03.11.2006 Nachrichten>Kommentare
Der Islam, die Muslime und die Konferenz
Ein Kommentar von Oguz Ücüncü

Das war er also, der Beginn eines strukturierten Dialogs zwischen der so genannten „Mehrheitsgesellschaft“ und den Muslimen dieses Landes. Oder mit anderen Worten: Die Deutsche Islam- Konferenz. Und natürlich wurde auch angesichts der politischen Bedeutung des Ereignisses nicht mit Attributen gespart. So war von einem historischen Ereignis die Rede oder sogar von einer Zeitenwende im Verhältnis von Staat und Muslimen. Auch wenn man sich am Pathos dieser Bewertungen stören mag, so ist es doch Fakt, dass es fast fünf Jahrzehnte gebraucht hat, den längst überfälligen Dialog in Gang zu bringen. Das beide Seiten miteinander Reden, ist ein Wert an sich. Aber die Differenzen, die sich bereits kurz nach Konferenzende zwischen den Teilnehmern offenbarten, zeigen deutlich, das am Konzept der Konferenz noch gefeilt werden muss.

Zumindest drängen sich dem Außenstehenden viele Fragen auf: Soll die Konferenz ein Gesprächs- und Diskussionsforum über Religion und Werte oder ein Gremium für vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Muslimen und Sicherheitsbehörden sein? Geht es um konkrete Verhandlungen zwischen Staat und Muslimen, um den Islam und die Muslime rechtlich und politisch in das Gemeinwesen der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren? Oder will der Staat vielleicht sogar als Mittler zwischen „säkularen“ und „religiös orientierten“ Muslimen fungieren, um einen Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden zu leisten, der ansonsten vielleicht bedroht ist?

Nun, lauscht man den Worten des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble, der als Hausherr zur Konferenz eingeladen hat, sollen alle genannten Aspekte im Plenum und den Arbeitsgruppen abgearbeitet werden. Ob dieser Ansatz innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens von zwei Jahren tatsächlich zu konkreten Ergebnissen führt, bleibt zweifelhaft. Denn der Staat würfelt mit dieser Vorgehensweise viele Themenkomplexe durcheinander, obwohl diese getrennt voneinander zu behandeln wären. So müsste doch allen Beteiligten klar sein, dass man zwischen Integrationspolitik und einer Politik für die Integration des Islams, also einer „Islampolitik“ grundlegend unterscheiden muss. Denn während im Bereich der Integrationspolitik das Fundament für die rechtliche, politische und soziale Eingliederung „Zu- bzw. Eingewanderter“ Menschen gesetzt wird, muss eine „Islampolitik“ die Rahmenbedingungen für die Gleichstellung des Islam mit anderen Religionen formulieren. Grundlage für beide Politikfelder ist die geltende Verfassungsordnung unseres Landes, so dass das vom Innenminister gelobte Bekenntnis der Konferenzteilnehmer zum Grundgesetz, eine Selbstverständlichkeit ist und kein erstes Ergebnis der Deutschen Islam-Konferenz.

Natürlich kann man nach Jahrzehnten der Funkstille, angefangen vom zivilisatorischen Beitrag des Islam bis hin zu einem islamischen Diskurs über die Rolle des Menschen in der Moderne, buch stäblich über Gott und die Welt diskutieren. Aber können sich Staat und Gesellschaft angesichts der politischen Versäumnisse tatsächlich noch mehr Verzug leisten und quasi „ergebnisoffen“ lange Diskussionen über die anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen abhalten?

Nach unserem Empfinden kann sich unser Land, auch mit Blick auf den Vorsprung unserer europäischen Nachbarn, keine unnötigen Verzögerungen mehr erlauben. Deshalb sollten die genannten Themenkomplexe Integrations- und Islampolitik strikt voneinander getrennt und entsprechend zielorientiert gearbeitet werden. Aus Sicht des Staates würde dies bedeuten, dass sich Bundeskanzlerin und Bundesinnenminister noch einmal über die Inhalte und Arbeitsschwerpunkte der Integrationskonferenz und der Islamkonferenz abstimmen sollten. Es erscheint wenig sinnvoll, dass Themen einer zu formulierenden allgemeinen Integrationspolitik wie z.B. Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik auch Gegenstand der Islamkonferenz sein sollen.

In der Deutschen Islamkonferenz sollte der Staat mit den „religiös orientierten“ Muslimen, also mit den Vertretern der organisierten Muslime, in konkrete Verhandlungen treten, um einerseits im Lichte des geltenden Religionsverfassungsrechtes für Bund und Länder gleichermaßen verbindliche organisatorische Rahmenbedingungen zu vereinbaren und darüber hinaus Fragen der konkreten Umsetzung im Alltag zu klären. Denn ist der Islam einmal als Religion den anderen Religionen in diesem Land gleichgestellt, müssen im Einvernehmen zwischen Staat und legitimer muslimischer Vertretung viele Einzelfragen, angefangen von der Einrichtung von Fakultäten und Lehrstühlen für Imame und Religionslehrer, der Entwicklung von Lehrplänen und Unterrichtsmaterial für einen verfassungskonformen Religionsunterricht in allen Bundesländern, der Einführung einer strukturierten Militär-, Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge, der Einführung von islamkonformen Lebensmittel- und Zertifizierungsstandards bis hin zu städtebaulichen Fragen hinsichtlich des Baus von Moscheen bzw. Gemeindezentren und der adäquaten Präsenz von Muslimen in Rundfunkräten, geklärt werden.

Verbindliche Vereinbarungen dieser Art kann und darf der deutsche Staat, gemäß der gültigen Rechtssprechung nur mit Religionsgemeinschaften treffen, die selbst wenn sie als Dachverbände strukturiert sind, sich auf das „Gemeindemitglied“ vor Ort gründen. Insofern ist die von den Vertretern der muslimischen Spitzenverbände geäußerte Kritik an der Teilnehmerliste der Konferenz nicht einer etwaigen mangelnden Kritikfähigkeit, sondern dem gültigen Verfassungs- und Rechtsrahmen unseres Landes geschuldet.


nach oben zurück