06.05.2006 Nachrichten>Deutschland
SPD und Union einig über Antidiskriminierungsgesetz
Die SPD hat ihre Forderungen, im Zivilrecht auch die Diskriminierung wegen Alter, Behinderung, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung zu verbieten, durchgesetzt

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich beim Antidiskriminierungsgesetz geeinigt. Dabei ist es der SPD gelungen, den Geltungsbereich des Zivilrechts mehr auszuweiten, als von der EU vorgesehen. Währen die EU im Arbeitsrecht die Benachteiligung wegen Alter, Behinderung, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung untersagt, verbietet sie im Zivilrecht nur die Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht.

Auf Forderung der Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wird künftig im Zivilrecht neben der Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht nun auch die Diskriminierung wegen Alter, Behinderung, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung verboten. Dafür musste die SPD den Forderungen der Union beim Elterngeld und Reichensteuer nachgeben.

Jedoch gibt es Ausnahmen beim Antidiskriminierungsgesetz. Der zusätzliche Schutz, den Zypries durchgesetzt hat, gelte nur bei „Massengeschäften“. Daher könnten Behinderte, Muslime und Schwule weiterhin ausgegrenzt werden, wie zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnungen. Auch Versicherungen, die auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen beruhen, seien diskriminierende Ausnahmen erlaubt.

Die Union konnte ihre Forderung durchsetzen, wonach Religionsgemeinschaften in ihren Einrichtungen unter Berufung auf ihr „Selbstbestimmungsrecht“ die Einstellung von Andersgläubigen ablehnen können.

Das Antidiskriminierungsgesetz soll offiziell „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ heißen. (hv)


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