22.03.2007 Nachrichten>Deutschland
Muslime lehnen Rechtfertigung von Gewalt durch den Koran ab
Richterin lehnt Antrag auf vorzeitige Scheidung ab, mit der Erklärung, der Koran erlaube Gewalt gegen Frauen

Eine 26-jährige deutsche Frau marokkanischer Abstammung, die von ihrem Mann geschlagen wurde und Morddrohungen erhielt, stellte im Oktober letzten Jahres beim Frankfurter Amtsgericht einen Antrag auf vorzeitige Scheidung, weil sie das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr nicht mehr aussitzen wollte. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB“, zitiert die „Frankfurter Rundschau“ aus dem Schreiben der Richterin. Zu berücksichtigen sei, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen.

Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung deshalb auf den Koran und meinte, dass die Gewalttaten des Ehemanns vom Koran legitimiert würden. So entschied sie, dass es sich hier nicht um einen Härtefall handelt. Vorzeitige Scheidungen können aber nur mit Härtefällen begründet werden. Die Anwältin der Klägerin Barbara Becker-Rojczyk hat daraufhin ein Befangenheitsantrag gestellt. Das Amtsgericht hat am Mittwoch dem Antrag stattgegeben. Der Fall wird zu neuer Entscheidung einem anderen Richter übergeben.

Der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya, kann das Urteil nicht nachvollziehen. „Gewalt in der Familie ist auch im Islam ein Scheidungsgrund“, sagte Kizilkaya. Die körperliche Züchtigung einer Frau durch ihren Ehemann werde nicht vom Islam gedeckt. „Der Koran legt großen Wert auf die Achtung und Würde des Menschen und lehnt Gewalt in der Ehe ab“, so Kizilkaya.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist der Auffassung, dass die Richterin im vorliegenden Fall unbedingt im Sinne der deutschen Verfassung hätte urteilen müssen. Gewalt und Misshandlung von Menschen, egal ob Mann oder Frau, seien zudem natürlich auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigen. Insofern gebe es auch hier keinen Widerspruch von Islam und Grundgesetz. Einer misshandelten Frau sei es auf gar keinen Fall zuzumuten, die Ehe weiterzuführen. (hv)


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