22.06.2006 Nachrichten>Deutschland
Stoiber fordert Verschärfung des „Gotteslästerungs“-Paragraphen
Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber fordert härtere Strafen für Gotteslästerung

Die Forderung des CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber, den „Gotteslästerungs“-Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches zu verschärfen, stieß auf Ablehnung. Die Nürnberger CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank sagte, dass die vorhandenen Regelungen ausreichten. Werte müssten glaubwürdig im Privaten und Beruf vorgelebt werden. Das sei wichtiger, als gegen unethisches Verhalten zu prozessieren, so die Bundestagsabgeordnete. Laut der „Bild“-Zeitung bezeichnete der bayerische Ministerpräsident den Paragraph 166 als völlig stumpf und wirkungslos, weil er eine Bestrafung nur dann vorsieht, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist und Aufruhr droht. Dieser Paragraph soll nun verschärft werden. Wer bewusst auf den religiösen Empfindungen anderer Menschen herumtrampele, müsse mit Konsequenzen rechnen, sagte Stoiber.

In Deutschland ist „Gotteslästerung“ seit 1871 strafbar. Jedoch gilt seit der Strafrechtsreform von 1969 nicht mehr das individuelle religiöse oder weltanschauliche Empfinden, sondern der öffentliche Frieden als strafrechtliches Schutzgut. Ein Verstoß kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden. Stoiber will, dass künftig ein bewusstes grobes Missachten von religiösen Empfindungen anderer Menschen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Der CSU-Vorsitzende will seine Forderung auch bei dem Integrationsgipfel im Juli bei Bundeskanzlerin Merkel zur Diskussion stellen. Bereits am 6. Juli hat Stoiber mit Vertretern der Kirchen und der israelischen Kultusgemeinde in Bayern die Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vereinbart, die über Änderungen im Strafgesetzbuch beraten soll. Zu dieser Arbeitsgruppe gehört auch der Münchener Erzbischof, Kardinal Friedrich Wetter, der „die entsprechenden bereits eingeleiteten Initiativen der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich begrüße.“

Die Deutsche Bischofskonferenz wollte zu Stoibers Forderung kein Kommentar abgeben. Wie ein Sprecher von Kardinal Karl Lehmann in Mainz mitteilte, werde der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz sich zu dem Vorschlag nicht äußern. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, sie lehne härtere Strafen für Gotteslästerung ab. „Wir sehen keine Gründe für die Verschärfung des Strafrechts“, sagte die EKD-Kulturbeauftragte Petra Bahr, die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen für völlig ausreichend hält. (hv)


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