Freitag 20. Juni 2008
Alarmierende Bildungssituation der Migrantenkinder

Der deutsche Bundestag hat sich am Donnerstag mit dem „7. Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ (BT-Drs. 16/7600) befasst. Der Lagebericht zeichnet eine alarmierende Bildungssituation der Migrantenkinder. In dem Report werden erstmals auch Zuwandererkinder erfasst, die in Deutschland geboren sind.
Aus dem Lagebericht geht hervor, dass 40 Prozent aller Schüler aus Migrantenfamilien am Ende ihres Bildungsweges keine Qualifikation erlangen. Rund 40 Prozent besuchen von Ihnen die Hauptschule. Nur 8 Prozent schaffen das Abitur. An den Universitäten betrage der Anteil von Studenten mit Migrationshintergrund sogar nur 3,3 Prozent. Dem Bericht zufolge sind diese fehlenden oder unzureichenden Qualifikationen der Hauptgrund für das unter Einwanderern im Vergleich zu Deutschen doppelt so hohe Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren. Unter Migranten türkischer Herkunft sei die Quote der Unqualifizierten am höchsten.
Positiv sei hingegen die gute Entwicklung der Selbständigenquote bei der ausländischen Bevölkerung. Im Vergleich zum Anfang der 1990er-Jahre sei ein Zuwachs von fast 12 Prozent zu verzeichnen. Ausländische Unternehmen hätten sich im Rahmen des Nationalen Integrationsplans außerdem verpflichtet, 10 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Derzeit gebe es in Deutschland 582 000 Unternehmer mit Migrationshintergrund. Sie hätten bisweilen rund zwei Millionen Ausbildungsplätze eingerichtet. (sa)
Freitag 20. Juni 2008
Steigende Armut bei Migrantenfamilien

Wohlstand hängt davon ab, ob man in eine deutsche Familie geboren ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Wirtschaft und Gesellschaft in Bonn. Der Leiter des Instituts Prof. Meinhard Miegel fordert eine „konsequente Zuwanderungs- und Integrationspolitik“, um das wirtschaftliche Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhindern.
Zwischen 1986 und 2006 habe sich der Anteil der einkommensschwachen Migranten von 28 auf 44 Prozent erhöht. Damit gehörten 2,9 Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln der Gruppe der Einkommensschwachen an. Das machen 83 Prozent der 3,5 Millionen Ausländer aus. Auch bei den Kindern wurde eine ähnliche Steigerung festgestellt. So sei der Anteil der Migrantenkinder aus einkommensschwachen Familien zwischen 1986 und 2006 von 29 auf 46 Prozent gestiegen. Bei deutschstämmigen Kindern beträgt die Zunahme lediglich 3 Prozent.
Um die Armut bei Migrantenfamilien zu verringern und dadurch das wirtschaftliche Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhindern, forderte der Sozialforscher und Rechtswissenschaftler Meinhard Miegel, eine „konsequente Zuwanderungs- und Integrationspolitik“, die eine Partizipation der Migranten ermöglicht. Allein durch eine „forcierte Konjunkturpolitik, Mindestlöhne oder die Steigerung von Sozialtransfers“ sei dieser Trend nicht zu stoppen. (sa)
Freitag 13. Juni 2008
Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest unter Kritik
Ab
dem ersten September soll nach den Plänen des Innenministeriums für
einbürgerungswillige Ausländer ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest
eingeführt werden. Die SPD sieht erheblichen Gesprächsbedarf. Die
Oppositionsparteien lehnen den Test ab.
Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen an der Berliner Humboldt-Universität hat hierfür 310 Fragen entwickelt, aus denen für die Tests jeweils 33 Fragen ausgewählt werden. Die Bewerber müssen die Hälfte richtig beantworten, um eingebürgert werden zu können. Beim Nichtbestehen soll der Prüfling den Test beliebig wiederholen können.
Nach den bisherigen Plänen des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble soll der Einbürgerungstest am Parlament vorbei per Verordnung eingeführt werden. Diese Praxis löste bei dem Koalitionspartner SPD Unbehagen aus. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte der „Süddeutschen Zeitung“, dass hierüber in der Koalition „im Einvernehmen entschieden werden“ müsse. Es sei unangemessen, dass „eine so wichtige Frage am Parlament vorbei entschieden werden soll“.
Auch der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele bezeichnete es als „Missachtung des Parlaments“, dass sich der Bundestag nicht mit der Thematik befassen soll. Außerdem befürchte er, dass selbst viele Deutsche den Test nicht bestehen würden. Der SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper sprach sogar von einem K.o-Test.
Auch die FDP steht dem Test skeptisch gegenüber. „Die Einbürgerung darf nicht vor allem von einer Fleißarbeit abhängen“, sagte die innenpolitische Sprecherin Gisela Piltz der „Berliner Zeitung“. Die Integrationsexpertin Sibylle Laurischk fügt im Gespräch mit der „FTD“ hinzu, dass derjenige, der gut auswendig lernen kann, solch einen formelhaften Test leicht bewältigen könne.
Der Fragenkatalog wird erst in den nächsten Wochen endgültig vorliegen. Am Dienstag wurden jedoch einige Beispielfragen bekanntgegeben. Darunter befindet sich zum Beispiel eine Frage nach dem Motiv von Willy Brandt bei seinem Kniefall im Jahre 1970 im ehemaligen jüdischen Ghetto in Warschau. (sa)
Mittwoch 11. Juni 2008
Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiedererwerb der türkischen
Staatsangehörigkeit bei Minderjährigen
Nach
einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 22. 5. 2008
– 5 B 27/08) dürfen die Einbürgerungsbehörden die deutsche
Staatsangehörigkeit von minderjährigen Kindern, die zusammen mit ihren
Eltern eingebürgert wurden, nicht ohne weiteres entziehen, obwohl sie durch
elterlichen Antrag die türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangt
haben.
In den hier entschiedenen Parallelverfahren hatten die Eltern dreier minderjähriger Kläger unmittelbar nach der Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit beim türkischen Generalkonsulat den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit beantragt, in die sie 2001 von den türkischen Behörden zusammen mit ihren Kindern erneut aufgenommen wurden. Die deutschen Einbürgerungsbehörden vertraten die Ansicht, dass sowohl die Eltern als auch ihre Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes automatisch verloren haben.
Die minderjährigen Kinder hatten hiergegen geklagt und bekamen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) im November 2007 recht. Die Richter des BayVGH kamen zu dem Ergebnis, dass die Kläger die türkische Staatsangehörigkeit entsprechend dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz als minderjährige Kinder automatisch mit der Wiedereinbürgerung ihres Vaters erworben haben. Das führe bei den Kindern aber nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Es fehle an dem dazu erforderlichen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf „Antrag“ der sorgeberechtigten Eltern. Das Gericht ging in den konkreten Fällen davon aus, dass die Eltern beim türkischen Generalkonsulat nicht auch für ihre minderjährigen Kinder einen Wiedereinbürgerungsantrag gestellt haben, da das nach dem türkischen Recht überflüssig sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Landesanwaltschaft Bayern wurde am Montag zurückgewiesen. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit der Kinder sei schon deswegen zu verneinen, weil jedenfalls nicht beide Elternteile – wie bei entsprechender Anwendung des § 19 II StAG erforderlich – einen die Wiedereinbürgerung der Kinder auslösenden Antrag gestellt haben; nach türkischem Recht ist die Wiedereinbürgerung der Kinder ausschließlich nach ihrem Vater erfolgt. (sa)
Dienstag 10. Juni 2008
Grüne und CSU wollen Religionsfreiheit einschränken

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick kritisierte einen Parteitagsbeschluss der Bayerischen Grünen, alle religiösen Symbole in Schulen zu verbieten. Schick befürchtet, dass Religiosität dadurch ganz aus der Öffentlichkeit verbannt werden soll.
Schick bezeichnete den Parteitagsbeschluss der Bayerischen Grünen als einen Angriff auf die Religionsfreiheit. Dem Internetmagazin „Katholische Nachrichten“ zufolge sagte Schick, dass der Beschluss nicht nur ein Angriff auf die Religionsfreiheit sei, sondern auch auf das Grundgesetz. „Wir brauchen die freie Religionsausübung in Toleranz und keine intoleranten Religionsverbote“, so der Erzbischof. Nur intolerante, autokratische Regierungen, in denen die Bürgerrechte reglementiert seien, würden das religiöse Bekenntnis und die religiösen Symbole in der Öffentlichkeit verbieten.
In ihrem Entwurf zum Landtagswahlprogramm vom 6. Juni 2008 lehnten die Grünen das Kopftuchverbot der Staatsregierung noch ab. Die Ungleichbehandlung von muslimischen und christlichen Symbolen sei verfassungswidrig. Die Gleichstellung der Religionen an bayerischen Schulen sei ein verfassungsrechtlicher Anspruch der islamischen Religionsgemeinschaften.
Die Grünen forderten in ihrem Entwurf, dass religiöse Symbole, wie das christliche Kreuz oder das muslimische Kopftuch, weder bei Lehrerinnen noch bei Erzieherinnen generell verboten werden darf. „Kinder sollen schon früh die Erfahrung machen, dass es unterschiedliche Religionen gibt“, heißt es in dem Schreiben. Aus Gründen der Gleichbehandlung haben die Delegierten jedoch in das Wahlprogramm die Forderung aufgenommen, alle religiösen Symbole an Schulen zu verbieten.
Harderthauer: „Gleichsetzung von Kopftuch und Kruzifix ist ein Skandal“
Die CSU-Politiker nutzten die Gleichsetzung des Kopftuchs mit dem Kruzifix für einen Angriff auf den Islam. Die CSU-Generalsekretärin Christine Haderthauer sagte dem „Münchner Merkur“, dass das Kopftuch ein Symbol der Unterdrückung sei. Innenminister Joachim Herrmann fügte hinzu, dass das Kopftuch „in Widerspruch zu unserem Werteverständnis“ stehe. Christliche Symbole gehörten hingegen „zu unserer Kultur und zu unseren Werten“.
Erzbischof Schick erkannte jedoch den Widerspruch der Unionspolitiker zum Grundgesetz und ermahnte: „Auch für Mitbürger mit anderen Bekenntnissen, wie die Muslime und Juden, muss die Religionsausübung im Rahmen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet bleiben“, sagte Schick. (sa)
Freitag 06. Juni 2008
Bundesregierung will Integrationserfolge wissenschaftlich messen

Die Entwicklung der gesellschaftlichen Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Erfolge der Bundesregierung bei der Integrationspolitik sollen künftig regelmäßig anhand von wissenschaftlichen Messgrößen (Indikatoren) überprüft werden.
Dazu hat die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, am Mittwoch im Kabinett die Konzeption „Integration fördern – Erfolge messen – Zukunft gestalten“ für ein bundesweites Integrationsmonitoring vorgelegt.
Das bundesweite Integrationsmonitoring basiere auf 100 Indikatoren zu 14 Themenfeldern und beziehe alle Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund ein. Zu den Indikatoren zählen unter anderem Informationen zum Rechtsstatus, zur Bildung und Sprachförderung, zu den Ausbildungsmöglichkeiten und zur Arbeitsmarktintegration, zur gesellschaftlichen Integration und Partizipation, etwa durch Mitgliedschaften in Parteien, zur Vertretung von Personen mit Migrationshintergrund in den politischen Entscheidungsgremien sowie zur Kriminalitätsrate, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit.
Das Integrationsmonitoring solle die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Zeitverlauf beschreiben und Ansatzpunkte für die Verbesserung integrationspolitischer Instrumente und Maßnahmen bieten. Die Ergebnisse sollen in einem sogenannten “Integrationsindikatorenbericht” veröffentlicht werden. Mit der Einführung des bundesweiten Integrationsmonitorings setzte der Bund seine Selbstverpflichtung aus dem Nationalen Integrationsplan um, die Entwicklung der gesellschaftlichen Integration in Deutschland zu messen. (sa)
Sonntag 01. Juni 2008
DTF-Vorsitzender Bülent Arslan ist stellvertretender Vorsitzender im CDU-Bundesfachausschuss
Innenpolitik und Integration

Der Bundesfachausschuss "Innenpolitik und Integration" der CDU Deutschlands bestimmte in dieser Woche seinen Vorsitzenden und seine Stellvertreter.
Bei der konstituierenden Sitzung des Fachausschusses in Berlin wurde der hessische Innenminister Volker Bouffier zum Vorsitzenden und DTF-Vorsitzender Bülent Arslan und Bundestagsabgeordnete Kristina Köhler als Stellvertreter gewählt.
"Die Arbeit im Bundesfachausschuss ist eine Herausforderung, auf die ich mich freue. Die CDU hat schon viel erreicht in Sachen Integration. Ich will durch meine Mitarbeit das Programm der Partei weiterentwickeln und neue Konzepte erarbeiten.", so Arslan, Vorsitzender des Deutsch-Türkischen Forums der CDU Nordrhein-Westfalen.
In der Sitzung wurden zudem drei Arbeitsgruppen gebildet, von denen Bülent Arslan den Arbeitskreis Integrationspolitik leiten wird. (sa)
Sonntag 01. Juni 2008
Schura Niedersachsen warnt vor Amtsmissbrauch
Schünemanns

Die Schura Niedersachsen fordert den Niedersächsischen Innenminister Schünemann dazu auf, seinen „Amt nicht zu missbrauchen, um Stimmen am äußeren rechten Rand zu sammeln“. Der von ihm eingeführte „Expertenrat“ könne sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Gemeinschaft einmischen.
Der Landesverband der Muslime in Niedersachsen kritisierte die Pläne des Niedersächsischen Innenministers für eine Imam-Ausbildung in Deutschland sowie die Art und Weise, wie er die Integration der Muslime in Niedersachsen zu fördern glaube.
Die Schura begrüße zwar grundsätzlich die Integrationsbemühungen des Landes und lobte die „vernünftige Sachpolitik“ hinsichtlich des islamischen Religionsunterrichts an Schulen. Über die Diskreditierung und Ausgrenzung der gläubigen Muslime sei man jedoch entsetzt. „Wir betonen, dass sämtliche in der Schura Niedersachsen vertretenen Vereine bewusst den säkularen Staat respektieren und für diesen eintreten“, heißt es in dem Offenen Brief an den Innenminister.
Der vor kurzem gegründete Beraterkreis „Integration von Muslimen“ sei staatlich gelenkt. Die Neutralitätspflicht des Staates verbiete es dem „Expertenkreis“ Beschlüsse über Themen, wie die Aus- und Weiterbildung von Geistlichen zu fällen, die in jeder religiösen Gemeinschaft eine Angelegenheit der Gemeinschaft selbst sein müsse. „Einen solchen „Expertenrat“ als Repräsentanz von Muslimen zu bezeichnen, wäre ein „Ettikettenschwindel“, so der Verband.
Die Unterzeichner des Briefs sehen in dem Vorstoß Schünemanns ferner die Stigmatisierung einer Migrantengruppe als besonders „Integrationsbedürftig“. Dies widerspreche dem Geist des Grundgesetzes und wirke der Integration entgegen. Die Schura Niedersachsen erklärte sich bereit, „die Integration von Migranten zu fördern und die längst fälligen Schritte in Sprachförderung, Staatsbürgerkunde und besserer Ausbildung von Migranten zu tun“. Dies betreffe jedoch alle Migranten ohne Ansehen von Herkunft und Religion. (sa)