21.09.2005 | Nachrichten>Deutschland
Hessischer Verfassungsschutz: „Volksverhetzung muss nicht unbedingt verfassungsfeindlich
sein“
Rechtsextremistischer Verein wird vom
Verfassungsschutz nicht beobachtet
Andrea
Weber, eine Frau die eigene Internetseiten betreut und auf denen sie sich gegen
Faschismus und Rassismus ausspricht, stieß auf ihrer Suche im Internet
nach Seiten mit rechtsextremen oder nationalsozialistischen Inhalten auf den
„Bund für echte Demokratie“ (BfeD), einem seit Mitte 2003 eingetragenen
Verein, dessen Vorsitzender Norbert Steinbach ist.
Nachdem sie Beschwerdebriefe an die niederländischen und dänischen Provider, auf deren Servern die Internetseiten der BfeD gespeichert sind, geschrieben hatte, musste sie erfahren dass ihre Beschwerdebriefe mit ihrer Telefonnummer und ihrer Adresse in der Braunbuch-Meldestelle des BfeD erschienen.
Auf der Internetseite der BfeD wurde Weber zusammen mit vielen anderen als „Feind unseres Heimatlandes“ bezeichnet und ihr „Strafverfolgung am Tage nach der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“ angedroht.
Der Vorsitzende der BfeD, Norbert Steinbach, ist bei der Staatsanwaltschaft Kassel bekannt, unter anderem wegen Volksverhetzung. Es wurde bereits sein Haus durchsucht und sein PC beschlagnahmt.
Michael Geidies, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, sagte jedoch, dass es Zweifel an der Schuldfähigkeit des BfeD-Vorsitzenden gebe. Als Beispiel dafür nannte er die Verschwörungstheorien Steinbachs, wie etwa dass Feinstaub-Flugzeuge eine groß angelegte Volksvernichtung betrieben - erkennbar sei das an den unzähligen Kondensstreifen am Himmel.
Die Staatsanwälte forderten ein psychiatrisches Gutachten, worüber das Amtsgericht noch entscheiden muss. Sollte Steinbach für schulfähig erklärt werden, so droht im eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Der BfeD ist auch dem hessischen Verfassungsschutz bekannt, wurde jedoch im Verfassungsschutzbericht 2004 nicht mehr erwähnt. „Volksverhetzung muss nicht unbedingt verfassungsfeindlich sein“, begründete das der Leiter der hessischen Behörde, Lutz Irrgang. Bei der BfeD handele es sich lediglich um „ein bisschen mehr als verbalen Rechtsextremismus“. Dies reiche jedoch nicht aus, ihn vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.
Anders als der hessische Verfassungsschutz meldete das Mainzer
Jugendschutz.net, eine Initiative der Bundesländer, die Recherchen der
BfeD an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Daraufhin benachrichtigte
die KJM die hessische Landesanstalt für Privaten Rundfunk (LPR), wo man
bereits Internetauftritte von Steinbach habe sperren lassen. (hv)