20.05.2006 Nachrichten>Deutschland
Ausländerbehörde in Bayern verhindert die Integration einer jungen
Asylbewerberin aus Äthiopien
Leiter der Ausländerbehörde: „Wir
werden ihr den weiteren Aufenthalt so unerträglich wie möglich machen.“
Die 19-jährige Asylbewerberin Selam aus Äthiopien, die Analphabetin war und deshalb seit November 2004 das vom bayerischen Kultusministerium als staatliche Ergänzungsschule anerkannte Schlau-Projekt („Schulanaloger Unterricht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“) besuchte, darf trotz Fortschritte und guter Aussichten auf einen Abschluss nicht zur Schule gehen. Das zuständige Ausländeramt verbietet ihr den weiteren Schulbesuch, weil zuviel Integration ihre spätere Abschiebung erschweren könnte.
Das Ausländeramt begründete: „Der Aufenthalt ist so auszugestalten, dass eine ihre spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet unter Umständen hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden wird.“
Der Leiter der Fürstenfeldbrucker Ausländerbehörde Dieter Bamesreiter habe dieses Amtsdeutsch gegenüber Schulleiter Michael Stenger mit folgenden Worten erklärt: „Solche Leute gehören raus. Wir werden ihr den weiteren Aufenthalt so unerträglich wie möglich machen.“
Für Selams Rechtsanwalt Hubert Heinhold ist ein Verbot für das Schulbesuch rechtswidrig. Das glaubt auch Stefan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat: „Bisherige Versuche, den Schulbesuch von Flüchtlingskindern zu verhindern, sind in Bayern immer gescheitert. Aber sie zeigen, dass bei Flüchtlingen immer wieder versucht wird, Menschen- und Verfassungsrechte zu beugen.“ (hv)