13.05.2006 Nachrichten>Deutschland
Professor lehnt Studentin ab, weil sie aus Syrien stammt
Ein Professor der Technischen Universität Dresden hat eine Studentin als Doktorandin zurückgewiesen, weil sie aus Syrien kommt

Als Rola Ibrahim, eine Wirtschaftsstudentin aus Syrien, Professor Hermann Locarek-Junge an der Technischen Universität Dresden nach einem Weiterbildungsplatz zur Promotion im Arbeitsgebiet Finanzwirtschaft fragte, wies dieser sie zurück mit der Begründung, sie komme Syrien, einem Land, dass eine feindselige Haltung gegenüber westlichen Ländern und Institutionen habe und den internationalen Terrorismus unterstütze. Er lehne daher jegliche Unterstützung syrischer Staatsbürger derzeit strikt ab.

Weiterhin hieß es in der Absage des Professors: „Es ist zwar schade, dass Sie damit unter dieser Politik Ihres Landes leiden, aber Sie speziell - wer sonst - sind aufgefordert, diese meine Kritikpunkte betreffende Situation baldmöglichst zu ändern.“

Außerdem erklärte Locarek-Junge: „Wenn ein Staat Terrorismus betreibt oder aktiv fördert, dann sollten seine Bürger auch wissen, wie andere Personen dies aufnehmen und empfinden, damit sie daran etwas ändern können.“

Die Ausländerbeauftrage der Stadt Dresden, Marita Schieferdecker-Adolph sagte zu diesem Fall: „Locarek-Junge hat nicht das Recht, in seiner Funktion als Professor seine private politische Meinung in dieser Form zu äußern.“

Die Antwort des Professors sei diskriminierend und menschenrechtsverletzend, jedoch nicht ausländerfeindlich, so Schieferdecker-Adolph.

Die TU Dresden distanzierte sich von den Äußerungen des Professors. Pressesprecher Mathias Bäumel wertete sie als „möglicherweise unbedacht geäußerte, private politische Meinung, die nicht dem Standpunkt der TU Dresden entspreche“. Die TU wehre sich dagegen, „wenn Hochschullehrer ihre dienstlichen Aktivitäten in Lehre und Forschung für die Durchsetzung privater politischer Ideen missbrauchen sollten“.

Wie die Pressesprecherin Angelika-Maria Wahrheit bereits mitteilte, hat das Sächsische Wissenschaftsministerium Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, ein dienstliches Fehlverhalten festzustellen, ohne weitere Sanktionen zu verhängen.

Somit würden die Äußerungen des Professors keine dienstrechtlichen Folgen haben. (hv)


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