21.03.2006 | Nachrichten>Deutschland
Deutsches Institut für Menschenrechte warnt vor Verdachtslogik bei Einbürgerung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte
hat bei Einbürgerungsverfahren mehr Transparenz gefordert
Der
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt,
sagte, dass Einbürgerungswillige ein Anrecht darauf hätten, die Bedingungen
und Hürden der Einbürgerung im Einzelnen zu kennen und die Gründe
einer etwaigen Ablehnung zu erfahren. In einem freiheitlichen Rechtsstaat, der
sich zur Achtung der Rechtspersonalität des Menschen bekennt, müsse
bei einem Einbürgerungsverfahren auf mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht
geachtet werden.
So kritisierte Bielefeldt vor allem die Gesinnungstests bei Einbürgerungsverfahren: „Wer das Innere menschlicher Gesinnung ohne Rekurs auf faktisches Verhalten unmittelbar zum Gegenstand äußerer Überprüfung mache, könne nie eindeutige Ergebnisse erzielen.“
Der Menschenrechtsexperte fügte hinzu: „Überschreitet der Staat diese Grenze, besteht die Gefahr, dass er in eine inquisitorische Verdachtslogik gerät, die weder mit der Würde der betroffenen Menschen noch mit den Prinzipien des Rechtsstaates vereinbar ist.“ Bielefeldt erklärte, der Antirassismusausschuss der Vereinten Nationen habe im Jahr 2004 festgelegt, dass das Diskriminierungsverbot als Strukturmerkmal der Menschenrechte auch bei der Einbürgerung beachtet werden müsse.
Demnach seien nur auf Muslime gerichtete Fragen unzulässig. Bielefeldt sagte: „Eine Einbürgerungspolitik, die darauf abzielte, durch Aufbau besonderer Hürden gegenüber ethnischen, kulturellen oder religiösen Minderheiten einen möglichst homogenen Staatsbürgerverband zu schaffen, wäre menschenrechtlich nicht legitim.“