11.11.2005 | Nachrichten>International
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte billigt Kopftuchverbot
an türkischen Hochschulen
Die Große Kammer des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Klage einer muslimischen
Studentin zurückgewiesen, die wegen ihres Kopftuchs an der Universität
Istanbul
von
Vorlesungen und Prüfungen ausgeschlossen worden war
Auch in zweiter Instanz hat nun das Straßburger Gericht
die Klage von Leyla Sahin, einer muslimischen Medizinstudentin, die wegen des
Tragens eines Kopftuchs an der Universität Istanbul nicht an Vorlesungen
und Prüfungen teilnehmen durfte, zurückgewiesen. Die Große Kammer
des Europäischen Gerichtshofs urteilte, dass es kein Verstoß gegen
die Grundrechte auf Bildung und Religionsfreiheit sei, muslimische Studentinnen
mit Kopftuch von Hochschulen auszuschließen. Zuvor hatte die Kleine Kammer
des Gerichts die Klage im Juni 2004 zurückgewiesen, worauf Leyla Sahin
in Berufung ging.
Die Straßburger Richter sahen im Kopftuch eine Gefahr für die Demokratie
sowie eine Unterdrückung der Frau. Ihr Urteil begründeten sie nämlich
unter anderem mit dem Schutz von Demokratie und Pluralismus und der Gleichberechtigung
von Mann und Frau. Zudem sei ein Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen
berechtigt, weil die türkische Gesetzgebung dadurch die Rechte und Freiheiten
Dritter sowie die öffentliche Ordnung schütze, entschied das Gericht.
Weiterhin hieß es in der Urteilsbegründung, die Klägerin hätte
bereits vor ihrer Einschreibung wissen müssen, dass das Tragen religiöser
Symbole an Hochschulen verboten ist.
Das Kopftuchverbot sei „verfassungskonform“ und sorge für eine Religions- und Gewissensfreiheit bei anderen Religionen, da sonst die Muslime bevorzugt würden, so das Gericht.
Außerdem sehe das Gericht in einem Kopftuchverbot Schutz
für Anders- oder Ungläubige vor Fundamentalisten. (hv)