08.03.2007 Nachrichten>Deutschland
VGH Mannheim: Streit um Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen geht weiter
Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Berufung des Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen

Im Rechtsstreit um das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in Baden-Württemberg hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Berufung des Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen (Az.: 4 S 516/07). Das teilte ein VGH-Sprecher am 06.03.2007 mit. Das VG hatte im Juli 2006 eine dienstliche Weisung des damals zuständigen Oberschulamtes aufgehoben und damit der Klägerin, einer zum Islam übergetretenen Lehrerin einer Grund- und Hauptschule in Stuttgart-Bad Cannstatt, erlaubt, ihren Dienst in der Schule mit Kopftuch zu verrichten. Das VG war in dem Verfahren vor einem Jahr zwar mit der Schulbehörde davon ausgegangen, dass die Klägerin durch das Tragen des Kopftuchs im Unterricht gegen das im baden-württembergische Schulgesetz (§ 38 Abs. 2 BWSchulG) neu aufgenommene Verbot der Abgabe religiöser Bekundungen an öffentlichen Schulen verstoße; auch sei dieses gesetzliche Verbot mit höherrangigem Recht vereinbar. Da die Schulbehörde jedoch zulasse, dass Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen unterrichteten, werde die Klägerin durch die von der Schulbehörde geübte Praxis der Rechtsanwendung dieser Vorschrift in ihrem Anspruch auf strikte Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen verletzt.


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