Freitag 29. Mai 2009
Klage gegen Moscheebau im Gewerbegebiet abgewiesen


Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat am 12.05.09 die Klage gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Moschee in einem Gewerbegebiet der Stadt Pforzheim abgewiesen.

Der Kläger wollte den Bauvorhaben einer Moschee stoppen. In der mündlichen Verhandlung am 12. Mai 2009 hat der Kläger vorgebracht, dass ein Gebetshaus nicht in ein Gewerbegebiet gehöre. Eine Moschee im Gewerbegebiet verändere den Gebietscharakter und erfordere eine besondere Rücksichtnahme für diese Art von Nutzung.

Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt. Das VG führt aus, dass die bauliche Nutzbarkeit der im Gewerbegebiet gelegenen Grundstücke durch die Errichtung eines Gebetshauses nicht eingeschränkt werde. So könnten weiterhin die geltenden Immissionsrichtwerte ausgeschöpft werden. Im vorliegenden Fall bestehe zurzeit kein Anlass zu der Befürchtung, dass die Errichtung der Moschee weitere nur ausnahmsweise im Gewerbegebiet zulässige Nutzungen nach sich ziehen würde mit der Folge, dass der Charakter des Gebiets als Gewerbegebiet „kippen“ würde. Im Zuge weiterer vergleichbarer Bauanträge, müsse jedoch bei jedem hinzukommenden Vorhaben jeweils neu geprüft werden. Mit einer Nutzfläche von 286 Quadratmetern für religiöse Zwecke ändere das Gebetshaus die Eigenart des Gewerbegebiets auch sonst nicht erheblich. Die Stadt Pforzheim habe ihr Ausnahmeermessen ohne Rechtsfehler betätigt.

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Mittwoch 27. Mai 2009
Europarat kritisiert Kopftuchverbot für Lehrerinnen


Die „Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz“ des Europarates (ECRI) hat gestern ihren aktuellen Deutschlandbericht veröffentlicht. Der Europarat bezeichnet darin den Kampf gegen Rassismus in Deutschland als unzureichend. In dem Bericht wird auch das Kopftuchverbot für Lehrerinnen kritisiert.

Hauptkritikpunkt des Europarates ist die enge Auslegung des Begriffs „Rassismus“. Vor deutschen Gerichten gelte häufig nur derjenige als Rassist, der Kontakt zur rechtsextremen Szene habe, meint die Kommission. Das bestätigt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR). Zur Veröffentlichung des 4. Deutschland-Berichtes der Europarats-Kommission gegen Rassismus und Intoleranz erklärt der Direktor des DIMR, Heiner Bielefeldt, dass es „hierzulande eine Tendenz besteht, den Begriff Rassismus eng – zu eng – zu fassen und im Wesentlichen mit Rechtsextremismus gleichzusetzen.“ Dass ethnische und kulturelle Minderheiten in Deutschland – abgesehen von rechtsextremistisch motivierten Attacken – alltägliche und strukturelle Formen von Diskriminierung, zum Beispiel auf dem Wohnungsmarkt, im Arbeitsleben oder innerhalb des Schulsystems erlebten, komme aufgrund der zu engen Problemdefinition nicht angemessen in den Blick.

So hätten vor allem bei regionalen Wahlen rassistische und antisemitische Ansichten und Positionen einen Zulauf erfahren. Kritisiert wird auch, dass Asylbewerber, Juden, Schwarze, Sinti und Roma und Muslime im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und rechtsextremistische Straftaten oft nicht als solche identifiziert und verfolgt würden. Die Kommission schlägt daher vor, rassistisch motivierte Straftaten strenger zu bestrafen.

Scharfe Kritik übt die Europaratskommission gegen Rassismus auch am deutschen Schulsystem. Kinder mit Migrationshintergrund hätten deutlich geringere Chancen auf schulischen Erfolg als andere Kinder, heißt es in dem Bericht. Besonders bedenklich sei mit Blick auf das dreigliedrige Schulsystem, dass manche Lehrer muslimische Schüler diskriminierten und ihnen deshalb keine Empfehlung fürs Gymnasium gäben. Die Europakommission gibt ferner zu bedenken, dass seit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen in mehreren Bundesländern es für Kopftuchträgerinnen auch im Privatsektor schwieriger geworden sei, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Verbote hätten eine Signalwirkung. Die Kommission stellt ferner fest, dass nur wenige Muslime hochrangige Positionen in den politischen Parteien innehaben und nur sehr wenige in den Bundestag gewählt bzw. als Kandidaten aufgestellt werden.

Kritisiert wird zudem die Einseitigkeit der deutschen Medienberichterstattung über Muslime. Negative Berichte über Muslime, die häufig die deutschen Titelseiten zierten, würden zur Stigmatisierung der Muslime in Deutschland beitragen. Muslime würden in Medien oft mit Kriminalität und insbesondere mit Terrorismus in Verbindung gebracht und ihre Probleme innerhalb der Gesellschaft mit ihrem Integrationsunwillen begründet. Da die Medien das Meinungsbild der Gesellschaft prägten sei es wichtig richtige Akzente zu setzen, um das gegenseitige Vertrauen in der Gesellschaft zu stärken und Misstrauen und Angst abzubauen.

In Bezug auf die in Deutschland lebenden Türken ohne deutschen Pass, kritisiert der Europarat, dass ihnen unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts das Wahlrecht verweigert wird.

Begrüßungswert findet der Europarat hingegen die Gründung der Deutschen Islamkonferenz, die sie als ein Zeichen des Wandels bezeichnet. Sie werde jedoch von der Sicherheitspolitik Deutschlands, die Muslime unter Generalverdacht stelle und alle Muslime als potentielle Terroristen behandele, überschattet. Hier sei eine stärkere Differenzierung notwendig. Des Weiteren empfiehlt der Europarat mit Hinweis auf das Gleichbehandlungsgesetz, den Islam und die anderen Religionen gleich zu behandeln. (ba/fy)

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Sonntag 24. Mai 2009
60 Jahre Grundgesetz: Islamrat lobt Verfassung aber sieht Defizite in der Praxis


Anlässlich des 60. Jahrestags des Grundgesetzes äußerte der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya, der Nachrichtenagentur ddp gegenüber, dass das Grundgesetz ein hervorragendes Werk sei und sich die Muslime darin wiederfinden könnten. Gleichzeitig machte er auf die Defizite in der Praxis aufmerksam.

Im Gespräch mit der ddp lobte Ali Kizilkaya das Grundgesetz, nannte jedoch gleichzeitig die Defizite in der Praxis, in dem er auf die Ungleichbehandlung in der Religionsausübung hinwies. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen sei eine Benachteiligung der Muslime, weil es sie in ihrer Religionsausübung einschränke.

Weiter machte Kizilkaya auf die Bedeutung des Dialogs zwischen Muslimen und Christen aufmerksam. „Wir sollten uns nicht gegenseitig erdulden, sondern uns gegenseitig akzeptieren im jeweiligen Selbstverständnis.“, sagte Kizilkaya.

Von dem wiedergewählten Bundespräsident Horst Köhler erwarte Kizilkaya, dass er stärker als bisher auf die Muslime zugeht. Der Bundespräsident könne „Zeichen setzen bei der Anerkennung der muslimischen Bürger und alle Menschen zusammenbringen“, so Kizilkaya.

Mehr als 60.000 Menschen feierten am gestrigen Samstag in Berlin den 60. Jahrestag des Grundgesetzes. An dem Bürgerfest zwischen dem Brandenburger Tor und der Siegessäule, nahmen auch der wiedergewählte Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzlerin Angela Merkel teil. Der 23. Mai 1949 wird als die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland betrachtet, da das Grundgesetz an diesem Datum in Kraft trat. (fy)

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Freitag 22. Mai 2009
OVG lehnt Befreiung vom Schwimmunterricht ab


Muslimische Mädchen im Grundschulalter müssen am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen. So entschied das Oberverwaltungsgericht in NRW am Mittwoch in einem Eilverfahren. Es sei muslimischen Mädchen zumutbar eine den islamischen Vorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen. Damit bestätigte das Oberverwaltungsgericht den gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen.

Die Eltern eines neunjährigen Mädchens aus Gelsenkirchen hatten eine Befreiung vom Schwimmunterricht beantragt. Sie hatten erklärt, sie befürworteten eine strenge Auslegung des Korans, die ihnen gebiete, Kinder schon ab dem 7. Lebensjahr vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Das Tragen eines sogenannten Burkinis lehnten sie mit der Begründung ab, dass dieser sich mit Wasser vollsauge und ihre Tochter beim Schwimmen behindere.

Das OVG wies die Einwände mit dem Hinweis darauf, dass der Burkini in islamischen Ländern nicht Ungewöhnliches sei, zurück. Eine derartige Schwimmkleidung in der Grundschule zu tragen sei „grundsätzlich zumutbar“ und der Glaubenskonflikt könne damit ohne Trennung der Geschlechter und ohne Befreiung bewältigt werden.

Werde das Mädchen wegen des Schwimmanzugs von Mitschülern gehänselt, sei es die „Pflicht der Lehrkräfte, auf diese Mitschüler mit dem Ziel pädagogisch einzuwirken, dem Mädchen verständnisvoll, tolerant und respektvoll zu begegnen“.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (fy)

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Dienstag 19. Mai 2009
Wirksames Mitspracherecht bei Lehrstuhlbesetzung in Münster bleibt Muslimen weiterhin vorenthalten


In seiner Antwort auf die mündliche Anfrage 288 zur Lehrstuhlbesetzung in Münster betonte Andreas Pinkwart erneut, dass islamische Gemeinschaften kein Vetorecht bei der Lehrstuhlbesetzung haben werden. Grünen-Abgeordnete verwiesen indessen auf eine Ungleichbehandlung des Christentums und des Islams.

Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der Bundesregierung darüber, ob bei der Besetzung die islamischen Gemeinschaften einbezogen werden sollen oder nicht, fragte die Grünen-Abgeordnete Andrea Asch in einer mündlichen Anfrage nach dem letzten Stand in der Besetzung des Lehrstuhls für islamische Religionspädagogik in Münster.

Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, verkündete in seiner Antwort auf die Anfrage, dass das Berufungsverfahren weiterhin planmäßig laufe. Am 22. und 23. April hatten die Probevorträge der fünf Kandidaten für Islamprofessur stattgefunden. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werde sich die Landesregierung „im Austausch mit den im Koordinierungsrat mitwirkenden islamischen Gemeinschaften darum bemühen, eine möglichst breite Akzeptanz der Lehrerausbildung für Islamkunde an der Universität Münster für die angesprochene Professur herbeizuführen.“

Grünen-Abgeordnete Andrea Asch und Monika Düker brachten ihre Zweifel darüber zum Ausdruck, ob die Einbeziehung der islamischen Gemeinschaften wirksam sein werde, wenn dies erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens geschehen soll. Sie verwiesen auf eine Ungleichbehandlung des Christentums und des Islams vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes und erinnerten daran, dass christliche Kirchen, anders als islamische Gemeinschaften, Veto gegen die Besetzung von theologischen Lehrstühlen einlegen können. Laut Pinkwart liege jedoch keine Ungleichbehandlung vor, da der Islam gegenwärtig keine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft sei und somit nicht die gleiche Rechtsposition vorliege. Er fügte hinzu, dass die Landesregierung dennoch anstrebe „sich in eine gesprächsähnliche Abstimmung hineinzubegeben, wenn man am langen Ende will, dass die dort ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer Akzeptanz bei den Eltern finden, damit sie ihre Kinder auch in einen staatlichen Religionsunterricht entsenden.“

Gegenwärtig wird nur das bekenntnisfreie Fach Islamkunde in einem Modellversuch an Schulen in NRW unterrichtet. Auf die Frage der SPD-Abgeordneten Renate Hendricks, ob es in Nordrhein-Westfalen islamischen Religionsunterricht geben wird, antwortete Andreas Pinkwart: „Wir sind als Landesregierung bemüht, dieses Ziel umzusetzen. Sie wissen, dass diese Umsetzung nirgendwo in Deutschland einfach ist. Wir sind

bemüht, hier weitere Wege zu beschreiten, um diesem Ziel schrittweise – anders wird man es nicht erreichen können – näherzukommen. Ich gehe davon aus, dass wir, wenn wir mit der weiteren Entwicklung gute Erfahrungen machen, die Angebote in Zukunft darüber hinaus erweitern müssen, wenn es uns tatsächlich gelingen soll, den islamischen Religionsunterricht an unsere Schulen zu holen.“ (fy)

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Montag 18. Mai 2009
Kleine Anfrage zur Haltung der Bundesregierung zum Gaza-Krieg


In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/11938) fragen einige Bundestagsabgeordnete und die Linksfraktion die Bundesregierung nach ihrer Haltung während der Gaza-Offensive.

Durch die Kleine Anfrage möchten die Abgeordneten unter anderem erfahren, wie die Bundesregierung ihre Haltung während der israelischen Militäroffensive, trotz internationaler Vorwürfe, Israel habe während des unverhältnismäßigen Krieges im Gazastreifen Phosphorbomben eingesetzt, begründet. Denn der Einsatz von Phosphorbomben sei nach internationalem Recht nur in offenem Gelände zulässig. Eine unabhängige Untersuchungskommission der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch habe bereits in den ersten Tagen Indizien dafür gefunden, dass diese Bomben auch auf dicht besiedelte Gebiete geworfen worden seien.

Ferner soll beantwortet werden, wie die israelische Regierung nach internationalem Recht zur Rechenschaft gezogen werden könne, wenn sich die Vorwürfe bestätigten, dass Israel in seiner Militäroffensive Phosphorbomben verwendet habe.

Außerdem fragen die Abgeordneten, ob der Bundesregierung bekannt gewesen sei, dass der Waffenstillstand zwischen Israel und Palästina vom Juni 2008 im November desselben Jahres von der israelischen Armee gebrochen wurde. Israel sei zu dem Zeitpunkt in den Gazastreifen eingedrungen und habe sechs Menschen getötet, woraufhin als Reaktion Kassam-Raketen abgeschossen worden seien. Die Bundesregierung soll darlegen, ob sie daraufhin diplomatische Bemühungen unternommen habe, sofern sie davon gewusst habe.

Gefragt wird zudem ebenfalls nach politischen Anstrengungen der deutschen Bundesregierung hinsichtlich der Pressefreiheit. Israel hatte während der Militäroffensive Journalisten den Zugang nach Gaza verweigert. Die Abgeordneten interessieren auch eventuelle Maßnahmen der Bundesregierung, die Öffnung der Grenzen nach Gaza durch die israelische Regierung zu erreichen. (ab)

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Freitag 15. Mai 2009
Konrad-Adenauer-Stiftung veröffentlicht Ergebnisse der Studie „Migration und Gesundheit“


Der Studie „Migration und Gesundheit“ zufolge sind in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund im Durchschnitt genauso gesund wie Menschen ohne Migrationshintergrund. Neben dieser und anderer wichtigen Aussagen gibt die Studie, die die Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin veröffentlicht hat, auch Aufschluss über migrantenspezifische Aspekte der Gesundheitsversorgung.

Die beiden Autoren der Studie "Öffnet externen Link im aktuellen FensterMigration und Gesundheit", Dr. Michael Knipper, Institut für Geschichte der Medizin an der Universität Gießen, und Dr. habil Yasar Bilgin, Medizinische Klinik und Poliklinik III des Universitätsklinikums Gießen/Marburg und Vorsitzender der Türkisch-Deutschen Gesundheitsstiftung, weisen aber gleichzeitig auch auf Defizite hin. So seien etwa erhebliche Hindernisse beim Zugang zum Gesundheitssystem in Deutschland vorhanden. Sie weisen zudem auf schwierige Arzt-Patienten-Verhältnisse, Kommunikationsprobleme sowie auf ein mangelndes Verständnis und Versorgungsmängel hin. Knipper und Bilgin mahnen auch vor Pauschalisierungen. Der Verweis auf den Faktor Migration sei im Zusammenhang mit der Gesundheitsfrage in der Regel ungeeignet und müsse grundsätzlich skeptisch betrachtet werden, zumal der Übergang zur Stereotypie und zu nicht angebrachten Verallgemeinerungen bei derartigen „Antworten” fließend sei.

Aus medizinischer Sicht fordern sie eine Integrationspolitik, die im Sinne der betroffenen Menschen Rahmenbedingungen für eine möglichst konfliktfreie Integration der aus dem Migrationsstatus bzw. der individuellen Migrationserfahrung erwachsenen Vielfalt soziokultureller Erfahrungen, Bedürfnisse und Orientierungen im Alltagsleben erlaubt, etwa im Sinne von Mehrsprachigkeit oder einer trans- oder multinationalen Identität.

Bedeutsam für den konkreten medizinischen Alltag der Gegenwart sei ferner die religiöse Orientierung gerade von „fremden” Patienten. Die Religionszugehörigkeit dürfe nicht als „Problem”, sondern als wichtige Ressource der interkulturellen bzw. interethnischen Zusammenarbeit angesehen werden. Bei Patienten mit einer als „fremd” empfundenen Religion biete das aktive Angebot, einen entsprechenden Geistlichen zu konsultieren und in die Betreuung eines Patienten einzubeziehen, eine hervorragende Möglichkeit, den emotionalen und sozialen Kontext der therapeutischen Beziehung durch ein kleines, aber wirkmächtiges Zeichen des Respekts zu verbessern. Darüber hinaus könnten die im Hinblick auf islamische Patienten nicht selten beschriebenen Konflikte zwischen religiösen Verpflichtungen einerseits, und medizinischen Notwendigkeiten andererseits, in Kommunikation mit einem vom Patienten akzeptierten Geistlichen oftmals überraschend unkompliziert gelöst werden. Ferner biete die Kooperation mit religiösen Gemeinschaften (z.B. Moscheevereinen) wichtige Handlungsmöglichkeiten zum Beispiel für Zielgruppenorientierte Projekte und Initiativen in den Bereichen Gesundheitsaufklärung und Prävention. Auch im Bereich der Bioethik und bei der Anwendung umstrittener medizinischer Verfahren müsse deren Bewertung durch den Islam bei der Behandlung muslimischer Patienten berücksichtigt werden.

Zudem weisen die Autoren der Studie darauf hin, dass in allen Bereichen des Gesundheitssystems Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zwar vertreten seien, ihre Anzahl aber sehr gering sei. In Gebieten mit hohem Migrationsanteil, insbesondere mit türkischem Migrationshintergrund, sei die Einrichtung von zusätzlichen Kassenzulassungen für türkische Ärzte notwendig, um auch diesen Menschen den Zugang zur medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Vorbehalte, dass derartiges die Parallelstrukturen begünstige, bezeichnen die Autoren für unangebracht, da die erfolgreiche medizinische Versorgung der Migranten im Vordergrund stehe. Wünschenswert sei außerdem im Hinblick auf Pflege und medizinische Assistenzberufe mehr qualifizierte Fachkräfte mit Migrationshintergrund auszubilden. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, gebe es besonders in der Altenpflege einen Bedarf an bilingualem Personal.

Des Weiteren erinnern die Autoren an die Notwendigkeit, dass nicht nur das medizinische Personal, sondern alle direkt oder indirekt mit der gesundheitlichen Versorgung von Patienten mit Migrationshintergrund betrauten Akteure (z. B. in Behörden, Verwaltungen, Krankenkassen etc.) in der Verantwortung stehen, ihre stets gegebenen Handlungsspielräume im Sinne einer Förderung der Gesundheit der betroffenen Menschen zu nutzen. Die gesundheitliche Versorgung für alle Menschen mit Migrationshintergrund auf einem qualitativ hohen Niveau sicher zu stellen, sei daher eine wichtige sozialpolitische Aufgabe.

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Donnerstag 14. Mai 2009
Hessischer Kulturpreis ohne muslimischen Preisträger


Ursprünglich sollte der Hessische Kulturpreis in diesem Jahr an die Vertreter der drei großen Religionen in Deutschland , die damit für ihre besonderen Leistungen in der Kulturvermittlung und für ihren Beitrag zum interreligiösen Dialog geehrt werden sollten, vergeben werden. Aufgrund diverser Differenzen zwischen den Preisträgern wurde jedoch kurzerhand beschlossen auf einen muslimischen Preisträger zu verzichten.

Als Preisträger waren zunächst Karl Kardinal Lehmann, der frühere Kirchenpräsident der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, Peter Steinacker, der stellvertretenden Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Salomon Korn, und der Professor für Geschichte der Naturwissenschaften an der Frankfurter Goethe-Universität sowie Gründer und Leiter des Instituts für Geschichte der arabisch-islamischen Wissenschaften, Fuat Sezgin, benannt.

Fuat Sezgin hatte jedoch aufgrund der Haltung Salomons Korn zum letzten Gaza-Angriff den Preis abgelehnt und dies damit begründet, dass es „für seine politische Überzeugung und sein kulturelles Verständnis nicht hinnehmbar sei, den Preis mit ihm anzunehmen". Daraufhin war Schriftsteller und Publizist Navid Kermani mit der Zustimmung der anderen Preisträger als neuer muslimischer Preisträger bestimmt worden.

Als Navid Kermani jedoch Mitte April ein Essay in der Zürcher Zeitung veröffentlichte, in dem er seine Gedanken zum christlichen Symbol des Kreuzes äußerte, reagierten die beiden christlichen Preisträger empört und lehnten wegen des „so fundamentalen und unversöhnlichen Angriffs auf das Kreuz als zentrales Symbol des christlichen Glaubens“ ab den Preis zusammen mit Kermani anzunehmen.

Daraufhin erklärte das Kuratorium das Vorhaben, den Beitrag der drei Religionskulturen zur Gesellschaft in Deutschland gemeinsam zu ehren, für gescheitert. Es sei allerdings nicht vertretbar die bereits ausgesprochenen Ehrungen zurückzunehmen. So sollen nun nur drei statt vier Religionsvertreter den mit 45.000 Euro dotierten Kulturpreis erhalten.

Das Kuratorium will den Vorfall als Gelegenheit nutzen, um Debatten anzustoßen. In der Erklärung des Kuratoriums heißt es: „Die Erkenntnis, dass für eine bestimmte Entscheidung die Zeit offenbar nicht reif war, schließt die Verpflichtung ein, an der Verwirklichung der Ziele festzuhalten." Im Sommer dieses Jahres sollen die drei Preisträger, Fuat Sezgin und Navid Kermani zu einem öffentlichen Disput eingeladen werden.

Indessen wird die Haltung Kardinal Lehmanns und Peter Steinackers kritisiert. Der Vorfall habe offenbart, wie wenig die Religionsvertreter im Grunde zum Dialog bereit seien. (fy)

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Freitag 08. Mai 2009
Breiter Widerstand gegen zweite Anti-Islamisierungskongress angekündigt


Die rechtsextremistische Bürgerbewegungen Pro NRW und Pro Köln haben die zweite Anti-Islamisierungskongress in Köln angekündigt. Vom 8. bis zum 10. Mai sind Kundgebungen und Demonstrationen gegen die Islamisierung Deutschland und Europas geplant. Das Bündnis „Köln stellt sich quer“ ruft zu friedlichen Gegendemonstrationen und Kundgebungen gegen die geplante Veranstaltung auf.

Die vermeintlichen Bürgerbewegungen Pro NRW und Pro Köln, die bisher in der Öffentlichkeit durch massive Islamfeindlichkeit aufgefallen sind, hatten bereits im September 2008 zum Anti-Islamisierungskongress in Köln aufgerufen, die jedoch nach Gegendemonstrationen und schweren Ausschreitungen, bei denen die Sicherheit der Demonstranten nicht gewährleistet werden konnte, von der Polizei abgebrochen wurde.

In diesem Jahr sind Vertreter von der belgischen Vlaams Belang, der französischen Nouvelle Droite Populaire und der österreichischen FPÖ –europäische Parteien am äußersten rechten Spektrum- mit von der Partie. Pro NRW kündigte für die zentrale Kundgebung am Samstag 2000 Teilnehmer an. Als Austragungsort des Anti-Islamisierungskongress war ursprünglich der Roncalliplatz in der Kölner Innenstadt geplant. Dies untersagte Polizeipräsident Steffenhagen und verlegte die Kundgebung in den Stadtteil Deutz. Auch der provokative Demonstrationszug, der daraufhin von den rechtsextremistischen Bürgerbewegungen angemeldet wurde, wurde verboten. Er sollte quer durch Köln führen und mit einer Abschlusskundgebung im Stadtteil Ehrenfeld, in der Nähe der geplanten Moschee, enden. In einem Eilantrag legte Pro Köln Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein und verlor. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte das Verbot. Die Kundgebung darf demnach nur auf dem Barmer Platz in Deutz stattfinden, doch dem OVG zufolge hat Pro Köln angekündigt, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.

Indes haben Gewerkschaften, Parteien, Kirchen und Migrantenorganisationen Gegendemonstrationen und Protestaktionen unter dem Motto "Köln stellt sich quer" angekündigt um Flagge gegen Rechts zu zeigen. Zu den Gegendemonstrationen werden mehrere Tausend Teilnehmer erwartet. „Wir rufen zu friedlichem, besonnenem und demokratischem Protest auf", sagte der Kölner DGB-Vorsitzende Andreas Kossiski. Zu der zentralen Protestveranstaltung, die am Samstag den 9. Mai auf dem Heumarkt stattfinden soll, werden Oberbürgermeister Fritz Schramma und Reinhard Bütikofer (Bündnis 90 / Die Grünen) erwartet. Das Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Kirchen und Migrantenorganisationen rechnet mit etwa 6000 Demonstranten auf dem Heumarkt.

Die Kölner Polizei teilte mit, dass sie für den Einsatz am Wochenende gut vorbereitet seien. Mehr als 5 000 Polizeikräfte aus dem gesamten Bundesgebiet sollen am Wochenende in Köln und Umgebung rund um die Uhr im Einsatz sein. In einem Informationsschreiben richtete sich die Polizei an die Demonstrationsteilnehmer, informierte sie über ihre Rechte und Pflichten und bat sie die Versammlungen „zu eindrucksvollen Beispielen für friedlichen Protest, Toleranz und Menschlichkeit in Köln, Leverkusen, Leichlingen, Dormagen und Bergheim“ zu gestalten. (fy)

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Mittwoch 06. Mai 2009
Rita Süssmuth befürwortet kommunales Wahlrecht und Doppelpass für Nicht-EU-Ausländer


 

In einem Interview mit der WR befürwortete die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth das kommunale Wahlrecht für Ausländer und den Doppelpass für Migranten aus Nicht-EU Ländern.

Süssmuth zufolge habe Deutschland sehr spät mit der Integration begonnen, weil es sich zunächst nicht als Einwanderungsland gesehen habe. Das späte Bekenntnis Deutschlands als Einwanderungsland beruhe unter anderem auf der Tatsache, das „ein Einwanderungsland eine grundlegende Umstellung der Politik“ mit sich bringt. „Da sind wir erst in Teilen angekommen. Wir betreiben im Augenblick nicht eine systematische Einwanderungspolitik, sondern eine Integrationspolitik. Erste Ansätze zu einem modernen Staatsbürgerrecht haben wir erst seit 1990. Mit dem Kinderstaatsbürgerrecht kam 2000 eine Zwischenstufe. Hier sind wir lange noch nicht am Ziel“, so Süssmuth.

Heute sei bekannt, „dass Menschen sich nur in dem Maß integrieren können, wie sie soziale Zugehörigkeit erfahren“, daher sei ein kommunales Wahlrecht dringend nötig: „Die Menschen brauchen vergleichbare Chancen zur Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben.“

Auch das Staatsangehörigkeitsgesetz sei überholt und müsse geändert werden. Das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft müsse sich auf Angehörige aus Nicht-EU-Ländern erstrecken.

Ferner übte Süssmuth Kritik am aktuellen Zuwanderungsrecht Deutschlands und wies darauf hin, dass es trotz der Rezession einen Arbeitskräftemangel im naturwissenschaftlich-technischen Bereich gebe. Die gesteuerte Zuwanderung, also die Beschränkung der Zuwanderung auf Hochqualifizierte, sei ein Fehlschlag, denn die Auflagen seien so hoch, dass nur wenige zugewandert seien. Ein Herabsenken der Hürden halte Süssmuth dennoch für unwahrscheinlich, weil eine entsprechende Zuwanderungspolitik in Anbetracht der aktuellen Arbeitsmarktlage in Deutschland, schwer zu vermitteln sei.

Des Weiteren distanzierte sich Süssmuth von der Annahme, dass der Islam ein Hindernis für die Integration sei und fügte hinzu: „Es gibt Länder, in denen das Miteinander von Kirchen, Synagogen und Moscheen längst Wirklichkeit ist. Auch in Deutschland findet die muslimische Religion nicht mehr nur in Hinterhöfen statt, Moscheen werden gebaut. Dabei erleben wir, wie sehr wir noch mit- und voneinander lernen müssen.“ (fy)

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Sonntag 03. Mai 2009
Gerichtsurteil: Sprachtest beim Ehegattennachzug verstößt nicht gegen das Grundgesetz


Einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zufolge ist der Deutschtest für Ausländer, die zu ihrem Partner nach Deutschland ziehen wollen, rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

“Der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse bereits vor der Einreise begegnet auch mit Blick auf den vom Grundgesetz gebotenen Schutz der Ehe nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz keine verfassungsrechtlichen Bedenken”, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Die Sprachanforderungen seien geeignet und angemessen, um den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck zu erreichen, die Integration der nachziehenden Ehegatten in Deutschland vorzubereiten und zu fördern.

Die Klägerin, eine indische Staatsangehörige, heiratete im Jahr 2004 in Indien ihren Ehemann, der in Niedersachsen wohnt und deutscher Staatsangehöriger ist. Im Mai 2005 beantragte sie die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug nach Deutschland. Das Auswärtige Amt lehnte die Visumerteilung ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 19. Dezember 2007 und stützte sich darauf, dass die Klägerin nicht die vom Aufenthaltsgesetz seit 2007 geforderten einfachen deutschen Sprachkenntnisse habe nachweisen können. Die hiergegen eingelegte Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht jedoch zugelassen.

Der Sprachtest steht bei den Oppositionsparteien und den Migrantenverbänden in der Kritik. Der Grünen-Vorsitzende, Cem Özdemir, hatte vergangene Woche angekündigt den Sprachtest, der als unzulässige Beschneidung des Schutzes der Ehe betrachtet wird, im Falle einer Regierungsbeteiligung der Grünen abzuschaffen.

 

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Samstag 02. Mai 2009
"Furcht vor einem verordneten Staatsislam"


 

Nach Ansicht von Bülent Ucar, Professor für Islamische Religionspädagogik, muss sich der weltanschaulich neutrale Staat aus den konkreten Fragen der islamischen Theologie heraushalten. Er fordert aber auch von den muslimischen Verbänden, sich grundlegend umzustrukturieren. Mit Bülent Ucar sprach Elbeyi Güvercin.

"Der weltanschaulich neutrale Staat sollte sich aus theologischen Fragen heraushalten", meint Bülent Ucar. Herr Ucar, Sie leiten an der Öffnet externen Link in neuem FensterUniversität Osnabrück den Öffnet externen Link in neuem FensterLehrstuhl für Islamische Religionspädagogik. Neben Osnabrück gibt es in Deutschland zwei weitere Lehrstühle für dieses Fach. Wie steht es um die Akzeptanz dieser Lehrstühle sowohl unter den Muslimen als auch in der breiten Öffentlichkeit?

Bülent Ucar: Die Muslime leben nun seit annähernd fünfzig Jahre dauerhaft in Deutschland. Der islamische Religionsunterricht ist bislang noch nicht umgesetzt, obwohl die Vorgaben des Grundgesetzes an dieser Stelle ganz klar und eindeutig sind. Das Öffnet externen Link in neuem FensterGrundgesetz Art. 7 Absatz 3 gibt ganz klar vor, dass bei einer Erfüllung der Voraussetzungen der islamische Religionsunterricht einzuführen ist.

Nun sagen die entsprechend zuständigen Stellen in den verschiedenen Landesministerien, dass die Muslime die dazu nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen. Das kann man so oder so sehen. Das ist letztlich immer auch eine politische Ermessensentscheidung.

Allerdings bin ich etwas skeptisch, was die ernsthafte Umsetzung all der Modellversuche, die jetzt seit einigen Jahren laufen, betrifft. Ich habe eher das Gefühl, dass die Ministerien an dieser Stelle etwas halbherzig arbeiten. Man hat in den letzten Jahren begriffen, dass man auch die religiöse Bildung und Erziehung der muslimischen Schülerinnen und Schüler nicht auf die lange Bank schieben kann, insbesondere mit dem Blick auf die Prävention von Terror und Gewalt im Namen der Religion.

Man ist insbesondere nach dem 11. September in diesem Bereich tätig geworden, und hat drei verschiedene Ausbildungsorte aufgebaut: Münster, Erlangen und Osnabrück. Allerdings ist es so, dass in zweien dieser drei Ausbildungsorte deutsche Muslime arbeiten, also Konvertiten.

Wie Sie wissen, sind rund 99 Prozent aller Muslime in Deutschland Migranten bzw. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte; dreiviertel wiederum sind türkeistämmig. Einerseits fühlen sich vieler dieser Muslime von Konvertiten nicht ausreichend vertreten und befürchten auch deshalb einen aufoktroyierten Staatsislam. Andererseits ergeben sich daraus auch theologische Konflikte, wie wir sie momentan in Münster haben.

Der Münsteraner Professor Kalisch sorgte mit seinen Äußerungen über die historische Existenz des Propheten Muhammed für Diskussionen. Wie stehen die deutschen Muslime zu Kalischs Ansichten? Wie stehen Sie als Islamwissenschaftler und Angehöriger der zweiten Generation zu diesen Äußerungen?

Ucar: Der Kollege Kalisch behauptet, dass es den Propheten nie gegeben hat, oder höchst wahrscheinlich nicht gegeben hat. Für mich hat das ganze wenig mit Wissenschaft oder Wissenschaftsfreiheit zu tun, weil dies in der etablierten westlichen Islamwissenschaft eine absolute Exotenmeinung darstellt.

Auch unter bekennenden Muslimen werden Sie kaum jemanden finden, der die Existenz des Propheten bezweifeln würde. Kalisch könnte diese These problemlos als Religionswissenschaftler an den Philosophischen Fakultäten vertreten; wenn man aber als Vertreter dieser These gleichzeitig den Anspruch stellt, Theologie zu betreiben, also aus der Binnenperspektive des Islams zu forschen und zu lehren, und letztlich Religionslehrer auszubilden, die für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht tätig sein sollen, hat man nicht verstanden, worum es im Religionsunterricht geht.

Dazu kommt, dass Herr Kalisch in Nordrhein-Westfalen eine absolute Monopolstellung hat. Wir kennen den Fall Lüdemann, wo er als einer unter hunderten Hochschullehrern bestimmte Auffassungen in Bezug auf die Existenz Jesu vertreten hat, und mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts von der theologischen Ausbildung entlassen wurde.

Vor diesem Hintergrund müssen wir an dieser Stelle mit gleichem Maß messen. Muslime müssen genauso behandelt werden wie Christen. Doppelte Standards helfen nicht weiter und schüren nur Ressentiments.

Gerade deshalb ist es von größter Bedeutung, dass in diesem Land Muslime auch strukturell Christen und Juden gleich gestellt werden. Solange dies nicht geschieht, werden wir Probleme haben, wie wir auch am Beispiel der Türkei sehen können.

Ist die Türkei ein gutes Beispiel für einen weltanschaulich neutralen Staat?

Ucar: Gerade eben nicht! Dort wird die gesamte Religion staatlich verwaltet und auch theologische Fakultäten werden inhaltlich vom Staat bestimmt, kontrolliert und finanziert.

Faktisch ist von einem Staatsislam zu sprechen. Wenn es in Deutschland so weitergeht, bewegen wir uns im Bereich des Islam in dieselbe Richtung, und das kann niemand wollen. Ich glaube, dass der weltanschaulich neutrale Staat sich aus diesem Bereich heraushalten muss. Deshalb brauchen wir unbedingt ein Mitspracherecht der Religionsgemeinschaften bei der Berufung von Hochschullehrern und Lehrkräften für die Schule.

Die muslimischen Verbände haben Prof. Kalisch heftig für seine Äußerungen angegriffen…

Ucar: Man kann die Verbände für vieles kritisieren. Man kann ihnen vorwerfen, dass sie konservativ seien. Man kann ihnen vorwerfen, dass sie herkunftslandorientiert, dass sie letztlich ferngesteuert seien. Aber die Kritik an dieser Stelle ist aus meiner Sicht völlig unbegründet und unberechtigt.

Nicht nur die Verbände sind dieser Auffassung, sondern wenn man eine empirisch-soziologische Untersuchung in diesem Bereich durch führen würde, wären über 90% der Muslime derselben Auffassung. Islamlehrer ausbilden und gleichzeitig die Grundsätze des Islam leugnen, beides zusammen geht nicht. Da verfährt Herr Kalisch nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass!

Darauf möchten sich die Muslime in Deutschland natürlich nicht einlassen; ihnen das zum Vorwurf zu machen, wäre töricht. Wenn man eine etablierte islamische Theologie und Religionspädagogik in Deutschland aufbauen möchte, muss sie auch von den Muslimen in Deutschland akzeptiert werden.

Mit solchen Einstellungen wird man letztlich die Leute vor den Kopf stoßen, und deshalb brauchen wir authentische Stimmen des Islams in Deutschland, die aus der Tradition kommen, die die Binnenperspektive einnehmen, aber gleichzeitig dialogorientiert sind und interreligiös arbeiten, wissenschaftliche Strukturen ernst nehmen und natürlich auch historisch-kritisch arbeiten, gleichzeitig aber in der Religion des Islams wie auch in Deutschland zu Hause sind.

Gefährden die muslimischen Verbände mit diesem heftigen Angriff auf Professor Kalisch nicht die Freiheit der Wissenschaft?

Ucar: Ich bin felsenfest von der Freiheit der Wissenschaft überzeugt. Selbstverständlich sind Lehre und Forschung frei. Auf der anderen Seite hat die Theologie an der Universität eine Sonderrolle. Fragen nach Gott, nach einem Leben nach dem Tod oder Jenseitsfragen können sie wissenschaftlich weder beweisen noch widerlegen. Also können sie in diesem Bereich weder verifizieren noch falsifizieren. Es sind letztlich Glaubensüberzeugungen.

Das ist auch ein Argument dafür, warum sich der weltanschaulich neutrale Staat aus dem Bereich der inhaltlichen Konkretisierung der Theologie und der dogmatischen Vorgaben herauszuhalten hat. Die katholische und evangelische Kirche haben in dem Bereich ein Veto-Recht bei der Einstellung der Lehrkräfte, wie auch bei der Berufung von entsprechenden Hochschullehrern, weil diese Hochschullehrer in erster Linie die Perspektive der jeweiligen Theologie an der Hochschule vertreten müssen.

Dafür gibt es das nihil-obstat-Verfahren. Hier kann man die vereinfachte Schiene Wissenschaftsfreiheit contra Religionsfreiheit, also intolerante, barbarische Muslime contra westliche Aufklärung nicht fahren. Mit diesen pauschalisierenden, vereinfachenden Attitüden ist keine ernsthafte Diskussion zu führen.

Sie sagten eben, dass die muslimischen und christlichen Gemeinden gleich behandelt werden müssen. Sind die muslimischen Verbände denn strukturell überhaupt fähig, eine ähnliche Rolle wie die christlichen Kirchen zu spielen?

Ucar: Ich glaube, dass die Verbände sich an dieser Stelle grundlegend umstrukturieren müssen.

Die Verbände sind sehr stark herkunftslandorientiert, und im Grunde genommen waren sie lange Zeit wenig interessiert an der Integration der Muslime in Deutschland. Allerdings war es anders herum genauso. Auch die Behörden in Deutschland hatten lange Zeit wenig Interesse an der Integration der Muslime in die deutsche Gesellschaft. Sie haben jahrzehntelang an Integration anders oder gar nicht gedacht, weil man davon ausgegangen ist, dass das Gastarbeiter seien, die irgendwann wieder in ihre "Heimatländer" zurückkehren würden.

Die Verbände haben genauso gedacht und argumentiert, mit der Folge, dass in diesem Bereich wenig getan worden ist. Daher ist die Verbandskritik an dieser Stelle grundsätzlich berechtigt.

Gleichzeitig haben die Ministerien, insbesondere die Deutsche Islamkonferenz und die nordrhein-westfälische Landesregierung, mittlerweile konkrete Vorgaben gemacht, wie man sich zu organisieren hat. Ich glaube, dass die Verbände nicht von oben nach unten strukturiert sein sollten, sondern sich von unten nach oben, also von der Basis her demokratisch aufbauend strukturieren und letztlich auch legitimieren müssen. Sie müssen sich viel stärker nach Deutschland hin orientieren und ihr Personal noch einmal überprüfen, inwiefern sie sprachlich fit bzw. theologisch ordentlich ausgebildet sind.

Ein Moscheenmodell, bei dem die Mitglieder in den jeweiligen Gemeinden Vertreter wählen, und diese Vertreter in einer großen Synode den Landesvorstand bilden, ist ein Modell, woran sich Muslime orientieren könnten.

Gleichwohl kann man den Verbänden dies nicht zur Bedingung für die Teilhabe und den größtenteils undemokratischen Aufbau nicht zum Vorwurf machen, ohne das auch von der katholischen Kirche zu fordern. Letztendlich ist dies eine interne Angelegenheit der Verbände.

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