03.03.2006 | Nachrichten>Deutschland
a Union und SPD legen in Kürze gemeinsamen Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz vor
Nach dem neuen Antidiskriminierungsgesetz der großen Koalition könnte Religion weiterhin kein gesetzliches Gleichbehandlungskriterium sein

Die Union und die SPD haben sich im Streit um das Antidiskriminierungsgesetz, bis auf wenige Streitpunkte, geeinigt. „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ soll das neue Gesetz heißen, zu dem in Kürze ein Entwurf vorgelegt werden soll. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) sprach von einem guten Kompromiss zwischen EU-Richtlinien und dem Entwurf. „Die Koalition wird sich weitestgehend an die europäischen Vorgaben halten. Wo wir davon abweichen, lässt es sich sachlich begründen“, sagte Bosbach.

Bei den Verhandlungen musste die SPD einige Abstriche machen, die im rot-grünen Gesetzentwurf festgehalten worden waren und als unbedingt notwendig galten.

Nach den EU-Richtlinien sind im Arbeitsleben Diskriminierungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung,
Alter, Behinderung und Religion verboten. Im Zivilrecht, beispielsweise beim Autokauf oder im Mietrecht, sind die EU-Richtlinien nur auf Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht beschränkt.

Der rot-grüne Entwurf sah vor, dass die Kriterien des Arbeitsrechts auch im Zivilrecht gelten. Die Union lehnte das bisher ab. Es zeige sich nun eine Kompromissbereitschaft beider Seiten, wonach die Union auf die eins zu eins Umsetzung der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien und die SPD auf zusätzliche Kriterien verzichteten. Demnach wären sexuelle Orientierung und Religion weiterhin keine gesetzlichen Gleichbehandlungskriterien. (hv)

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