23.10.2005 | Nachrichten>Deutschland
Einbürgerungsbewerber brauchen keine guten Schriftkenntnisse im Deutschen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
hat entschieden, dass Einbürgerungsbewerber keine umfassenden Schriftkenntnisse
brauchen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden,
dass Ausländer zur Einbürgerung nicht unbedingt gute Schriftkenntnisse
benötigen. Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlange zwar gewisse Kenntnisse
der deutschen Schriftsprache, jedoch reiche es aus, wenn der Ausländer
im familiär-persönlichen und im geschäftlichen Umfeld sowie im
Umgang mit Behörden und Ämtern schriftlich verkehren könne. Wenn
der Einbürgerungsbewerber nicht selber schreiben kann, reiche es auch aus,
wenn er auf Deutsch diktieren, oder von anderen geschriebene Texte lesen und
sie auf ihre Richtigkeit überprüfen kann, so das Bundesverwaltungsgericht.
Geklagt hatte ein Türke, der seit 27 Jahren in Stuttgart lebt. Die Stadt
hatte sich auf die seit 1. Januar 2005 geltenden strengeren Voraussetzungen
für eine Integration berufen und dem Kläger die Staatsbürgerschaft
verwehrt, weil er im schriftlichen Teil des Deutschtests durchgefallen war.
Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte damals
entschieden, eine Einbürgerung setze umfassende Schriftkenntnisse voraus.
In einem anderen Fall hat das Bundesverwaltungsgericht gegen
den Kläger entschieden. Der Kläger lebt seit 20 Jahren in Deutschland
und kann zwar gut Deutsch sprechen, ist aber Analphabet. (hv)