05.11.2005 | Nachrichten>Deutschland
„Imam wurde zu Unrecht ausgewiesen“
Das Verwaltungsgericht Bremen hat einem Imam, der gegen seine Ausweisung geklagt hatte, Recht gegeben

Das Verwaltungsgericht Bremen hat der Klage eines Imams in Bremen, der wegen seiner Ausweisung vor das Gericht zog, Recht gegeben. Das Gericht entschied, dass die Ausländerbehörde bei ihrer Ausweisung gegen den Imam im Februar sehr viele Fehler gemacht habe. Auch wurden die Bescheide über die nachträglich befristete Aufenthaltserlaubnis und über die angedrohte sofortige Abschiebung, die dem Mann während eines Heimatbesuchs zugeschickt wurden, aufgehoben.

Die Justiziarin des Stadtamtes verteidigte dagegen, die Ausweisung sei zu Recht erfolgt, und erklärte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts angehen zu wollen.

Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) meinte: „Das Verfahren um den Bremer Hassprediger wird nun zu einer Art Testfall, wie belastbar dieses neue gesetzliche Instrument in der Praxis ist.“ Er wies auf das Terrorismusbekämpfungsgesetz und sagte, dass „islamische Extremisten“, die hier Hass predigten, ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt hätten.

In diesem Fall ist jedoch nicht geklärt, ob der Imam überhaupt Hass gepredigt hat. Auch kam es nie zu einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten.

„Weil Sie nichts in der Hand haben“, sagte dessen Anwalt Eberhard Schultz. Es gebe keine Tatbestände die belegt werden könnten, so Eberhard. Dagegen gebe es aber nur Protokolle des Verfassungsschutzes. Zu diesen merkte das Gericht gestern an: „Was bisher festgehalten ist, scheint uns als verlässliche Grundlage noch nicht zu reichen.“ (hv)

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