05.11.2005 | Nachrichten>Deutschland
Landesarbeitsgemeinschaft
der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA) gegen
LAGA NRW: „Christlich abendländliche
Symbole zuzulassen und gleichzeitig das Kopftuch zu verbieten ist mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar“
Die
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA) hat
in einer Presseerklärung ein generelles Kopftuchverbot für muslimische
Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen klar abgelehnt.
Darüber hinaus kritisierte sie die Bevorzugung des Christentums,
weil die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte
oder Traditionen, im Gegensatz zum islamischem Kopftuch, weiterhin erlaubt sein
sollen. Dies sei nach Ansicht der LAGA mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Der Vorsitzende der LAGA NRW Tayfun Keltek sagte: „Die bestehenden Instrumente
reichen aus um zu verhindern, dass Lehrerinnen an die Schulen kommen, die ihrem
Bildungsauftrag nicht nachkommen oder die ihnen anvertrauten Schülerinnen
und Schüler weltanschaulich manipulieren. Ein generelles Arbeitsverbot
für Lehrerinnen mit Kopftuch benachteiligt einseitig Frauen und trifft
gerade diejenigen, die sich durch eine qualifizierte Ausbildung um Integration
bemüht und einen eigenständigen Platz in unserer Gesellschaft gefunden
haben.“ (hv)