Donnerstag 29. Oktober 2009
„Licht und Schatten“ in der Integrationspolitik der neuen Koalition

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zieht ein ambivalentes Fazit aus den integrations- und migrationspolitischen Ergebnissen der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung. Während die „Zielvereinbarungen zur Integrationspolitik zumeist richtungweisende Perspektiven“ eröffneten, seien die „Aussagen zur Migrationssteuerung mitunter mutlos und vage“, kommentierte der Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Klaus J. Bade. Außerdem gebe es „zur institutionellen Aufwertung der Bereiche Integration und Migration nur Fehlanzeige“.

Positiv im Bereich Integration bewertet der SVR die Aufwertung, Fortsetzung und Verstetigung der Integrationspolitik als Teil der regulären Bildungs- und Sozialpolitik. Zu den „Pluspunkten zur Integrationspolitik“ zählten für den SVR-Vorsitzenden Bade unter anderem die Ankündigungen bzw. Empfehlungen zu den Themen flächendeckende Sprachstandsmessung im Vorschulalter, Integrationsverträge für Neuzuwanderer und der arbeitsmarktbezogene Ausbau der Integrationskurse. Zu begrüßen seien auch die Intensivierung der Servicedienstleistungen der Ausländerbehörden, die sich zuweilen noch einseitig auf die „defensive Ausländerkontrolle“ konzentrierten, die „heute besonders wichtigen Intensivierung der nachholenden Integrationspolitik“ und schließlich die Einrichtung eines Bundesbeirates für Integration. Von großer Bedeutung sei auch die Absicht, den Nationalen Integrationsplan zu einem „praxisorientierten Aktionsbündnis mit Integrationspartnerschaften zwischen Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene“ fortzuentwickeln. Der SVR begrüßte zugleich die Ankündigung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen einschließlich der Beratung über Anpassungs- bzw. Ergänzungsqualifizierungen.

Keine institutionelle Aufwertung der Integrationspolitik

Als einen „Minuspunkt“ bezeichnete der SVR-Vorsitzende Bade die Ankündigung, die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsgesetz lediglich auf ihre rechtliche und verfahrenstechnische Praktikabilität hin zu überprüfen, zumal die Zahl der von der „lebensfremden Rechtsakrobatik“ Betroffenen immer größer werde. Statt „die Folgen des prekären parteipolitischen Kompromisses beobachtend auszusitzen“, sei angesichts sinkender Einbürgerungszahlen „eine Generalreform der Einbürgerungsregeln“ erforderlich. Der SVR hatte daher ein fünfjähriges Moratorium der Optionsregelung gefordert. In diesem Zeitraum sollte die doppelte Staatsangehörigkeit den Betroffenen auf Antrag gewährt und zugleich das Staatsangehörigkeitsrecht den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft angepasst werden. Beklagenswert sei auch, so Bade, dass im gesamten Koalitionsvertrag kein Wort zur institutionellen Aufwertung der Bereiche Migration und Integration auf Bundesebene zu finden sei. Es könne nicht sein, dass „alle öffentlichen und politischen Diskussionen der letzten Wochen und Monate über diese Frage regierungspolitisch nur als Schall und Rauch bewertet“ würden. Deswegen müsse man hier auf rasche Nachkorrekturen drängen.

So perspektivenreich der integrationspolitische Teil der Koalitionsvereinbarung in weiten Teilen ausfalle, so enttäuscht zeigte sich der SVR über die Vereinbarungen der Koalition zur Migrationspolitik. Gerade angesichts des durch die Wirtschaftskrise nur vordergründig verdeckten Fachkräftemangels sei das Ausbleiben einer „ganzheitlichen Reform der Zuwanderungssteuerung“ folgenschwer. „Wir hatten uns mehr Mut zu einem offensiven und einladenden Zuwanderungsinstrumentarium mit Handlungsperspektiven und Gestaltungsspielräumen für die Zeit nach der Krise gewünscht“, bedauerte Bade. Der SVR hatte auch dazu einen Reformvorschlag präsentiert.

Behandlung von Geduldeten „höchst unsensibel“

Im humanitären Bereich der Koalitionsvereinbarung wechseln nach Einschätzung des SVR ebenfalls „Licht und Schatten“. Ein wichtiges Ergebnis sei die angekündigte Modifikation der aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen, um auch Kindern irregulär im Land lebender Eltern uneingeschränkt den Schulbesuch zu ermöglichen. Dieser Zugang müsse, so Bade, aber auch im Bereich der privatärztlichen und der öffentlichen Gesundheitspflege gewährleistet sein.

Mehr Klarheit hätte sich der SVR auch im Bereich der Altfallregelung für Geduldete gewünscht. Die etwa 31 000 geduldeten Ausländer, denen Anfang nächsten Jahres die Abschiebung droht, sollen bis zur Innenministerkonferenz Anfang Dezember warten müssen. Erst drei Wochen vor dem Termin, sollen sie erfahren, ob sie bleiben dürfen. Ein derartiges Vorgehen sei „höchst unsensibel“, sagt Bade der Süddeutschen Zeitung. Hilfreicher als allgemeine Bemühenszusagen wäre, so Bade, die Zusage einer konkreten Verlängerung der Stichtagsregelung über das Jahresende hinaus gewesen. Schließlich gehe es hier „um leidgeprüfte Menschen und nicht nur um die Gestaltung von Verwaltungsvorschriften.“ Ähnliches gelte auch für die Zusage, auf europäischer Ebene an der Sicherstellung humanitärer Standards mitzuwirken. Perspektivenreicher gewesen wäre, so der SVR, die Ankündigung einer deutschen Initiative im Bereich der europäischen Flüchtlingsaufnahme und des innereuropäischen Lastenausgleichs im Bereich von Flucht und Asyl.

Insgesamt aber sei die Koalitionsvereinbarung „trotz ihrer Schwachstellen ein passabler Start in die neue Legislaturperiode“ erklärte der SVR-Vorsitzende Bade abschließend. Nun gelte es, die Umsetzung der positiven Ansätze kritisch zu beobachten, die Folgen der Mängel im Auge zu behalten und nötigenfalls entsprechende Korrekturen einzufordern. Dazu erhalte die neue Bundesregierung aber „auch migrations- und integrationspolitisch erst einmal die übliche Schonfrist von 100 Tagen“. (sa)

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Donnerstag 29. Oktober 2009
Zwischenfälle im Marwa-Mordprozess

Im Marwa-Mordprozess versucht der Mörder der 31- jährigen Marwa- el Sherbini, offenbar durch ausfallendes Verhalten den Prozess zu kippen. Seit Prozessbeginn verweigert der angeklagte Russlanddeutsche jegliche Kooperation. Indessen sorgten seine Wahlverteidiger mit islamfeindlichen Aussprüchen für Aufsehen: Schuld an der Tat sei der Islam.

Der Angeklagte, der sich wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, tretet seit Montag vermummt und mit Sonnenbrille vor das Gericht. Am Mittwoch randalierte er im Gerichtssaal, stampfte mit den Füßen und schlug seinen Kopf auf die Tischplatte. Er soll sich zudem Verletzungen zugezogen haben. Prozessbeobachter vermuten, dass er damit versuche den Prozess zu verzögern. Die Vorsitzende Richterin ermahnte ihn sich angemessen zu verhalten und drohte, ihn notfalls von der Verhandlung auszuschließen.

Am Montag sorgte der Wahlverteidiger des Angeklagten, Veikko Bartel für Aufsehen, als er behauptete Schuld an der Tat sei der Islam. Das Gericht müsse untersuchen, "welches Bild der Islam von sich selbst zeichnet beziehungsweise zeichnen lässt", um herauszufinden, was seinen Mandanten „zu einem Menschen gemacht hat, der eine solche Tat begehen kann.", sagte der Verteidiger Veikko Bartel.

Zum Verfahrensauftakt waren der ägyptische Botschafter, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Ayyub Köhler, und zahlreiche Medienvertreter aus der arabischen Welt als Prozessbeobachter anwesend. Ayyub Axel Köhler sagte: „Wir haben den Prozess als Auftakt gesehen, der zeigt, dass man einen fairen und gerechten Prozess führen wird.“ Auch Ägyptens Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, zeigte sich zuversichtlich. Er habe keine Überraschungen gesehen, sagte er. „Wenn das Verfahren so weitergeht, wird es bald zu einem Urteil kommen.“

An den ersten drei Prozesstagen wurden unter anderem der Ehemann der Verstorbenen, Elway Okaz, der Richter, der am Tag der Tat die Berufungsverhandlung geleitet hat, Tom Maciejewski und der Pflichtverteidiger des Angeklagten, der nach der Tat im Gerichtssaal sein Mandat niederlegte, verhört. Insgesamt sollen 30 Zeugen verhört werden. Ein Urteil wird zum 11. November erwartet. (fy)

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Mittwoch 21. Oktober 2009
Mord an Marwa el-Sherbini: Spekulationen um mögliche Schuldunfähigkeit des Täters

Im Juli hatte der tragische Tod Marwa El-Sherbinis, die in einem Gerichtssaal von einem 28-jährigen aus islamfeindlichen Motiven erstochen wurde, ganz Deutschland erschüttert. Eine Woche vor Beginn des Strafprozesses wurde bekannt, dass der Mörder in Russland wegen einer psychischen Erkrankung vom Wehrdienst befreit wurde. Dies führte zu Spekulationen hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit.

Aus dem Wehrpass des Beschuldigten gehe hervor, dass dieser wegen „ausgeprägter, langwieriger psychotischer Zustände“ wie Schizophrenie, chronische Wahnzustände und affektive Psychosen 1999 von der Musterungskommission im russischen Perm ausgemustert wurde, berichtete der „Focus“.

Ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft, in dem nach den Gründen für die Ausmusterung des 28-jährigen Tatverdächtigen gefragt wurde, sei bisher unbeantwortet geblieben. „Wir haben aus Russland noch keine Antwort auf die Frage erhalten, warum seinerzeit die Ausmusterung erfolgte“ so Oberstaatsanwalt Avenarius der Nachrichtenagentur ddp gegenüber. Bisher lägen jedoch keine Anhaltspunkte für die Aufhebung der Schuldfähigkeit vor. Ferner sei der Zustand des Beschuldigten während der Tat entscheidend. Und dies festzustellen sei die Aufgabe des Schwurgerichts.

Der 28-jährige Tatverdächtige hatte die Ägypterin Marwa el-Sherbini während einer Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal erstochen und ihren Mann lebensgefährlich verletzt. Nach der Tat hatte er ausgesagt aus "Hass auf Nichteuropäer und Moslems" gehandelt zu haben . Zuvor hatte er Marwa el-Sherbini als "Islamistin" und "Terroristin beschimpft. Der Prozess wird am 26. Oktober unter hohen Sicherheitsvorkehrungen beginnen. (fy)

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Dienstag 20. Oktober 2009
Erste islamische Bank Deutschlands soll 2010 eröffnet werden

Anfang nächsten Jahres soll die erste islamische Bank in Deutschland eröffnet werden. Die Beteiligungsbank der türkisch-kuwaitischen Bank „Kuveyt Türk“ will in Mannheim islamische Finanzprodukte anbieten.

Die deutsche Bankenaufsicht BaFin habe der Bank eine eingeschränkte Lizenz erteilt, berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Sie darf nun scharia-konforme Finanzprodukte anbieten. Zudem seien weitere Filialen in anderen deutschen Städten geplant.

Das Islamic Banking blieb von der globalen Wirtschaftkrise weitgehend verschont und verzeichnet ein jährliches Wachstum von 25-30 Prozent. Während das Islamic Banking in Großbritannien weit verbreitet ist, gibt es in Deutschland noch keine Bank die scharia-konforme Produkte anbietet.

Grundsatz des islamischen Finanzsystems ist das Zinsverbot: das Einnehmen und Zahlen von Zinsen ist im Islam nicht erlaubt. Zudem dürfen Muslime nur in „islamgerechte“ Branchen investieren. Verboten sind demnach Branchen wie Glücksspiel, Alkohol, Schweinefleisch und Waffen.

Zu den Prinzipien des Islamic Bankings zählt zum Beispiel die Beteiligungsfinanzierung, demnach Gewinne und Verluste geteilt werden und so das Risiko für alle Beteiligten geringer ist. Zudem wird im islamischen Finanzsystem in die Realwirtschaft investiert wird, d.h. nicht in abstrakte Finanzprodukte. Dies machte die islamischen Banken zu den Gewinnern der Finanzkrise. (fy)

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Samstag 10. Oktober 2009
Verwaltungsgericht Münster: Gesinnungstest für ausländische Studierende rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Münster erklärte den Gesinnungstest für ausländische Studenten und Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig. Die Ausländerbehörde in Münster darf den Fragebogen nicht verwenden und muss sie vernichten. Grund für diese Entscheidung sei jedoch ein Formalfehler, den der Fragebogen beinhalte und nicht etwa der Generalverdacht, dem die Studenten ausgesetzt sind.

Ein marokkanischer Student fühlte sich aufgrund seiner Herkunft und seiner Religion unter Generalverdacht gestellt und klagte vor dem Verwaltungsgericht in Münster. Denn lehnte ein Antragsteller die Befragung ab oder machte er falsche Angaben, lieferte er einen Ausweisungsgrund.

Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Studenten Recht und wies am Donnerstag das Ausländeramt der Stadt an, den Test zu vernichten. Zur Begründung führte das Gericht lediglich auf, dass der Student auf dem Fragebogen nicht über die nötige Rechtsgrundlage informiert worden sei. Die Weitergabe der Daten an das Landeskriminalamt und das Landesverfassungsschutz beanstandete das Gericht hingegen nicht.

Gesinnungstest nicht vom Tisch

So kündigte das Landesinnenministerium eine Prüfung des Urteils an. Das Gericht habe, so die Landesregierung, die Sicherheitsüberprüfung von Ausländern aus bestimmten Staaten nicht in Frage gestellt.

Der Bundesverband ausländischer Studierender befürchtet nun, die Landesregierung könnte den Test in überarbeiteter Form „durch die Hintertür“ wieder einführen. Für diesen Fall kündigte man bereits jetzt eine weitere Klage an.

Auch die Leitung der Uni Münster ist gegen den Fragebogen, zumal neben Studenten auch ausländische Gastwissenschaftler den Fragebogen ausfüllen mussten.

Im vergangenen Jahr mussten gut 13 000 Ausländer in NRW den Fragebogen ausfüllen, wie aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Landtag hervorgeht. Deutschlandweit liegt die Zahl bei 30 100. Der Fragebogen beinhaltet Fragen wie: "Haben Sie an einer Spezialausbildung (gebrauch von Sprengstoffen oder Chemikalien, Kampfausbildung, Flugausbildung, Lizenz für Gefahrguttransporte usw.) teilgenommen?".

Die Landesregierung in Düsseldorf argumentierte, dass der Gesinnungstest eine Vorbeugemaßnahme sei, um Terrorismusgefahr abzuwehren. Ferner würden vergleichbare Tests in neun anderen Bundesländern durchgeführt. Der Fragebogen sei deswegen geheim gehalten worden, um ihn als "sicherheitspolitisches Instrument nicht zu entwerten". (fy)

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Samstag 10. Oktober 2009
Deutsch-Türkisches Forum der CDU fordert Integrationsministerium

In einem Brief an die Bundeskanzlerin fordert der Vorsitzende des Deutsch-Türkischen Forums der CDU in Nordrhein-Westfalen, Bülent Arslan, die Schaffung eines Integrationsministeriums, das mit einem Minister mit Migrationshintergrund besetzt wird.

In dem dreiseitigen Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegen soll, schreibt Bülent Arslan, warum das Deutsch-Türkische Forum der CDU die Schaffung eines Integrationsministeriums für nötig halte. So könnten die Integrationsaufgaben sinnvoll gebündelt werden. Zudem könne auf dieses Weise die Kommunikation mit den Migranten und ihre Identifikation mit Deutschland verbessert werden. "Gerade hier sehen wir ein großes Defizit", schreibt Arslan.

Im Wahlkampf hatte die CDU-Führung Mandatsträger mit Migrationshintergrund nach Berlin eingeladen, um auf diese Weise zu signalisieren, dass die Partei das Thema Integration ernst nimmt. Es sei für die CDU nun an der Zeit zu zeigen, ob sie im Bereich der Integrationspolitik einen neuen Weg einschlagen möchte.

Ferner halte das Deutsch-Türkische Forum es für einen symbolisch wichtigen Schritt an die Spitze des Integrationsministeriums eine Migrantin oder einen Migranten zu setzen. Dies werde die Identifikation der Migranten mit Deutschland verbessern. "Integration ist für uns in erster Linie über eine stärkere emotionale Verbundenheit mit Deutschland zu bewerkstelligen", schreibt Bülent Arslan, "dafür brauchen wir in der Bundesregierung auch Personen, die diese emotionale Identifikation herstellen können."

Vergangene Woche hatte sich auch Migrationsforscher Klaus Bade für die Schaffung eines Integrationsministeriums ausgesprochen. "Ein Integrationsministerium wäre dann sinnvoll, wenn es kraftvoll ausgestattet ist und nicht eine Verlegenheitslösung ist", fügte Bade in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP jedoch hinzu. Es müsse ein "wirkliches Querschnittsministerium" für Integration und Migration sein, das "entsprechend ausgestattet" wäre.

Die Einbindung von Migranten in das neue Bundeskabinett sei begrüßenswert. Sie hätte eine "ganz hohe Signalwirkung" und wäre "von ganz außerordentlicher Symbolwirkung für die Menschen im Land, die einen Migrationshintergrund haben", sagte Migrationsforscher Bade weiter. (fy)

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Dienstag 06. Oktober 2009
Laschet empfiehlt gelasseneren Umgang mit dem Islam

Vergangene Woche stellte Armin Laschet sein Buch „Die Aufsteiger-Republik-Zuwanderung als Chance“ in Düsseldorf vor.

Die Zentrale Aussage des Buches, das Armin Laschet zusammen mit dem Vorsitzenden der europäischen Grünen-Fraktion, Daniel Cohn-Bendit, vorstellte, lautet: Deutschland braucht eine dritte Einheit- eine Einheit zwischen Migranten und der Mehrheitsgesellschaft. Gemeint sei damit die Einheit der Chancen, die Deutschland nach der Integration von zwölf Millionen Vertriebenen und dem Zusammenschluss der 80 Millionen Ost- und Westdeutschen jetzt erreichen müsse. Deutschland brauche desweiteren "eine Gesellschaft, in der Aufstieg unabhängig von der Herkunft möglich ist". Ethnische und soziale Herkunft dürften nicht mehr länger eine Doppel-Hürde für Migranten darstellen, so Laschet.

Deutschland habe sich "der Realität der Einwanderung verweigert“ und sich so "an der Zukunft vieler Kinder versündigt“, sagte Grünen-Politiker Cohn-Bendit.

Cohn-Bendit und Laschet zeigten sich einig darin, dass „die sozialen Leitern nicht funktionieren“. Der soziale Aufstieg müsse jedoch jedem ermöglicht werden.

Ferner plädierte Laschet für einen gelasseneren Umgang mit dem Islam. "Ein Pfarrnachmittag mit Kaffee und Kuchen gilt als ehrenamtliches Engagement. Wenn Türken einen Tee in der Moschee trinken, dann ist das Parallelgesellschaft." (fy)

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Montag 05. Oktober 2009
Migrationsforscher raten Bundesregierung zu einer offensiven und einladenden Migrationspolitik

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration empfiehlt der neuen Bundesregierung den Wechsel "von einer defensiven, protektionistischen zu einer offensiven und einladenden Migrationspolitik" zu vollziehen. In einer acht Seiten langen Handlungsempfehlung machen Migrantenforscher und Experten Vorschläge für die Zuwanderungspolitik, die Einbürgerung und den Umgang mit Flüchtlingen.

Um gegen sinkende Einbürgerungszahlen vorzugehen, empfehlen die Experten eine Turbo-Einbürgerung für besonders erfolgreich integrierte Zuwanderer. Diesen soll ermöglicht werden nach vier Jahren den deutschen Pass zu bekommen.

Desweiteren empfehlen sie die Optionspflicht für fünf Jahre auszusetzen - unter anderem wegen "schwerwiegender praktischer Anwendungsprobleme". Das Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 2000 sieht vor, dass Kinder ausländischer Eltern aus Nicht-EU Ländern spätestens bis zum 23. Lebensjahr sich für den deutschen oder ausländischen Pass entscheiden. Die Experten schlagen vor in einer Übergangsfrist von fünf Jahren auf Wunsch die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlauben und bis zum Ende der Übergangsfrist das Staatsangehörigkeitsrecht zu erneuern.

Ferner fordern die Experten bundeseinheitliche Mindeststandards bei der Sprachförderung von Kindergartenkindern.

Die Aufnahme von Flüchtlingen bleibe aber "humanitäre Pflicht", sagt der Migrationsforscher Klaus J. Bade, Vorsitzender des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Hier schlägt der Sachverständigenrat eine jährliche Quote zur Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in Deutschland vor. Auch sollte Deutschland den Experten zufolge Asylsuchende aus europäischen Grenzstaaten aufnehmen, um diese Länder zu entlasten.

Besonders in einem Punkt rät der Sachverständigenrat zu schnellem Handeln. Die Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete müsse über den Stichtag 31. Dezember 2009 hinaus verlängert werden. Denn die Wirtschaftskrise erschwere diesen Menschen den für eine Aufenthaltserlaubnis nötigen Nachweis zu erbringen, dass sie sich und ihre Familien komplett selbst versorgen können. "Wenn die neue Bundesregierung hier nicht rasch und großzügig handelt, droht vielen dieser meist gut integrierten Zuwanderer und ihren Familien zum Jahreswechsel eine höchst prekäre Lebenslage mit großen rechtlichen Unsicherheiten und Belastungen", so Migrationsforscher Bade.

Lange Zeit hätten sich Politiker geweigert Deutschland als ein Einwanderungsland zu akzeptieren. Heute müssten Politiker und Bürger der Tatsache ins Auge sehen, dass Deutschland "auch Auswanderungsland ist", erklärt Bade. Denn es kämen immer weniger Migranten ins Land während die Auswanderungsquote gerade bei hochqualifizierten Deutschen steige. "Im aufgeklärten Eigeninteresse", schreiben die Wissenschaftler in ihrem Forderungskatalog, müsse Deutschland daher den Wechsel "von einer defensiven, protektionistischen zu einer offensiven und einladenden Migrationspolitik" vollziehen. Es sei keine „Wünsch dir was"-Liste. "Wir haben uns auf das politisch Machbare konzentriert, das die neue Bundesregierung unbedingt in dieser Legislaturperiode angehen sollte", sagt Bade. (fy)

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