06.05.2006 Nachrichten>Deutschland
SPD und Union einig über Antidiskriminierungsgesetz
Die SPD hat ihre Forderungen, im Zivilrecht
auch die Diskriminierung wegen Alter, Behinderung, sexueller Identität,
Religion und Weltanschauung zu verbieten, durchgesetzt
Der
Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich beim Antidiskriminierungsgesetz
geeinigt. Dabei ist es der SPD gelungen, den Geltungsbereich des Zivilrechts
mehr auszuweiten, als von der EU vorgesehen. Währen die EU im Arbeitsrecht
die Benachteiligung wegen Alter, Behinderung, sexueller Identität, Religion
und Weltanschauung untersagt, verbietet sie im Zivilrecht nur die Diskriminierung
wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht.
Jedoch gibt es Ausnahmen beim Antidiskriminierungsgesetz. Der zusätzliche Schutz, den Zypries durchgesetzt hat, gelte nur bei „Massengeschäften“. Daher könnten Behinderte, Muslime und Schwule weiterhin ausgegrenzt werden, wie zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnungen. Auch Versicherungen, die auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen beruhen, seien diskriminierende Ausnahmen erlaubt.
Die Union konnte ihre Forderung durchsetzen, wonach Religionsgemeinschaften in ihren Einrichtungen unter Berufung auf ihr „Selbstbestimmungsrecht“ die Einstellung von Andersgläubigen ablehnen können.
Das Antidiskriminierungsgesetz soll offiziell „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ heißen. (hv)