Freitag 23. Mai 2008
Niedersachsens Innenminister möchte „liberale Imame“ ausbilden
Der
niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann fordert die Moscheen
dazu auf, nur noch in deutscher Sprache zu predigen. Die Moscheen sollen die
hierfür nötige Imam-Ausbildung allerdings nicht auf Grundlage ihres
religiösen Selbstverständnisses selbst ordnen und gestalten können.
Diese Aufgabe soll vielmehr ein „liberaler“ Beraterkreis unter anderem
bestehend aus Prof. Tilman Nagel und Necla Kelek übernehmen.
Er könne es nicht akzeptieren, dass die Muslime nicht auf Deutsch predigen, erklärte Schünemann zunächst bei der Bekanntgabe seiner Pläne für eine Imam-Ausbildung an einer niedersächsischen Universität. Der Innenminister war sich dabei jedoch bewusst, dass seine Forderung nicht verfassungskonform ist. Er relativierte seinen Anspruch schließlich, indem er auf die Freiwilligkeit der Sprachauswahl ausdrücklich hinwies. Dies war allerdings nicht der einzige Punkt, bei dem Schünemann uneins mit der Verfassung war.
Danach kritisierte er die Deutsche Islamkonferenz des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble. Er glaube, dass die Konferenz auf Bundesebene mittlerweile von den islamischen Religionsgemeinschaften dominiert werde. Deshalb habe er einen Beraterkreis „Integration von Muslimen“ aus Islamwissenschaftlern und anderen „Experten“ in Niedersachsen gegründet, die einen „liberalen Islam“ repräsentieren sollen. Dazu gehörten unter anderem der Orientalist Prof. Tilman Nagel, der Sozialwissenschaftler Dursun Tan, der der alawitischen Religionsgemeinschaft angehört und Necla Kelek, die bis vor kurzem Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der dezidiert religionskritischen Giordano-Bruno-Stiftung war. Dieses „liberal-islamische“ Gremium soll unter anderem an der Erarbeitung des angekündigten Ausbildungsprogramms für Imame involviert sein.
Dem niedersächsischen Innenminister schwebt dabei offensichtlich ein etwas ungewöhnlich „liberales“ Islambild vor, das selbst in seinen eigenen Angelegenheiten staatlichen Reglementierungen ausgesetzt sein soll. Dabei verkennt Schünemann, dass in diesem Innenbereich der Religionsgemeinschaften noch nicht einmal ein für alle geltendes staatliches Gesetz gibt. Die Selbstordnungsbefugnis von Religionsgemeinschaften ist originär und nicht vom Staat abgeleitet. Zu den inneren Angelegenheiten einer Religionsgemeinschaft gehören gerade die Rechtsverhältnisse zu ihren Beschäftigten. Auch die islamischen Religionsgemeinschaften bestimmen gemäß den verfassungsnormen frei und ohne Bindung an Grundsätze über den Bestand und die Besetzung ihrer Bediensteten. Dabei bestehen keinerlei Unterschiede zu den christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften. Insoweit besteht Personalhoheit. Dazu gehört selbstverständlich auch die Ausgestaltung der Ausbildung der Imame.
Eine vom Staat in dieser Form bestimmte Imam-Ausbildung verachtet grundlegend die verfassungsrechtlich gewährleisteten Regelungskompetenzen der islamischen Religionsgemeinschaften und hat deshalb keinerlei (Rechts)folgen. Die Moscheen können nicht dazu angehalten werden, einen „Imam“ einzustellen, der nicht nach ihrem religiösen Selbstverständnis ausgebildet worden ist. Herr Schünemann wird insofern sicherlich Schwierigkeiten haben, seine „liberalen Imame“ zu vermitteln; es sei denn, er gründet zusammen mit seinem „liberalen“ Beraterkreis „liberale Moscheen“ für die „liberalen Muslime“. Fragt sich nur, was dann noch von seiner „liberalen“ Geisteshaltung übrig bleiben wird.
Dienstag 20. Mai 2008
Wolfgang Schäuble über die Integration des Islams
Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble sprach mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
über die Muslime und ihre Integration. Schäuble verglich dabei den
Kurzfilm „Fitna“ des niederländischen Abgeordneten Wilders
mit „antisemitischen Schweinereien“, bezeichnete die „radikal
integrationsskeptische Einstellung“ von Ralph Giordano als „institutionalisierte
Dummheit“ und erklärte, dass die Welt nicht ohne Religion auskommen
wird.
„Was dieser Herr in den Niederlanden macht, ist mir ziemlich unsympathisch“, erklärt der Bundesinnenminister ganz zu Anfang über den islamfeindlichen Kurzfilm des niederländischen Abgeordneten Geert Wilders. Er provoziere, um sich zu profilieren, sagte Schäuble. „Das widerspricht meinem demokratischen Grundverständnis“.
Man müsse es jedoch aushalten können, wodurch es aber nicht „appetitlich“ wird. Vielmehr seien diese Machwerke auf demselben Niveau mit „antisemitischen Schweinereien“ und gleichermaßen verachtenswert.
„Integration ist die Voraussetzung für Toleranz und Friedlichkeit“
Schäuble betonte, dass wo die Menschen zusammenleben, die Radikalen keinen Erfolg haben werden. Es bestehe jedoch auch die Gefahr, dass „einseitige Thesen, wie sie etwa Ralph Giordano verbreitet, das Bild der Menschen vom Islam stärker prägen als Publikationen, die sich um Vermittlung bemühen.“ Seine radikal integrationsskeptische Einstellung, die er mit der sogenannten Taqiyya begründe, bezeichnete der Bundesinnenminister als eine „institutionalisierte Dummheit“ und ließ an der Glaubwürdigkeit und Diskursbereitschaft der islamischen Religionsgemeinschaften nicht zweifeln.
Für den Abbau solcher Vorurteile warb Schäuble für mehr Nähe und Kommunikation. „Integration, also Zusammenleben, ist die Voraussetzung für Toleranz und Friedlichkeit.“ Der beste Weg sei das wechselseitige Kennenlernen, unterstrich der CDU-Politiker.
„Diese Welt wird nicht ohne Religion auskommen“
Das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften wird nach Einschätzung des Innenministers im einundzwanzigsten Jahrhundert seine „überragende Bedeutung“ beibehalten. Mit Hinweis auf die „wahnsinnig schnellen Veränderungen, mit ihrem Verführungspotential“, und dem „Irreführungspotential, wenn wir nur an die Finanzkrise denken“, erklärte Schäuble, dass die Welt nicht ohne Religion auskommen werde.
Im Verhältnis von Staat und Religion seien die religionsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes auch „wirklich gut“. Die Muslime hätten sich nun darauf berufen. Wenn sie die Voraussetzungen dafür akzeptieren, hätten sich etwa auch einen Anspruch auf Religionsunterricht an staatlichen Schulen im Sinne von Bekenntnisunterricht.
Dadurch wirke der Staat mittelbar auf den Islam ein. „Aber nur mittelbar, nicht im Sinne einer Bevormundung“, betonte Schäuble. „Wo das Grundgesetz akzeptiert wird, da wird es im Islam diejenigen Kräfte stärken, die auf Toleranz und friedliches Zusammenleben setzen und nicht auf den fundamentalistischen Missbrauch von Religion, die religiösen Überzeugungen zur weltlichen Ordnung machen will.“
„Wir müssen den Muslimen Zeit geben“, appellierte der Bundesinnenminister an die Mehrheitsgesellschaft. Die Muslime hätten dabei die Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes zu akzeptieren. „Wenn die Muslime die Grundparameter des Grundgesetzes akzeptieren, dann können sie an der Ausgestaltung dieser Ordnung mitwirken. Und dafür brauchen sie Zeit“, so Schäuble.
„Niemand muss seine Kinder der Koedukation aussetzten“
Zum aktuellen Streitthema Schwimmunterricht erklärte Schäuble, dass niemand seine Kinder der Koedukation aussetzten müsse. Es käme beispielsweise eine konfessionelle Mädchenschule in Betracht. Auch seien die Muslime nicht gehindert, Schulen zu gründen.
Einen getrennten Schwimmunterricht müssten die Muslime in diesem Sinne selbst organisieren. „Solange sie auf staatliche Schulen gehen, gehört Sportunterricht dazu“, sagte Schäuble. In der Pubertät werde der Sportunterricht aber normalerweise getrennten organisiert. „So war es auch bei meinen vier Kindern“. (sa)
Mittwoch 14. Mai 2008
Der europäische Kalif und die Unmöglichkeit einer muslimisch-theologischen
Debatte

Entsetzt dürften manche Christdemokraten reagiert haben, als sie die Nachricht auf „Welt Online“ lasen. In einem CDU-nahen europäischen Think-Thank soll tatsächlich ein Europa-Kalif gefordert worden sein, zusammen mit der Scharia und allem drum und dran. Besonders die selbsternannte CDU-Extremismusexpertin Kristina Köhler konnte ihre Empörung nicht verbergen.
Ceric's Forderungen würden darauf hinauslaufen, „dass alle Muslime in Europa unter einem gemeinsamen politischen und geistigen Führer und unter der Herrschaft der Scharia leben – und der Staat soll diese Parallelwelt auch noch per Vertrag garantieren", sagte sie gegenüber Welt Online. In der Konsequenz führe das "zu einem europäischen Kalifat", stellte Köhler fest.
Dabei hätte eine aufmerksame konzentrierte Lektüre des Beitrags wesentlich weniger Aufregung heraufbeschworen, solange der Leser oder die Leserin auch nur im Ansatz bereit gewesen wäre, bestehende Vorurteile gegenüber Begriffen wir Schariah oder Imamet zumindest für die Lektüre zur Seite zu legen. Insbesondere der Umstand, dass Ceric diese Begriffe in seinem Beitrag „Die Herausforderung einer gemeinsamen muslimischen Vertretung in Europa“ (so müsste die Überschrift richtigerweise in den deutschen Kontext übersetzt werden) explizit definiert hat, zeigt ganz deutlich, dass die verzerrte Wahrnehmung demnach nicht einfach nur sprachlichen Verständnisproblemen angelastet werden kann.
So legt Ceric in seinem Vortrag klar dar, was er zum Beispiel unter dem Begriff shari’ah versteht, nämlich eine Weltanschauung, in der die Muslime einen Bund mit Gott eingegangen sind, wie zuvor schon Juden und Christen („In the shari’ah as their Weltanschauung, Muslims have their covenant with God…“, S. 42). Es ist dann auch diese Weltanschauung über einen Bund zwischen Gott und dem Muslim, der ewig anhält, nicht verhandelbar und unkündbar ist. Ceric unterscheidet explizit zwischen diesem ewigen Bund und dem fiqh, dem angewandten islamischen Recht („Islamic applied law“, S. 43), denn dieses wäre gerade nicht ewig, es sei verhandelbar und aufhebbar („not perpetual, it is negotiable and it is terminable“, S. 43).
Auch das Imamat („imamate“, S. 43) spricht Ceric nicht im Sinne des historischen Kalifats an, sondern als ein Produkt der islamischen Rechtstheorie - als ein menschliches Produkt, dass in der Geschichte sogar im Widerspruch mit der Lehre und der Moral des Islams stehen konnte. Die historische Definition dieses Begriffs sieht gerade Ceric als problematisch an (S. 44).
Letztendlich kommt Ceric zu dem Schluss, dass Muslime Europa als Haus des Friedens anerkennen müssten. Die Muslime müssten sich darin klar sein, dass ihr minimaler Anspruch der Schutz vor gesellschaftlicher Beeinträchtigung in ihrem kulturellen Leben und ihr Maximalanspruch der auf gesellschaftliche Anerkennung aufgrund ihres positiven Beitrags zum europäischen Gemeinwohl sein müsse. „Wir definieren den Muslim als eine Person mit einer Treue zu Gott aus einem Willensakt seines Herzens (Glaube); und wir definieren den Bürger als eine Person mit dem Bewusstsein für Pflichten gegenüber dem Staat aus einem Gebot der Vernunft heraus.“ (S. 46)
Ceric geht es um eine einheitliche institutionelle Vertretung der Muslime – so würden wir „single muslim authority“ in Deutschland nennen - die in dieser Funktion als Religionsgemeinschaft natürlich auch religiöse Autorität beanspruchen würde. Ihm geht es nicht um die Reaktivierung eines historischen Kalifatsverständnisses, noch um eine muslimisch-staatliche Instanz neben dem Staat.
Unabhängig von den Aussagen Ceric führt die ganze Aufregung um seinen Aufsatz noch einmal sehr deutlich vor Augen, mit welchen Problemen eine substantiierte islamisch-theologische Debatte in Deutschland zu kämpfen hat. Weite Teile der Politik haben grundlegende Begriffe der islamischen Theologie zu Tabu-Begriffen erklärt. Dabei muss klar sein, dass ein aufrechter theologischer Diskurs nicht ohne grundlegende Begriffe wie Dschihad, Scharia, Ihlas, Takwa, Fiqh und vielen anderen geführt werden kann. Erschreckend ist aber, dass anscheinend sogar bei Politikern der christlichen Parteien jegliche Sensibilität für einen theologischen Diskurs verloren gegangen ist. Ein Problem, dessen Tragweite sich wahrscheinlich nicht auf die islamisch-theologischen Debatten beschränken wird.
Sonntag 11. Mai 2008
VG Düsseldorf: Muslimische Schülerin muss am koedukativen Schwimmunterricht
teilnehmen
Der schulische Schwimmunterricht bei muslimischen Mädchen ist in diesen Tagen wieder einmal in den Focus der Öffentlichkeit gerückt. Grund ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 18 K 301/08) dass am 7. Mai 2008 entschieden wurde. Das Gericht hat die Klage der Eltern einer muslimischen Schülerin abgewiesen, mit der sie die Freistellung ihrer Tochter vom koedukativen (gemischten) Schwimmunterricht erreichen wollten.
Die Eltern des Mädchens hatten sich auf religiöse Gewissensgründe ihrer Tochter berufen, die es ihr verböten, gemeinsam mit männlichen Schülern am Schwimmunterricht teilzunehmen. Die islamische Kleiderordnung könne sie im Schwimmunterricht nicht einhalten, die ihr gebiete, ihren Körper vor fremden Blicken zu schützen.
Für das Verwaltungsgericht seien die Gewissensgründe der zwölf Jahre alten Realschülerin plausibel. Allerdings müsse ein schonender Ausgleich zwischen zwei Grundrechten, dem staatlichen Bildungsauftrag und der persönlichen Religionsfreiheit gefunden werden.
Obwohl der schonende Ausgleich kollidierender Grundrechte bereits 1993 durch das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 6 C 8/91) eindeutig zu Gunsten der Religionsfreiheit gefunden wurde*, war eine andere Lösung für die Düsseldorfer Richter allem Anschein nach schonender.
Zur Begründung wird aufgeführt, dass der größte Teil des Schwimmunterrichts im Wasser stattfinde. Daher könne man die “Körperkonturen” des Mädchens nur schwer erkennen. Auch gebe es Möglichkeiten für “akzeptable Schwimmkleidung” wie Leggings oder Bermuda-Shorts. Werde von diesen Gebrauch gemacht, sei ein Eingriff in die Religionsfreiheit, falls er überhaupt noch festzustellen sei, jedenfalls auf ein Minimum reduziert. Außerdem könne es der Schule nicht zugemutet werden, nach Geschlechtern getrennte Schwimmstunden zu organisieren. Allerdings müsse die Schule, die Belange islamischer Mädchen berücksichtigen, beispielsweise durch Einzelkabinen zum Umziehen.
Im Lichte dieser Begründung ist einmal angebracht näher zu erläutern, was dem Grundrecht auf Religionsfreiheit eigentlich konkret entgegen gehalten wird. Der staatliche Erziehungsauftrag ist auf den ersten Blick - zu Recht - ein gewichtiges Argument. Allerdings, und das darf nicht unberücksichtigt gelassen werden, geht es im konkreten Fall nicht um Mathe-, Deutsch- oder naturwissenschaftliches Unterricht. Es geht um Schwimmunterricht, ein Teil des Sportunterrichts - das Stiefkind aller Unterrichtsstunden.
In keinem Schulfach in Deutschland sind die Ausfallstunden so hoch wie beim Schwimmunterricht. Sparmaßnahmen der Länder, die zu fehlenden Lehrern und örtliche Schwimmbädern (BT-Drucks. 16/5021) führen, sind die Hauptursachen dafür. Über 20 Prozent aller Schulen stehen nicht einmal Sportstätten für den Schwimmunterricht zur Verfügung. Jede vierte Sportstunde fällt aus (Quelle: Schulsportstudie 2004).
Das Problem ist also weder neu, noch unbekannt. Seit vielen Jahren wird bereits auf die Problematik aufmerksam gemacht, ohne dass sich etwas tut. Im Gegenteil: Der Zeitrahmen für den Sportunterricht in den Schulen wurde in den letzten Jahren reduziert und nicht, wie es notwendig wäre, erweitert. Bei Unterrichtsausfall muss zu oft der Sportunterricht den Kürzeren ziehen (BT-Drucks. 16/392).
Wieso also wird der staatliche Bildungsauftrag gerade dann groß an die Wand gemalt, wenn eine Muslima die Befreiung vom sowieso nur sporadisch stattfindenden Schwimmunterricht begehrt?
Ist doch im zweiten Aktionsprogramm für den Schulsport der Kultusminister der Länder koedukativer Sportunterricht als Ausnahme formuliert: “Koedukativer Unterricht ist möglich, wenn er pädagogisch, sportfachlich und schulorganisatorisch vertretbar ist.” Dieser Satz bedeutet auf Deutsch, das gemischtgeschlechtlicher Unterricht in der Regel nicht vertretbar ist.
Der Sportunterricht wird in einigen Ländern ab der vierten Klasse bis heute getrennt angeboten. In Bayern werden 93,2 % der Schüler dem Sport- und Schwimmunterricht getrenntgeschlechtlich unterzogen, in Baden-Württemberg sind es 88,3 % und in Sachsen 73,8 %. Die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen geben hingegen dem gemischtgeschlechtlichen Sportunterricht den Vorzug. In Nordrhein-Westfalen z.B. werden 65,8 % koedukativ; 17,1 % mal getrennt, mal zusammen und 17,1 % getrenntgeschlechtlich unterrichtet. Der offizielle Grund in Bayern ist beispielsweise die Vermeidung von unsittlichen Körperkontakten zwischen Kindern und zwischen Mädchen und Lehrern beim Sporttreiben. So vermutet Prof. Dr. Claudia Kugelmann, dass in Wirklichkeit die Trennung der Mädchen und Jungen das Ergebnis der traditionellen Kultur und Lebensstile sei, die auf der traditionellen Geschlechterordnung beruhe. Selbst unterschiedliche Inhalte für Mädchen und Jungen seien in Lehrplänen ausgewiesen. Die Trennung ab der 5. Klasse ist sei zum Regelfall geworden.
Eine mögliche Erklärung liegt womöglich darin, dass immer wiederkehrenden Abständen behauptet wird, es sei ein gesellschaftliches (Integrations-) Problem. Der Mehrheitsbevölkerung wird immer wieder suggeriert, das Problem wäre flächendeckend und habe ein großes Ausmaß. Die islamkritische Soziologin Necla Kelek, hatte beispielsweise “erhebliche Verweigerungsquoten” attestiert. Berlins Ex-Bildungssenator Klaus Böger (SPD) sprach seinerzeit von einem “drängenden Problem“. Bundestagspräsident Norbert Lammert spricht von “vorgetäuschten Gründen“, mit denen “vielen muslimischen Mädchen” die Teilnahme am Sportunterricht verweigert werde. In Wahrheit weiß aber auch die Bundesregierung nach den Ergebnissen einer Umfrage des Interkulturellen Rates bei den Kultusministerien der Bundesländer, dass es sich bei muslimischen Schülerinnen oder deren Eltern, die eine solche Befreiung beantragen, um Einzelfälle handelt (BT-Drucks. 16/7448).
Ein weiterer Grund, dass sich ebenfalls an Integration anlehnt, liegt womöglich darin, dass manche Entscheidungsträger Integration mit rein subjektiven Empfindungen verwechseln. Schuldezernent Dr. Christian Henkelmann beispielsweise, ein Wiederholungstäter in Sachen Stammtischparolen, ist der Ansicht, dass Muslime sich entweder integrieren oder die Konsequenzen ziehen und in ihre Heimat zurückzukehren sollen. Müsste nur noch die Frage geklärt werden - im Hinblick auf die Zahlen von oben -, wieso ausgerechnet der koedukative Schwimmunterricht so bedeutend sein soll, dass davon der Verbleib in Deutschland in abhängig gemacht wird.
Alles in allem ein trauriges Spiel mit den Grundrechten, dass zum Spielball sozialpolitischen Kalküls geworden ist. Kaum ein Argument des Gerichts, dass nicht auseinander genommen werden könnte - schonungslos. Obwohl “Integration” erst vor einigen Jahren erstmalig im Aufenthaltsgesetz Erwähnung fand und keinen verfassungsrechtlichen Rang genießt, überschattet und übertrumpft es auf eine schonungslose Art und Weise eine ganze Reihe von Grundrechten, wie es das Verwaltungsgericht Düsseldorf bewiesen hat. Unter dem Deckmantel des staatlichen Bildungsauftrages wird vermeintliche Integrationsarbeit vor Gericht betrieben.
Und der in solchen Verfahren mittlerweile obligatorische Schlusssatz - Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache werde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen - überrascht in diesem Fall: Aus juristischer Sicht wurde diese Problematik bereits 1993 grundsätzlich geklärt.
* „Führt ein vom Staat aufgrund seines Bildungs- und Erziehungsauftrags aus Art. 7 Abs. 2 GG im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine zwölfjährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, die sie als für sie verbindlich ansieht, zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird.
Donnerstag 01. Mai 2008
Merkel fordert interreligiösen Dialog mit dem Islam

In einem Interview anlässlich der Verleihung des Karlspreises mit der „Aachener Zeitung“ fordert Angela Merkel einen interreligiösen und interkulturellen Dialog mit dem Islam.
Die Kanzlerin würdigte in diesem Zusammenhang insbesondere das Engagement der Länder Spanien und Frankreich. Deutschland habe immerhin den Barcelona-Prozess von Anfang an unterstützt. Der so genannte Barcelona-Prozess stellt den institutionellen Rahmen für die Mittelmeerpolitik der Europäischen Union dar. Ziel dieser „Euro-Mediterranen-Partnerschaft“ sind Frieden, Stabilität und Wohlstand. Die Bundeskanzlerin erklärte, dass sie sich letztendlich dafür eingesetzt habe, dass die gesamte EU sich für den Mittelmeerprozess stärker interessiert, nicht nur die EU-Staaten mit einer Mittelmeerküste.
Merkel betonte auch, dass man fundamentalistische Äußerungen nicht mit dem Islam in irgendeiner Weise gleichsetzen dürfe. „Wir (sprechen) noch zu wenig miteinander, der Dialog kann viele gegenseitige Vorurteile überwinden helfen“, so die Kanzlerin. Die Deutsche Islamkonferenz biete in der Bundesrepublik inzwischen auch die gewünschte Gesprächsplattform, die seit ihrer Gründung zwischen Staat und Islam eine konstante Beziehung hergestellt habe. (sa)
Donnerstag 01. Mai 2008
Museum für Arabische Kultur in Nürnberg

In Nürnberg soll bis 2015 ein Museum für Arabische Kultur entstehen. Zum Vorsitzenden des Vereins, der sich mit der Umsetzung des Projekts befasst, ist Horst Kopp, Professor für Kulturgeographie und Orientforschung an der Universität Erlangen-Nürnberg, bestellt worden. Der Wissenschaftler bekommt aufgrund seiner Initiative Hass-Mails aus dem rechten Spektrum.
Das Museum soll den Besuchern in erster Linie Wissen über die arabische Welt vermitteln und durch Wissen und Dialog Vorurteile abbauen. Als Themenschwerpunkte sind insbesondere die arabischen Künste und Kultur, das arabische Alltagsleben, das arabische Erbe in der europäischen Wissenschaft sowie im Alltag der europäischen Völker angedacht. Vorgesehen sind auch Themen wie der Vordere Orient als Geburtsstätte dreier monotheistischer Weltreligionen und Goethe und sein Verhältnis zum Orient.
In ihrer Presseerklärung beschreibt der Verein das Projekt als eine Brücke zwischen den Menschen aus beiden Kulturregionen. „Über die Vielfalt und Blüte der arabischen Kultur gibt es in Deutschland sehr große Wissensdefizite – ebenso über die Einflüsse, die von der arabischen Welt auf die europäische Zivilisation ausgingen.“ Unwissen aber könne zu Angst, Vorurteilen und Missverständnissen führen. Die Ausstellungs- und Programmpolitik solle dazu beitragen, dieses abzubauen und ein sachliches Bild der arabischen Welt in Vergangenheit und Gegenwart vermitteln.
Die unzähligen „Hass-Mails“, die Prof. Kopp bekommt, weil er den Vorsitz des Vereins führt, belegen, dass solche Projekte, die zum Abbau von Vorurteilen dienen, wichtiger sind denn je. Einem Bericht der Tageszeitung „Welt“ zufolge, diffamierten Rechtsradikale den Wissenschaftler sogar mit einem Porträtfoto auf einer Homepage. Kopp plane einige der Hass-Mails im Eingangsbereich des Museums auszustellen, als den besten Beweis für Fehlwahrnehmungen, wie sie eine anonyme Masse entwickeln kann. (sa)