15.11.2005 | Nachrichten>International
Leyla Sahin: „Ich bin auch Bürger dieses Landes“
Leyla Sahin träumt davon, einmal
in die Türkei zurückzukehren, um für ihr Land zu dienen
Nachdem Leyla
Sahin von Vorlesungen und Prüfungen an der Istanbuler Medizinhochschule
ausgeschlossen worden war, klagte sie vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR). Das Gericht entschied zu Ungunsten der Klägerin,
woraufhin sie in Berufung ging. Das neue Urteil bestätigte jedoch die erstinstanzliche
Entscheidung. In einer Presseerklärung sagte die Betroffene: „Während
es kein europäisches Land gibt, das eine Kopftuchverbot an Hochschulen
hat und auch keins in Gespräch ist, erklärte das Gericht das Kopftuchverbot
für verfassungskonform. Es ist traurig zu hören, dass die Türkei
allein `ihren Umständen` entsprechend das Verbot ausführen könne.“
Sahin forderte von dem EGMR bezüglich der Äusserungen über das
Bildungsrecht aufgeklärt zu werden. „Das erstinstanzliche Urteil
hatte damals nichts über das Bildungsrecht ausgesprochen. Die Große
Kammer führte aber aus, dass es an der Universität Istanbul das Kopftuchverbot
schon gegolten hatte, als ich mein Studium begann. Ich hätte mich also
bewusst für diese Hochschule entschieden. Als ich mein Studium aufnahm,
war jedoch keine Rede von einem Verbot. Ich habe mich mit meinem Kopftuch angemeldet
und fünf Jahre lang ohne jegliche Probleme an der Medizinhochschule studiert.
Erst nach fünf Jahren kam das Kopftuchverbot. Damit wurde mein Fortschreiten
im Studium verhindert. Obwohl dieses durch etwaige Dokumente mehrmals dem Gericht
vorlegt worden ist, wurde dies außer Acht gelassen. Die Äusserungen
des Gericht darüber beweisen, dass dieser Umstand nicht ausführlich
bearbeitet wurde. Wenn man das aus dieser Perspektive betrachtet, kann man sagen,
dass das Urteil rein politischer Natur ist“ betonte Sahin.
Des weiteren führte sie aus, dass die Menschenrechte universal sind und kein Land oder Amt in Monopolstellung ist und fügte hinzu: „ Auch wenn dieses Amt EGMR heisst, ein solches Urteil ist einfach traurig. Es ist ein historischer Fehler, der mir gegenüber begangen wurde. Während des ganzen Klageprozesses hindurch ist weder meine Person, noch meine konkreten Erlebnisse ausführlich bearbeitet worden. Das Gericht hat eigene abstrakte Ängste und Motive, der Gerechtigkeit vorgezogen und ein solches politisches Urteil erlassen.“
Sahin machte deutlich, dass dieses Urteil nicht das Ende des Kampfes um das Kopftuch bedeute, im Gegenteil, sie werde eine neue Diskussion entfachen. Die Entscheidung des Gerichts beweise, dass Europa die Türkei in Sachen Menschenrecht zweitklassig behandle und für sie eine Zweite Klasse Demokratie für angemessen sehe. „Die Entscheidung zeigt noch einmal, dass es für die Türkei eine Problemlösung darstellt. Die Türkei muss dieses Hindernis hinsichtlich der Demokratisierung und Menschenrechte überwinden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine Ängste und Motive an den Tag gelegt. Die Richter, die dieses Verbot für die Türkei für verfassungskonform halten, verlieren kein Wort darüber, dass ich in Wien mein Studium abschließen werde. Sie akzeptieren es, dass ich in ihrem eigenen Land keine Gefahr darstelle. Ich bin niemals in Hoffnungslosigkeit geraten. Das Kopftuchthema war für Europa ebenfalls eine Prüfung. Uns wurde somit gezeigt, wie sie darüber denken“, so Sahin.
Zum Schluss erwähnte sie, dass sie trotz all dieser Geschehnisse
in der Türkei arbeiten möchte und betonte: „Ich bin in diesem
Land geboren und möchte für die Menschen dieses Landes dienen.“