11.05.2007 Nachrichten>Deutschland
Bundesregierung antwortet auf Große Anfrage der Grünen zum Stand
der rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland
Bundesregierung: „Integration der Muslime
und die Verbesserung des friedlichen Zusammenlebens ist eine der wichtigsten
politischen Zukunftsaufgaben“
Die Bundesregierung hat auf eine Große Anfrage der Grünen zum Stand der rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland geantwortet und erklärt, dass die Integration der rund 3.4 Millionen Muslime in Deutschland und die Verbesserung des friedlichen Zusammenlebens mit ihnen eine der wichtigsten politischen Zukunftsaufgaben ist. Deshalb habe sie die Deutsche Islam Konferenz eingerichtet, die sie am 27. September 2006 in Berlin eröffnet hat.
Nach den Angaben der Regierung leben in Deutschland rund 3.4 Millionen Muslime, von denen etwa eine Million deutsche Staatsangehörige sind. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass viele Muslime regelmäßig oder unregelmäßig zum Beten in die Moschee gehen, aber nur 10 bis 15 Prozent „eine Vereinsmitgliedschaft im rechtlichen Sinne“ erworben hätten. Die Organisationen könnten daher auch nur für 10 bis 15 Prozent der Muslime in Deutschland sprechen.
Die Zahl der muslimischen Gebetstätten in Deutschland gibt die Regierung mit 2.600 an. 150 davon seien als klassische Moscheen (mit Kuppel und Minarett) zu bezeichnen. Etwa weitere 100 seien derzeit in Planung. Außerdem gebe es noch mehr als 120 „Medresen“ (Lehrhäuser).
Auf die Frage nach statistischen Angaben oder Schätzungen über die durchschnittliche Zahl der Besucher islamischer Gottesdienste nennt die Bundesregierung die Zahlen vom Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland Stiftung e.V., weil sie selbst keine Statistik hierzu führe. So würden etwa 200.000 Menschen täglich und etwa 493.000 Menschen für das wöchentliche Freitagsgebet in die Moschee gehen. An muslimischen Festtagen steige die Zahl der Moscheebesucher auf 904.000.
Weiterhin wird erklärt, dass das deutsche Verfassungsrecht eine „abstrakte Anerkennung“ von Religionsgemeinschaften nicht kenne. Dazu heißt es: „Es ist deshalb nicht richtig, davon zu sprechen, dass islamische oder andere religiöse Gruppierungen vom Staat „anerkannt“ oder „nicht anerkannt“ sind. Ebenso gibt es keine Anerkennung von Religionen, da der zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtete Staat hierzu nach der grundgesetzlichen Ordnung nicht in der Lage ist. Der Religionscharakter ist im Falle des Islam als einer Weltreligion unstreitig.“
Außerdem erklärt die Bundesregierung: „Irrig ist auch die immer wieder geäußerte Auffassung, anerkannt oder rechtlich handlungsfähig seien Religionsgemeinschaften nur, wenn sie die Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts besitzen. Die tragenden Fundamente des Staatskirchenrechts setzen den Körperschaftsstatus nicht voraus.“
Die Regierung würde es begrüßen, wenn Muslime repräsentative Vertretungen bilden, „die als Ansprechpartner in den Angelegenheiten auftreten könnten, bei denen ein Zusammenwirken zwischen staatlichen Stellen und Religionsgemeinschaften entweder verfassungsrechtlich geboten ist oder sonst im gemeinsamen Interesse liegt“. (hv)