01.09.2007 Nachrichten>Verband
Attacken auf Ausländer sind Alltag – überall
Ein Beitrag von Ekrem Senol
So etwas wie in Mügeln könne überall passieren, hatte der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) am Wochenende gesagt. Die Zahlen bestätigen ihn: Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den ersten sechst Monaten dieses Jahres 5321 Fälle von rechtsextremistischer Kriminalität registriert. Darunter waren 339 Gewalttaten, 324 Personen wurden verletzt. Demnach werden zwei Personen täglich aufgrund rechtsextremistischer Gewalttaten insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verletzt. In diesen Ländern ist die registrierte rechtsextremistische Kriminalität am höchsten. In Relation zu den Einwohnerzahlen liegen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin an der Spitze.
Angesichts dieser Zahlen ist es blanker Hohn, wenn seit 2001 von Terroristen gesprochen wird, wenn es darum geht, die größte Bedrohung Deutschlands festzumachen. Die größte Bedrohung stellt, das belegen diese Zahlen, Rechtsextremismus dar. Obwohl diese Zahlen nicht erst seit 2001 existieren, werden Sicherheitspakete üblicherweise nicht auf tatsächliche sondern auf theoretische Straftäter zugeschnitten. Das Problem ist im Grunde offensichtlich:
Zu den im März 2007 erfassten 853 politisch rechts mitivierten Straftaten wurden insgesamt 630 Tatverdächtige ermittelt und 138 Personen wurden festgenommen. In keinem Fall wurde Haftbefehl erlassen. Im Zusammenhang mit den für März 2007 gemeldeten 120 politisch rechts motivierten Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund wurden 96 Tatverdächtige ermittelt und 26 Personen wurden festgenommen. In keinem Fall wurde Haftbefehl erlassen (BT-Drucks. 16/5368).
Zu den im April 2007 erfassten 895 politisch rechts motivierten Straftaten wurden insgesamt 501 Tatverdächtige ermittelt und 57 Personen wurden festgenommen. In keinem Fall wurde Haftbefehl erlassen. Im Zusammenhang mit den für April 2007 gemeldeten 111 politisch rechts motivierten Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund wurden 106 Tatverdächtige ermittelt und 13 Personen wurden festgenommen. In keinem Fall wurde Haftbefehl erlassen (BT-Drucks. 16/5708).
Zu den im Mai 2007 erfassten 928 politisch rechts motivierten Straftaten wurden insgesamt 560 Tatverdächtige ermittelt und 71 Personen festgenommen. In 4 Fällen wurde Haftbefehl erlassen. Im Zusammenhangmit den für Mai 2007 gemeldeten 108 politisch rechts motivierten Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund wurden 95 Tatverdächtige ermittelt und 11 Personen festgenommen. In 2. Fällen wurde Haftbefehl erlassen.(BT-Drucks. 16/6065)
Zu den im Juni 2007 erfassten 871 politisch rechts motivierten Straftaten wurden insgesamt 716 Tatverdächtige ermittelt und 101 Personen festgenommen. In einem Fall wurde Haftbefehl erlassen. Im Zusammenhang mit den für Juni 2007 gemeldeten 122 politisch rechts motivierten Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund wurden 150 Tatverdächtige ermittelt und 74 Personen festgenommen. In einem Fall wurde Haftbefehl erlassen. (BT-Drucks. 16/6192)
Demnach wurden in den Monaten März bis Juni 2007 insgesamt 3547 politisch rechts motivierte Straftaten und 2407 Tatverdächtige ermittelt. Nur in fünf Fällen wurden Haftbefehle erlassen. Im selben Zeitraum wurden insgesamt 461 politisch rechts motivierte Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund gemeldet und 447 Tatverdächtige ermittelt. In nur drei Fällen wurden Haftbefehle erlassen. Auf die Fragen, wie viele Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextremisten liefen und eingestellt wurden kann die Bundesrepublik nicht einmal antworten. Ebenfalls offen ist, wie viele verurteilt wurden.
Das deutsche Strafrecht vereint verschiedene Strafzwecke. Zunächst soll die Schuld des Täters durch die Strafe gesühnt werden (Schuldprinzip). Darüber hinaus soll der Täter aber auch resozialisiert (positive Spezialprävention) und von der Begehung weiterer Straftaten abgeschreckt (negative Spezialprävention) werden. Weiter sollen die Bürger von der Begehung von Straftaten abgeschreckt (negative Generalprävention) und generell das Vertrauen der Gesellschaft in die Beständigkeit und Durchsetzungskraft des Rechtssystems gestärkt werden (positive Generalprävention). Die oben genannten Zahlen lassen allerdings weder Spezial- noch Generalprävention erkennen, wenn es um Rechtsextremismus geht. Auch kann von einer positiven Generalprävention oder erfolgreichen polizeilichen Strafverfolgung keine Rede sein.
Obwohl die größte Bedrohung der inneren Sicherheit demnach bekannt ist, fehlt es der Nation an einem mutigen, der sie ausspricht. Ein möglicher Kandidat geht lieber in eine andere Richtung. So hieß es beim Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2006: Islamistischer Terrorismus nach wie vor größte Bedrohung für die Innere Sicherheit in Deutschland.
In Anbetracht dessen, dass sich Herr Schäuble seit den Mügeln-Ereignissen nur ein einziges mal zu Wort gemeldet hat - darin hat er sich gegen ein Verbotsverfahren der NPD ausgesprochen - gibt es wenig Hoffnung für die Zukunft, dass sich die Prioritäten des Innenministers verlagern werden. Gut, nicht das Innenministerium sondern das Familienministerium ist für das "Phänomen" Rechtsextremismus zuständig. Das Familienministerium verfolge einen pädagogischen Ansatz und sei für die Prävention zuständig, der Innenminister dagegen für die Sicherheit. Das überrascht! Hat sich in den letzten Jahren doch das Innenministerium überwiegend mit Prävention profiliert, während unsere Bundesministerin für Familie - bis Mügeln - sich damit hervorgetan hat, über Rechtsextremismus konsequent zu schweigen.