05.11.2005 | Nachrichten>Deutschland
„Imam wurde zu Unrecht ausgewiesen“
Das Verwaltungsgericht Bremen hat einem Imam,
der gegen seine Ausweisung geklagt hatte, Recht gegeben
Das Verwaltungsgericht Bremen hat der Klage eines Imams in Bremen, der wegen
seiner Ausweisung vor das Gericht zog, Recht gegeben. Das Gericht entschied,
dass die Ausländerbehörde bei ihrer Ausweisung gegen den Imam im Februar
sehr viele Fehler gemacht habe. Auch wurden die Bescheide über die nachträglich
befristete Aufenthaltserlaubnis und über die angedrohte sofortige Abschiebung,
die dem Mann während eines Heimatbesuchs zugeschickt wurden, aufgehoben.
Die Justiziarin des Stadtamtes verteidigte dagegen, die Ausweisung
sei zu Recht erfolgt, und erklärte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
angehen zu wollen.
Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) meinte: „Das Verfahren um den
Bremer Hassprediger wird nun zu einer Art Testfall, wie belastbar dieses neue
gesetzliche Instrument in der Praxis ist.“ Er wies auf das Terrorismusbekämpfungsgesetz
und sagte, dass „islamische Extremisten“, die hier Hass predigten,
ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt hätten.
In diesem Fall ist jedoch nicht geklärt, ob der Imam überhaupt Hass gepredigt hat. Auch kam es nie zu einem Strafverfahren gegen den Beschuldigten.
„Weil Sie nichts in der Hand haben“, sagte dessen
Anwalt Eberhard Schultz. Es gebe keine Tatbestände die belegt werden könnten,
so Eberhard. Dagegen gebe es aber nur Protokolle des Verfassungsschutzes. Zu
diesen merkte das Gericht gestern an: „Was bisher festgehalten ist, scheint
uns als verlässliche Grundlage noch nicht zu reichen.“ (hv)