04.06.2006 Nachrichten>Deutschland
Grüne wollen rechtliche Gleichstellung des Islam
Grüne wollen für eine rechtliche Gleichstellung
des Islam Änderung des Staatskirchenrechts prüfen - CSU lehnt dies
ab
Die Grünenfraktion im Bundestag hat einen Leitfaden zur Integration von Ausländern vorgelegt. Darin werden Forderungen an Migranten gestellt und Probleme mit Zuwanderern benannt. Angestrebt werde eine rechtliche Gleichstellung des Islams, Bildungsförderung und politische Teilhabe von Migranten. Josef Winkler, der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, sagte, ein „eingebürgerter Islam“ müsse auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, um den Islam rechtlich gleichzustellen. Daher müsse geprüft werden, wie möglicherweise das Staatskirchenrecht für eine Gleichstellung geändert werden müsse.
Hartmut Koschyk, der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, lehnte dagegen eine Änderung des Staatskirchenrechts ab. Das Staatskirchenrecht sei kein Instrument zur Förderung der Integration. Der Islam solle nur am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses, in die staatskirchenrechtlichen Verbürgungen einbezogen werden, sagte er.
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe müssten klargestellt werden und die muslimischen Organisationen durch Anreize dazu motiviert werden, sich mit den Grundlagen des deutschen Staates konstruktiv auseinanderzusetzen und diese voll und ganz zu akzeptieren.
Koschyk betone, dass dies insbesondere eine Abkehr von der Schariah erfordere, soweit sie den Prinzipien des Verfassungsstaates widerspreche.
„Es ist absolut integrationsuntauglich, vor der Herbeiführung eines wirklichen gemeinsamen Konsenses über die Wesensmerkmale des deutschen Staates das Staatskirchenrecht dem Islam überzustülpen“, sagte der CSU-Politiker. (hv)