Mittwoch 24. Juni 2009
Rolf Verleger: Es besteht Unverständnis über meine Beurteilung der Politik Israels

Der Zentralrat der Juden in Deutschland entzog Prof. Dr. Rolf Verleger, Delegierter im Direktorium des Zentralrats der Juden, im Juni das Mandat. In einem Interview mit der Zeitung Neues Deutschland spricht Verleger über die Hintergründe, das Judentum und Obamas Nahost-Politik.

Rolf Verlegers Beurteilung der Politik Israels habe schon seit langem Unverständnis und Unmut im Zentralrat der Juden hervorgerufen. „Die Leute sehen nicht das große Unrecht, das Israel den Palästinensern seit mehr als 60 Jahren antut.“, sagte Rolf Verleger. Ausschlaggebend für den Rauswurf sei schließlich sein Vortrag Ende Mai beim Jahrestreffen der Muslimischen Jugend Deutschlands gewesen. Dass im Zentralrat daran Anstoß genommen wurde, liegt ihm zufolge an der Abschottungs-Mentalität des Zentralrats der Juden. „Die Zentralratsspitze tendiert leider durch ihre Unterstützung der israelischen Besatzungspolitik dazu, die jüdische Gemeinschaft gegenüber anderen Minderheiten abzuschotten – anders als unter Ignatz Bubis. Dadurch verliert sie an wichtigem gesellschaftlichen Rückhalt.“, kommentierte der 57-jährige Psychologe.

Auf die Frage: „Standen Sie mit Ihrer Kritik an der Kriegs- und Besatzungspolitik Israels und mit Ihrem Engagement für einen gerechten Frieden im Nahen Osten innerhalb des Zentralrats der Juden völlig allein da?“ entgegnete Rolf Verleger: „Nein. Ich traue mich nur, diese Dinge auszusprechen.“

Ferner bezeichnete Verleger die Kritik des Generalsekretärs des Zentralrats, Stephan J. Kramer, an Barack Obamas Nahost-Politik als „die Folge des Auslöschens jüdischer Kultur durch die Nazis“. „Dieses schwarze Loch wird nun durch »neue Leute« aufgefüllt, und die stellen sich halt unter Judentum etwas anderes vor als meine Großeltern.“, bewertete Verleger die Haltung des Zentralrats. Bezüglich Obamas Nahost-Politik hatte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan J. Kramer, seine Befürchtung ausgesprochen, dass der US-Präsident Israels Premier Netanjahu „wegen der Siedlungspolitik weiter einseitig in die Enge treiben“ könnte.

Das Verständnis vom Judentum habe sich sehr gewandelt. Während das Judentum zu der Zeit seiner Großeltern von den humanistischen Werten wie sie in Lessings „Nathan der Weise“ gelehrt werden, geprägt gewesen sei, sei im heutigen Verständnis vom Judentum die Opferrolle vorherrschend. „Juden sind die ewigen Opfer. Und wer sich auf die Seite des jüdischen Staates stellt, steht auf der Seite von Opfern, die per definitionem niemals Unrecht tun können. Judentum heißt plötzlich: Immer Recht haben – egal was man macht. Das ist das Gegenteil der jüdischen Tradition, wie ich sie kenne.“, sagte Rolf Verleger.

Rolf Verleger bekundete des Weiteren seine Befürwortung der Nahost-Politik Obamas. Er hoffe, dass Obama den Worten auch Taten folgen lassen werde. Die deutsche Politik solle ihn hierbei offensiv unterstützen.

Prof. Dr. Verleger hatte sich 2006 in einem Offenen Brief gegen den israelischen Libanon-Krieg ausgesprochen und Anfang dieses Jahres den israelischen Angriff auf Gaza scharf kritisiert. Er ist Mitglied der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ und Autor des Buches „Israels Irrweg“. (fy)

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Montag 22. Juni 2009
Schäuble über die Islamkonferenz: Viele religionsrechtliche Fragen sind noch ungelöst

Auf der Vollversammlung der Islamkonferenz am kommenden Donnerstag will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Konflikt um die Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am Sport- und Schwimmunterricht lösen. In einem Gespräch mit der taz beantwortete Wolfgang Schäuble Fragen zu der Islamkonferenz und sprach über konkrete Entwicklungen und langfristige Ziele. Viele religionsrechtliche Fragen seien noch ungelöst.

Die Gesellschaft habe in den vergangenen Jahren in Bezug auf den Islam viel dazu gelernt, Vorteile hätten abgenommen und der Widerstand gegen Moscheebauten ebenfalls. Die Proteste gegen den Anti-Islamisierungskongress seien ein Zeichen hierfür. In der Islamkonferenz habe ihn überrascht, dass trotz vieler Auseinandersetzungen eine Atmosphäre entstanden sei, in der die Arbeit Freude bereite. „Die Konferenzteilnehmer streiten miteinander, sie pflegen eine demokratische Diskussionskultur. Das allein ist ein Riesenerfolg. Denn damit haben auch die Muslime in Deutschland die Pluralität des Islam anerkannt. Und auch bei den Vertretern des deutschen Staates, die in der Konferenz sitzen, ist etwas passiert.“, so Schäuble.

Über konkrete Entscheidungen, die in der Islamkonferenz beschlossen wurden, sagte Schäuble, dass die Teilnehmer beispielsweise erkannt hätten, dass man Religionsunterricht nur partnerschaftlich einführen kann und dass es dazu eine Organisation brauche, die die Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft erfüllt. Anfang Juni hatte das NRW-Schulministerium eingestanden, dass das gesetzte Ziel islamischen Religionsunterricht 2010 an allen Schulen in NRW anzubieten, nicht realisierbar sei. Als Grund wurde aufgeführt, dass bisher noch keine der islamischen Gemeinschaften die Voraussetzungen erfülle, um als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden. „Es fehlt der Wille, uns als Religionsgemeinschaft anzuerkennen", halten einige muslimische Vertreter diesbezüglich entgegen.

Auf die Frage ob in der Islamkonferenz bisher etwas Konkretes erreicht worden sei, teilte Schäuble mit: „Es gibt keine neuen Gesetze und Verordnungen, wenn Sie das meinen. Alle muslimischen Vertreter haben sich ohne jeden Vorbehalt zur Ordnung des Grundgesetzes bekannt. Und zwar nicht so, dass man es sagt, aber letztlich nicht meint. Was das konkret zum Beispiel für den Sport- und Schwimmunterricht heißt, wollen wir am Donnerstag beschließen.“

Den Konflikt um die Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am Sport- und Schwimmunterricht will der Bundesinnenminister mit Handlungsempfehlungen an Schulen lösen. Ein Leitfaden mit der Empfehlungen an die Schulen, Eltern, die ihre Töchter vom Sportunterricht oder von Klassenfahrten befreien lassen wollen, einzuladen und möglichst mit Hilfe eines Lehrers mit muslimischen Wurzeln umzustimmen, soll am Donnerstag beschlossen werden. Muslimische Vertreter sehen die Handlungsempfehlung als kritisch und bestehen laut Teilnehmern der Konferenz auf die Möglichkeit zur Unterrichtsbefreiung. Bisher haben mehrere Gerichtsurteile den Musliminnen eine Befreiung zugestanden. "Wir wollen nicht auf unsere verfassungsmäßigen Rechte verzichten", sagte ein muslimischer Vertreter. Die Eltern umzustimmen dürfe nicht das Ziel der Gespräche sein.

Schäuble will die Islamkonferenz in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen, denn viele religionsrechtliche Fragen seien noch ungelöst und der Dialogprozess noch nicht beendet.

Sein langfristiges Ziel sei „eine gewisse Gleichstellung des Islam, also eine ähnliche Form der staatlichen Kooperation mit den Muslimen in Deutschland wie mit anderen Religionsgemeinschaften. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieses Land von der christlichen Religion und Kultur geprägt ist. Das ist kein Gegensatz. Und wenn Muslime und Mehrheitsgesellschaft empfinden würden, dass es keinen Unterschied macht, welche Religion jemand hat, wäre viel gewonnen.“ (fy)

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Dienstag 16. Juni 2009
Migranten identifizieren sich mit Deutschland, aber fühlen sich nicht anerkannt


Die meisten Zuwanderer fühlen sich in Deutschland heimisch und bringen dem deutschen Staat und seinen Institutionen großes Vertrauen entgegen. Zugleich fühlt sich fast die Hälfte von ihnen aber weniger anerkannt als Einheimische und ist überzeugt davon, dass Schüler aus Zuwandererfamilien benachteiligt werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung, die vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt wurde.

Die Studie, für die insgesamt 1.581 Menschen mit Migrationshintergrund befragt wurden, erlaubt erstmals auch Vergleiche von Einstellungen bestimmter Zuwanderergruppen. Dabei wird deutlich, dass sich türkischstämmige Menschen und Zuwanderer aus Russland weit weniger anerkannt fühlen als Menschen aus anderen Herkunftsländern.

Der Studie zufolge fühlen sich über zwei Drittel der Zuwanderer (69 Prozent) in Deutschland wohl. Die meisten empfinden sich überwiegend als Teil der deutschen Gesellschaft (58 Prozent), nur für fünf Prozent trifft dieses nicht zu. Das Vertrauen von Menschen mit Migrationshintergrund in den Staat und seinen Institutionen ist teilweise deutlich größer als das der Bevölkerung insgesamt: Den Gesetzen vertrauen beispielsweise 80 Prozent der Migranten, in der Gesamtbevölkerung sind es nur 58 Prozent. Auch die Zufriedenheit mit dem Leben in Deutschland ist bei Zuwanderern sehr ausgeprägt: So sind 79 Prozent mit ihrer Arbeit zufrieden, 77 Prozent mit ihrer jetzigen Wohnsitua­tion.

Aber nicht nur mit Deutschland, sondern auch mit ihrem Herkunftsland oder dem der Eltern identifizieren sich Menschen aus Zuwandererfamilien. 41 Prozent fühlen sich Deutschland und ihrem Heimatland gleichermaßen verbunden. Die meisten Zuwanderer empfinden diese doppelte Ver­bundenheit als Vorteil und sehen keinen Identitätskonflikt. Drei Viertel von ihnen möchten die Werte und Traditionen aus der Herkunftsgesellschaft mit Werten und Traditionen in Deutschland verbinden. Nur eine kleine Minderheit (sieben Prozent) will sich vollständig assimilieren. Neben der Identifikation mit Deutschland und dem Herkunftsland spielt auch Europa eine Rolle. Die Verbun­denheit mit Europa ist bei Zuwanderern mit 34 Prozent deutlich höher ausgeprägt als bei der Be­völkerung insgesamt (13 Prozent).

Bei den Türkischstämmigen und bei Zuwanderern aus Russland ist das Gefühl, in Deutschland nicht anerkannt zu sein, weit stärker verbreitet als im Durchschnitt (48 Prozent): Bei den Menschen mit türkischen Wurzeln sind es 61 Prozent, bei denen mit einem russischen Migrationshintergrund 55 Prozent. 24 Prozent der Türkischstämmigen fühlen sich fremd in Deutschland - unter allen Be­fragten sind es lediglich 14 Prozent.

“Die Zufriedenheit der meisten Migranten mit ihrem Leben ist ein positives Signal für das Einwan­derungsland Deutschland”, kommentiert Dr. Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung, das Ergebnis der Befragung. “Integration ist aber kein einseitiger Prozess. Wenn auch noch mehr türkisch- und russischstämmige Zuwanderer sich heimisch in Deutschland fühlen sol­len, brauchen sie mehr Anerkennung - und Chancen, die Zukunft unseres Landes mitgestalten zu können”, so Dräger weiter: “Ohne faire Bildungschancen gelingt weder Integration noch Partizipa­tion.”

42 Prozent der Zuwanderer glauben allerdings, dass Kinder aus Migrantenfamilien nicht die glei­chen Chancen wie deutsche Schüler haben. Bei Personen der dritten Generation sind es sogar 52 Prozent. Die Umfrage verdeutlicht auch mangelnde Möglichkeiten der politischen Beteiligung: 60 Prozent der Befragten haben bei den kommenden Bundestagswahlen kein Wahlrecht, bei der hier geborenen zweiten Generation aus Zuwandererfamilien sind es sogar 68 Prozent.

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Sonntag 14. Juni 2009
Zahl der Einbürgerungen sank im Jahr 2008 auf Tiefstand


Im Jahr 2008 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 94 500 Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland eingebürgert. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies somit gut 18 600 Einbürgerungen weniger (– 16%). Damit fiel die Zahl der Einbürgerungen auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Den Höchststand hatten die Einbürgerungen im Jahr 2000 mit der Einführung des neuen Staatsangehörig-keitsrechts erreicht. Damals wurden etwa 186 700 Personen eingebürgert – nahezu doppelt so viele wie 2008.

Innerhalb Deutschlands war die Entwicklung recht unterschiedlich: In Mecklenburg-Vorpommern war der Rückgang gegenüber dem Vorjahr am größten (– 41%), gefolgt von Hamburg (– 31%) und Bayern (– 24%). In Sachsen-Anhalt (+ 5%) und dem Saarland (+ 1%) hat sich die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr sogar erhöht.

2008 erwarben 66 000 Personen (70% aller Eingebürgerten) die deutsche Staatsange­hörigkeit, die seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben; das waren 15% weniger als im Jahr zuvor. Deren in Deutschland lebende ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder waren mit 10 700 Fällen Einbürgerungen (24% weniger als im Vorjahr) die zweitgrößte Gruppe. Diese Personen können schon nach kürzerer Zeit eingebürgert werden. An dritter Stelle standen mit knapp 8 300 Fällen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner (23% weniger als im Vorjahr).

Größte Gruppe der Eingebürgerten sind Türken

Die größte Gruppe hinsichtlich der Herkunft der Eingebürgerten bildeten 2008 – wie schon in den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit rund 24 500 Einbürgerungen. Dies entsprach 25% aller Einbürgerungen und spiegelt in etwa den Anteil der türkischen Staatsange­hörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern wider. Danach folgten Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien- Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (rund 6 900 Fälle) und aus Polen beziehungs­weise dem Irak (jeweils gut 4 200 Fälle).

Eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr war lediglich bei den Einbürgerungen aus dem Irak (+ 3%) zu verzeichnen. Die zahlenmäßig stärksten Rückgänge wurden bei Einbürgerungen aus der Ukraine (– 56%) und der Russischen Föderation (– 40%) festgestellt.

Eine/r von 45

Die Einbürgerungsquote drückt das Verhältnis von erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus. Sie bezieht also die tatsächlichen Einbürgerungen auf die Zahl jener Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel und der erforderlichen Aufenthaltsdauer insoweit die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. 2008 betrug diese Quote insgesamt 2,2%, das heißt von 45 Ausländerinnen und Ausländern, die sich 2008 hätten einbürgern lassen können, haben sich nur einer beziehungsweise eine zu diesem Schritt entschlossen.

Für EU-Bürger ergibt sich mit 14 000 Einbürgerungen eine unterdurchschnittliche Quote von 0,9%, für Nicht-EU-Bürger mit 80 400 Einbürgerungen eine überdurchschnittliche von 2,8%. Die höchste Quote wurde mit 23,8% bei ehemaligen Staatsangehörigen des Iraks registriert.

Einbürgerung unter Hinnahme der bisherigen Staatsangehörigkeit
Über 96 % der über 14 000 Einbürgerungen von EU-Bürgern wurden unter Hinnahme der bisherigen Staatsbürgerschaft eingebürgert. Bei Einbürgerungen aus den sog. “EWR-Staaten/Schweiz” (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) betrug die Einbürgerungsquote unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit über 95 %, bei Bürgern aus den übrigen europäischen Ländern 51,4 %. Die Einbürgerungsquoten unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit lag bei Bürgern aus dem außereuropäischen Raum ebenfalls hoch: Afrika 62,7 %, Amerika 74,9 %, Asien 62,8 %, Australien und Ozeanien 87,7 %.

Eine niedrige Doppelstaatlerquote nach der Einbürgerung weisen hingegen die EU-Kandidatenländer aus (17,4 %). Bei Kroaten lag die Quote bei 6 %, bei Mazedoniern bei 8,9 % und bei Türken lag die Quote bei 18,2 %.

“Der Rückgang ist gewollt”


„In der Amtszeit der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Frau Dr. Maria Böhmer, ging die Zahl der Einbürgerungen um etwa ein Fünftel zurück. Durch die Verschärfungen im Einbürgerungsrecht hat es die Bundesregierung den hier lebenden Menschen ohne deutschen Pass massiv erschwert, formal gleiche Rechte durch Einbürgerung erreichen zu können“, so Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke.

Die jetzige Regierung sei dafür verantwortlich, dass Millionen Migrantinnen und Migranten ohne deutschen Pass “Bürger 2. Klasse” bleiben. Die Verweigerung gleicher Rechte sei “gewollt”. Zwei Tage nach Vorlage des Integrations-Indikatorenberichts platze damit auch die Lügen-Blase von Frau Böhmer bei den Einbürgerungen. Denn weder die von ihr “gebetsmühlenartig vorgetragene geringere Einbürgerungsneigung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, noch die rückläufigen – aber dem Durchschnitt entsprechenden – Einbürgerungszahlen bei türkischen Staatsangehörigen” könnten den Rückgang von 2007 auf 2008 erklären. Ursächlich seien vielmehr die Verschärfungen des Einbürgerungsrechts durch die Bundesergierung im August 2007.

“Wenn es der Bundesregierung nicht nur um öffentlichkeitswirksame, auf Integrationsgipfeln und Pressekonferenzen vorgetragene Integrationsprosa und –propaganda geht, muss sie handeln und endlich Einbürgerungen konsequent erleichtern.”, so Dagdelen abschließend.

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Dienstag 02. Juni 2009
Landesregierung NRW ändert Gesetzentwurf zu Ausländerbeiräten


Nachdem Migrantenvertreter den Gesetzentwurf der NRW Landesregierung, die kommunalen Ausländerbeiräte durch Integrationsräte zu ersetzen, die zur Hälfte aus gewählten Migranten und zur Hälfte aus vom Rat eingesetzten Ratsmitgliedern bestehen sollte, kritisierten, reichten CDU/FDP einen Änderungsantrag des vorgelegten Gesetzentwurfs ein. Dies teilte Grünen Landtagssprecherin Andrea Asch mit.

Hauptkritik der Migrantenvertreter wie die LAGA hatte sich gegen das Vorhaben gerichtet die Wahl zwischen Integrationsrat und Integrationsausschuss, der größtenteils aus Ratsmitgliedern und einer Minderheit Migranten bestehen soll, den Stadträten zu überlassen. Dies entziehe dem Ausländerbeirat Kompetenzen, da ihm nur eine rein beratende Funktion zugebilligt werde. Zudem könne dies dazu führen, dass über die Köpfe der Migranten hinweg entschieden wird. Ob und inwieweit diese Kritik im Änderungsantrag des Gesetzentwurfs der CDU/FDP berücksichtigt wurde ist unklar.

Die Änderung bezieht sich vielmehr auf die Zusammensetzung der Integrationsräte, die es, sofern dem Gesetzesentwurf der CDU/FDP Landesregierung zugestimmt wird, in Gemeinden mit 2.000 Ausländern als kommunale Migrantenvertretung geben soll. Diesem sollen eine Mehrheit gewählter Migranten und eine Minderheit Ratsleute angehören, die gemeinsam an kommunalpolitischen Themen arbeiten sollen. Eingebürgerte Zuwanderer sollen das aktive Wahlrecht bis 5 Jahre nach der Einbürgerung erhalten.

Auch die Linke hatte Kritik am Gesetzentwurf der CDU/FDP Kritik geäußert. „Damit wurde eine große Chance zur Förderung der Integration in NRW verpasst“, sagte der Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel (Die Linke). Eine stärkere Einbindung der hier lebenden MigrantInnen in die demokratische Kultur wird mit diesem Gesetz jedenfalls nicht erreicht.“ Die Linke sprach sich für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ein und verwies auf die EU-Länder, wie Belgien, Dänemark, die Niederlande, in denen Nicht-EU Bürgern das kommunale Wahlrecht bereits zugesprochen wurde. Nur durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes würden Ausländer echte Entscheidungsbefugnisse erhalten. (fy)

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Montag 01. Juni 2009
Verwaltungsgerichtshof Hessen untersagt muslimischem Metzger das Schächten


Einem muslimischen Metzger wurde untersagt, Tiere ohne Betäubung nach islamischem Ritus zu schächten. Damit hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen aufgehoben.

Das Gießener Verwaltungsgericht hatte im Februar dem muslimischen Metzger Rüstem Altinküpe aus dem mittelhessischen Aßlar unter strengen Auflagen die Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten gegeben. Zu den Auflagen gehörte, den Tieren beim Transport, beim Ruhigstellen und der Schächtung selbst alle vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu ersparen. Außerdem müsse die Schächtung von einem Amtstierarzt überwacht werden - Kriterien, die sonst in der Massentierhaltung wohl kaum zu erfüllen sein dürften.

Als weitere Auflage sollte der Metzger das Fleisch nur an Endverbraucher abgeben. Wenn Moscheevereine oder Geschäfte es bezögen, sei nicht klar, an wen das Fleisch letztlich verkauft werde, argumentierte das Gericht. Altinküpe legte Beschwerde gegen die strengen Auflagen ein. Auch der Lahn-Dill-Kreis zog vor den Hessischen VGH um das Urteil des Gießener Gerichts anzufechten. Einem Sprecher des VGH zufolge gab der VGH vergangene Woche der Beschwerde des Lahn-Dill-Kreises statt.

Der Lahn-Dill-Kreis teilte indessen mit, dass der muslimische Schächter nun warten müsse bis „über seinen Antrag auf Erteilung einer Schächtgenehmigung abschließend entschieden ist“. In Gesprächen mit muslimischen Glaubensvertretern will der Kreis eine „vernünftige Lösung“ finden, um „den streng gläubigen muslimischen Mitbürgern im Lahn-Dill-Kreis die Chance zu geben, ihren Glaubensgeboten im Rahmen des deutschen Rechtes nachzukommen“.

Altinküpe streitet sich nun seit Jahren mit dem Lahn-Dill-Kreis wegen vorenthaltener Schächtgenehmigungen. Trotz einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde und erfolgreichen Verfahren in den Unterinstanzen versucht der Kreis immer wieder dem Metzger Schächtgenehmigungen vorzuenthalten. Im November 2006 trafen sich die Parteien vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bundesrichter bestätigten damals in ihrem höchstrichterlichen Urteil, dass das Schächten mit Verweis auf die Religionsfreiheit trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz erlaubt sei.

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