11.11.2005 | Nachrichten>International
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte billigt Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Klage einer muslimischen Studentin zurückgewiesen, die wegen ihres Kopftuchs an der Universität Istanbul von Vorlesungen und Prüfungen ausgeschlossen worden war

Auch in zweiter Instanz hat nun das Straßburger Gericht die Klage von Leyla Sahin, einer muslimischen Medizinstudentin, die wegen des Tragens eines Kopftuchs an der Universität Istanbul nicht an Vorlesungen und Prüfungen teilnehmen durfte, zurückgewiesen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs urteilte, dass es kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Bildung und Religionsfreiheit sei, muslimische Studentinnen mit Kopftuch von Hochschulen auszuschließen. Zuvor hatte die Kleine Kammer des Gerichts die Klage im Juni 2004 zurückgewiesen, worauf Leyla Sahin in Berufung ging.

Die Straßburger Richter sahen im Kopftuch eine Gefahr für die Demokratie sowie eine Unterdrückung der Frau. Ihr Urteil begründeten sie nämlich unter anderem mit dem Schutz von Demokratie und Pluralismus und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Zudem sei ein Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen berechtigt, weil die türkische Gesetzgebung dadurch die Rechte und Freiheiten Dritter sowie die öffentliche Ordnung schütze, entschied das Gericht.
Weiterhin hieß es in der Urteilsbegründung, die Klägerin hätte bereits vor ihrer Einschreibung wissen müssen, dass das Tragen religiöser Symbole an Hochschulen verboten ist.

Das Kopftuchverbot sei „verfassungskonform“ und sorge für eine Religions- und Gewissensfreiheit bei anderen Religionen, da sonst die Muslime bevorzugt würden, so das Gericht.

Außerdem sehe das Gericht in einem Kopftuchverbot Schutz für Anders- oder Ungläubige vor Fundamentalisten. (hv)

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