler Protest gegen das gewaltsame Einschreiten des israelischen Militärs gegen die Passagiere des "Öffnet externen Link in neuem FensterFree Gaza" - Bootes "Spirit of Humanity" wächst. In einer Stellungnahme verurteilte der UN-Sonderberichterstatter für die seit 1967 von Israel besetzten palästinensischen Gebiete, Richard Falk, die gewaltsame Beschlagnahmung.

„Israels grausame Blockade ist eine Verletzung des Artikels 33 der Öffnet externen Link in neuem FensterVierten Genfer Konvention, der den Schutz einer Bevölkerung unter Besatzung vorschreibt. Die Blockade ist eine kollektive Bestrafung“, erklärte Falk. Falk verwies zudem auf den kürzlich vom Internationalen Komitee des Roten Kreuzes veröffentlichten Bericht. Dieser dokumentiert die gesundheitlichen Auswirkungen der Blockade auf die Bevölkerung Gazas. „Diese Blockade ist eine mehr als schwerwiegende Verletzung der Genfer Konventionen und ist ein anhaltendes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, unterstrich Falk.

Das Schiff mit 21 Passagieren aus elf Ländern an Bord gehört zu der internationalen Initiative „Free Gaza“ und startete zu Beginn der letzten Woche von Zypern aus nach Gaza. Es setzte sich zum Ziel die palästinensische Bevölkerung mit notwendigen Hilfsgütern zu versorgen. Die israelische Marine stoppte das Boot gewaltsam und brachte die Friedensaktivisten in die israelische Küstenstadt Ashdod.

Auch in Deutschland wurde die menschenrechtfeindliche Tat aufs Schärfste kritisiert.

In einem Protestschreiben bekundete eine Ärztin ihre Empörung über das Aufbringen des Free-Gaza-Schiffes „Spirit of Humanity“ durch die israelische Marine sowie die Inhaftierung seiner Passagiere in der vergangenen Woche.

Die Aufbringung eines Bootes, das medizinische Hilfsgüter, humanitäre Hilfe sowie Menschenrechtler an Bord hatte, sei völkerrechtswidrig.

Israel sei als Besatzungsmacht völkerrechtlich verpflichtet, die Lebensgrundlage der Menschen in den besetzten Gebieten zu erhalten. Der Gaza-Streifen sei nach wie vor ein besetztes Gebiet- auch wenn dort offiziell keine Siedlungen und kein israelisches Militär mehr vorhanden seien. (ab)

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Sonntag 12. Juli 2009
OIC besorgt über Lage in der Uiguren-Provinz

Der Generalsekretär der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), Ekmeleddin Ihsanoglu, zeigte sich besorgt über die aktuelle Lage in der autonomen Uiguren-Provinz Xinjiang. Der Konflikt könne nur auf friedliche Weise gelöst werden.

Der OIC-Generalsekretär wies darauf hin, dass China ein international bedeutender Staat sei und eine historische Verbindung mit dem Islam bestehe. Diese historische Beziehung dürfe nicht beeinträchtigt werden, der Konflikt müsse im Rahmen des internationalen Rechts gelöst werden.

Um eine Konfliktlösung anzustoßen sei die OIC mit Außenministern diverser Staaten sowie internationalen Organisationen in Kontakt getreten. Die Unruhen in der autonomen Provinz dürften nicht als bloßes Sicherheitsproblem eingestuft werden. Vielmehr handele es sich hierbei um das Streben der Uiguren ihre religiöse und kulturelle Identität zu bewahren und die ökonomischen Interessen der Provinz zu verfolgen.

Ihsanoglu bedaure es, dass die Menschen in der Uiguren-Provinz in einem von Angst beherrschten Klima leben müssen und forderte die chinesische Regierung dazu auf, den Frieden in der Region wieder herzustellen.

Der OIC-Generalsekretär erklärte sich bereit, bei der Lösung des Konflikts mit der chinesischen Regierung zusammenzuarbeiten und rief die OIC-Mitgliedsstaaten, die eine enge Beziehung zu China haben, dazu auf sich in diesem Sinne einzusetzen.

Maßloses Vorgehen

Ferner kritisierte Ekmeleddin Ihsanoglu das unausgewogene Vorgehen der chinesischen Regierung. Um einen erneuten maßlosen Machtgebrauch zu verhindern, müssten entsprechende Maßnahmen getroffen und die Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden. „Die islamische Welt erwartet, dass sich China den Problemen der muslimischen Minderheit und den Ursachen, die dahinter stecken, differenziert nähert.“

Die OIC werde fortfahren, die weiteren Entwicklungen aus nächster Nähe zu verfolgen, so Ihsanoglu. (am)

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Freitag 03. Juli 2009
UN-Studie: Islamische Rechtsordnung bietet besseren Flüchtlingsschutz

 

Eine neu veröffentlichte UN-Studie belegt, dass die islamische Rechtsordnung die Rechte der Flüchtlinge besser schützt als alle historischen Rechtsquellen.

Einer Nachricht der Zeitung Öffnet externen Link in neuem FensterIslamische Zeitung zufolge geht aus einer aktuellen UN-Studie hervor, dass die Scharia einen beträchtlicheren Einfluss auf den Flüchtlingsschutz hat als alle anderen historischen Quellen. In der Einleitung zu der Untersuchung vermerkte der UN-Flüchtlingskommissar Antonio Guterres, dass die Scharia mit ihrer 1000-jähriger Vergangenheit ein wichtiger Wegweiser für den Umgang mit Verfolgten und Vertriebenen sei.

„Die internationale Gemeinschaft sollte diese 14 Jahrhunderte alte Tradition von Großzügigkeit und Gastfreundschaft stärker würdigen und ihren Beitrag für die moderne Gesetzgebung anerkennen“ sagte der UN-Flüchtlingskommissar und hob insbesondere das weitreichende Asylrecht sowie ein Abschiebeverbot für Schutzsuchende in der Scharia hervor.

Die komparative Studie wurde diese Woche Dienstag unter dem Titel „Der Anspruch auf Asyl zwischen islamischer Scharia und internationalem Flüchtlingsrecht“ in der Naif Arab Universität in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad vorgestellt. (ab)

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Mittwoch 01. Juli 2009
Anlaufstellen für Türken im Ausland

Bei seinem Besuch in Köln verkündete der für die Auslandstürken zuständige türkische Staatsminister, Faruk Celik, die baldige Gründung von staatlichen Zentren für die im Ausland lebenden Türken. Die Probleme der Auslandstürken sollen somit zügiger behoben werden.

Diese Woche kam der türkische Staatsminister für die im Ausland lebenden Türken, Faruk Celik, mit türkischen Vertretern von NGOs im türkischen Konsulat in Köln zusammen und verkündete dass derzeit an dem Konzept „Zentrum für Auslandstürken“ gearbeitet werde. Ziel sei es ein Gremium zu gründen, das sich mit den Angelegenheiten der Auslandstürken befassen soll. Worin die Probleme und Schwierigkeiten der im Ausland lebenden Türken bestehen soll zudem erfasst werden.

Nur so könne nach nachhaltigen Lösungen für die spezifischen Probleme für die im Ausland lebenden Türken gesucht werden, hieß es weiter. „Wir brauchen für jedes unterschiedliche Phänom einen eigenen Zuständigkeitsbereich. Beispielsweise wird sich ein Expertenteam für die spezifischen Probleme der türkischen Investoren in Afrika kümmern, mit denen sie im jeweiligen Land konfrontiert sind“, sagte Celik. Unterstützt werde diese Anlaufstelle zudem von türkischen Botschaften, verkündete Celik weiter.

Beim Gespräch mit dem Staatsminister Celik wurde unter anderem auf das Problem der Türkeireisenden beim Grenzübertritt in Bulgarien hingewiesen. Staatsminister Celik versprach, die nötigen Schritte zur Problembehebung einzuleiten. Direkt im Anschluss seiner Rückreise werde er dies mit der türkischen Regierung bei der nächsten Kabinettssitzung erörtern. „Möglicherweise wird sich unser Regierungspräsident persönlich der Sache annehmen. Ich nehme daher an, dass bei den Einreisen an der türkischen Zollgrenze Kapikule in diesem Sommer keine Schwierigkeiten mehr auftauchen werden“, teilte Celik mit.

Als weitere Problemfälle schilderten die Vertreter der verschiedenen türkischen Organisationen die etappenweise Abschaffung des türkischen Unterrichts von den deutschen Lehrplänen sowie das Fehlen eines adäquaten muslimischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass Muslime als Religionsgemeinschaft staatlich nicht anerkannt werden. Zudem kritisierten die Vertreter, dass die türkische Regierung bislang das Wahlrecht der im Ausland lebenden Türken vernachlässigt habe und forderten diesbezüglich eine Intensivierung der Bemühungen noch vor den nächsten Wahlen. Auch wurde das Fehlen von sicheren Quellen und statistischen Zahlen für die Auslandstürken bemängelt, die für eine sichere Datenerhebung vonnöten seien.

Staatsminister Celik vermerkte, dass neben den Regelungen zu der sogenannten Blauen Karte und der Krankenversicherungsangelegenheiten der aus der Türkei entsandten Imame eine Reihe von neuen Regelungen eingeleitet werde und versprach die Bearbeitung der geäußerten Themen. Die Türkei sei eines der Länder, die am wenigsten von der globalen Wirtschaftskrise getroffen wurden, sagte Celik weiter und fügte hinzu: „Neben der Beseitigung von inneren Problemen verfolgt die Türkei außerdem die Probleme der türkischen Staatsbürger sehr genau.“ „Das diesjährige Symposium zur Migration war eines der Initiativen, die wir diesbezüglich unternommen haben. Die Veröffentlichungen des diesjährigen Migrationssymposiums werden demnächst in gedruckter Version erscheinen. Das zweite Symposium wird im kommenden Jahr im März und April in Deutschland stattfinden. Die hiesigen Probleme werden Sie lösen, aber die diplomatische Unterstützung ist auch sehr wichtig.“, sagte Celik. (ab)

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