11.11.2005 | Nachrichten>Deutschland
Stellungnahme der Evangelischen Kirchen zum Kopftuchverbot

Die evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen haben in einer Stellungnahme ihre Position zum geplanten Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen erklärt. Darin heißt es, dass die Klärung der Kopftuchfrage äußerst schwierig sei, da es sich dabei, ihrer Ansicht nach, um ein für unterschiedliche Deutungen offenes Symbol handele.

Weiterhin hieß es, dass öffentliche Schulen keine religionsfreien Räume seien. Musliminnen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen, könnten sich daher auf die Religionsfreiheit im Grundgesetz berufen.

Trotzdem aber sei der Staat dazu verpflichtet, bei religiösen Überzeugungen Neutralität zu wahren. Die Neutralitätspflicht erlaube zwar Staatsbeamten die eigene religiöse Überzeugung zu zeigen, setze ihnen aber auch Grenzen.

Demnach dürften Kopftuchträgerinnen Kinder in einer staatlichen Schule einer politischen und religiösen Beeinflussung nicht aussetzen.

Wer in staatlichen Schulen ein Kopftuch trage, müsse individuelle Motive und die Zurechenbarkeit von Deutungen dieses Symbols durch die Öffentlichkeit abwägen können, sonst könne es zu einer „Überwältigung" der Schüler kommen, so die Landeskirchen.

Außerdem müsse eine Lehrerin mit Kopftuch „die damit verbundenen pädagogischen Fragen oder Fragen nach dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule bzw. Fragen möglicher Wirkung auf die Religionsfreiheit anderer Schülerinnen und Schüler oder das elterliche Erziehungsrecht“ beachten. Andernfalls könne ihr Verhalten Zweifel an ihrer Eignung als Lehrerin an einer staatlichen Schule hervorrufen, hieß es in der Stellungnahme. (hv)

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