05.11.2005 | Nachrichten>Deutschland
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA) gegen
LAGA NRW: „Christlich abendländliche Symbole zuzulassen und gleichzeitig das Kopftuch zu verbieten ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA) hat in einer Presseerklärung ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen klar abgelehnt.

Darüber hinaus kritisierte sie die Bevorzugung des Christentums, weil die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen, im Gegensatz zum islamischem Kopftuch, weiterhin erlaubt sein sollen. Dies sei nach Ansicht der LAGA mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Der Vorsitzende der LAGA NRW Tayfun Keltek sagte: „Die bestehenden Instrumente reichen aus um zu verhindern, dass Lehrerinnen an die Schulen kommen, die ihrem Bildungsauftrag nicht nachkommen oder die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler weltanschaulich manipulieren. Ein generelles Arbeitsverbot für Lehrerinnen mit Kopftuch benachteiligt einseitig Frauen und trifft gerade diejenigen, die sich durch eine qualifizierte Ausbildung um Integration bemüht und einen eigenständigen Platz in unserer Gesellschaft gefunden haben.“ (hv)

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