28.06.2007 Nachrichten>Deutschland
Abschiebeschutz der EU gilt auch für türkische Arbeitnehmer
Türkische Arbeitnehmer, die schon länger in der EU leben, genießen einen Abschiebeschutz wie EU-Bürger

Nach einer neuen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel, können türkische Arbeitnehmer, die mindestens seit zehn Jahren in Deutschland leben, nicht mehr so leicht abgeschoben werden. Sie genießen unter bestimmten Voraussetzungen einen Abschiebeschutz wie EU-Bürger. Nach den Vereinbarungen des europäisch-türkischen Assoziationsrates müsse auch Türken ein erhöhter Ausweisungsschutz zuerkannt werden.

Geklagt hatten unabhängig voneinander drei türkische Straftäter gegen ihre Abschiebung. Einer der Kläger, der bereits vor drei Jahren in die Türkei ausgewiesen worden war, darf wieder zurück nach Deutschland. Er wurde wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft. Dem dritten Kläger wurde jedoch kein Abschiebeschutz gewährt. Er sei „ als Intensivtäter polizeibekannt und seit seinem zehnten Lebensjahr permanent straffällig“. (hv)

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