21.06.2006 Nachrichten>Deutschland
Schulpflicht hat Vorrang vor Erziehungsrecht
Bundesverfassungsgericht: „Eltern dürfen ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen vollständig von der Schule abmelden“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Schulpflicht Vorrang vor dem Erziehungsrecht hat und somit Eltern ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen vollständig von der Schule abmelden dürfen. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Nordhessen, das seine drei Töchter von der Schule abgemeldet hatte und deshalb strafrechtlich verwarnt worden war. Das Ehepaar, das zur „Bekennenden Evangelisch-Reformierten Gemeinde“ angehört, hatte angegeben, dass der Sexualkundeunterricht, die Vermittlung der Evolutionstheorie sowie die gelehrte Werte- und Meinungspluralismus an öffentlichen Schulen unvereinbar mit den christlichen Werten seien.

Eine Kammer des Zweiten Senats erklärte, dass das Erziehungsrecht durch die Schulpflicht auch deshalb eingeschränkt werden dürfe, „weil in der Schule soziale Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden und gelebte Toleranz eingeübt werden solle“.

In dem Gerichtsbeschluss heißt es: „Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren.“ Deshalb dürften solchen Minderheiten sich einem Dialog mit Andersdenkenden nicht verschließen. (hv)


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