22.06.2006 Nachrichten>Deutschland
Zehntausenden droht die Abschiebung
Menschenrechtsverbände: „In keinem
anderen europäischen Land wird eine solche „Massenwiderrufspraxis“
durchgeführt und die Standards der Genfer Flüchtlingskonvention derart
umgangen wie in Deutschland“
Seit dem Saddam Hussein und die Taliban gestürzt sind, wurde zehntausenden Flüchtlingen in Deutschland ihr Asylstatus aberkannt. Ihnen droht nun die Abschiebung. Die erneuten Unruhen in Afghanistan, die Anschlagsserien im Irak, bei denen täglich dutzende von Menschen sterben, oder dass in Kosovo ethnische Minderheiten sich laut „Amnesty International“ nur unter dem Polizeischutz der dort stationierten Unmik-Soldaten bewegen, scheinen den deutschen Gesetzgeber nicht zu interessieren. Denn sobald sich die Situation in seinem Heimatland grundlegend geändert hat, kann dem Flüchtling sein Status aberkannt werden.
In den letzten zwei Jahren verloren durch den sogenannten „Asylwiderrufsverfahren“ 28.000 Flüchtlinge in Deutschland ihr Recht auf Asyl. Diese Praxis wird von den Menschenrechtsorganisationen „Amnesty International“ und „Pro Asyl“ scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des Weltflüchtlingstages kritisierten sie, dass die deutsche Regierung Flüchtlinge loswerden wolle. Bernd Mesovic von „Pro Asyl“, der die deutsche Interpretation des Flüchtlingsrechts für völkerrechtswidrig hält, sagte, es gehe nicht nur um den Wegfall des Verfolgers, sondern auch darum, ob die Situation im Herkunftsland der Flüchtlinge dauerhaft stabil sei, dem Rückkehrer dort unter keinen Umständen mehr eine Verfolgung drohe und ob eine Abschiebung auch subjektiv zumutbar sei.
Laut den Menschenrechtsverbänden wird in keinem anderen europäischen Land eine solche „Massenwiderrufspraxis“ durchgeführt und die Standards der Genfer Flüchtlingskonvention derart umgangen wie in Deutschland.
Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte, dass in den letzten zwei Jahren in Deutschland zehntausenden Flüchtlingen ihr Asylstatus aberkannt worden sei. Die BAMF wies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Asylstatus aufgehoben werden solle, wenn „die individuelle Form von politischer Verfolgung“ nicht mehr drohe.
„Pro Asyl“ kritisiert dagegen, die BAMF würde den Umstand missachten, dass bei der Antragsstellung für die geflohenen Iraker damals andere Gründe nicht entscheidend gewesen seien und dass es in vielen Fällen dennoch eine Vorverfolgung gegeben habe. (hv)